Eine geplante Tötung kann für mich nie eine Form von Gerechtigkeit sein, nur Vergeltung und in einem Staat der Vergeltungsmaßnahmen praktiziert würde ich nur ungern leben.
Es macht einfach keinen Sinn. Das ist das Problem. Die Anlagen müssten entweder neu gebaut oder zumindest wieder in Betrieb genommen werden —> keine Anlage
Geschultes Personal ist mittlerweile kurz vor Rentenalter wenn nicht sogar erreicht und Nachwuchs wurde nicht ausgebildet —> kein Personal
Deutschland verfügt nicht über eigene Ressourcen für die Reaktorstäbe. Man würde sich also wieder von Russland abhängig machen —> kein Material
Wohin mit dem Atommüll? Wer will das bei sich haben? —> kein Endlager
Investoren tendieren in letzter Zeit tendenziell mehr dazu erneuerbare Energien zu unterstützen (Statistik habe ich nicht griffbereit, lässt sich aber googeln) —> keine Geldgeber
Selbst wenn alles vorherige egal wäre und heute Spatenstich wäre, sprechen wir von einigen Jahren und enormem Geldaufwand bis der Karren läuft. Mit der Mühe kann man mit erneuerbaren Energien nicht nur mindestens vergleichbares erreichen, sondern ist auch noch unabhängig. Das ist zwar aktuell vllt. noch nicht gegeben, aber die Zeit bis die Kiste läuft liegt wie gesagt nicht an den erneuerbaren Energien. Auch Atomenergie muss erstmal umgesetzt werden.
Es gibt den deutsch-niederländischen Polizeivertrag.
Das ist eine Einigung beider Länder, die sich darauf verständigt haben, dass die jeweiligen Polizeikräfte im Falle einer Verfolgung über die Grenze fahren und die Verfolgung aufrecht erhalten dürfen, bis die eigenen Polizeikräfte das jeweiligen Landes übernehmen können.
Darin sind die genauen Gegebenheiten reguliert, aber unterm Strich: die deutsche Polizei verfolgt auch in die Niederlande
Das lässt sich so pauschal nicht sagen, da die Gesamtumstände viel zu unterschiedlich sind.
Grundsätzlich gibt es aber hier und in den USA gleich gute Anwälte da bin ich sicher (genauso wie schlechte). Aber das äußert sich anders.
Es geht schon vom Grundsatz so los, dass die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland verpflichtet sind nicht nur Be- sondern auch Entlastend zu ermitteln. Sie müssen also zwingend auch allen Hinweisen nachgehen die zum Beweis der Unschuld einer Person führen.
In den USA ist das anders. Die Behörden entscheiden dort selbst, welchen Hinweisen sie nachgehen und oftmals führt das dazu, dass mit Ziel einer Verurteilung ermittelt wird und entlastendes außer acht gelassen wird.
Das heißt der Anwalt in den USA hat ein größeres Aufgabenfeld, da er nicht nur Rückendeckung vor Gericht ist, sondern auch eigene Ermittlungen mithilfe von z.B. Privatdetektiven organisiert, versucht mit der Staatsanwaltschaft zu handeln usw. Er hat also mehr Spielraum, aber auch größere Pflichten.
Unterm Strich trägt der Anwalt in den USA also mehr Anteil am Verfahren, weshalb er dort einfach von größerer Bedeutung ist.
Eine beispielhafte Liste von möglichen Handlungen ist in § 238 StGB zu finden.
Wichtig ist, dass diese Handlungen auf eine Weise erfolgen müssen, die dazu geeignet ist die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinflussen.
Dieses „dazu geeignet“ ist dabei juristisch von großer Bedeutung. Das bedeutet es kommt letztlich nicht einmal darauf an, ob die Betroffene Person bereits tatsächlich konkret unter den Vorkommnissen leidet, sondern es genügt, dass es eben geeignet ist, dass es dazu kommen könnte.
Das macht es Betroffenen deutlich leichter gegen Stalking vorzugehen, da man nicht mehr zwingend die Auswirkungen beim Geschädigten als Grundlage benötigt um Stalking zu begründen.
Bei mir war es so, dass nur nochmal geschaut wurde, ob sich am Zustand der Tauglichkeit noch etwas geändert hat (neue Verletzungen oder sowas).
Bei Leuten die Auflagen kriegen wie Facharzt aufsuchen, Gewicht abnehmen oder was auch immer wird sowas kontrolliert.
In meinem Fall war es ein 2 Minuten Gespräch, wo nur festgestellt wurde, dass der Zustand nach wie vor wie zur Tauglichkeitsuntersuchung war und der Einstellung nichts im Weg steht.
Die Zahl wird sehr gering sein. Deine Wahrnehmung scheint mir dadurch verzerrt, als dass die Anzahl derer, wo das Messer auch zum Einsatz kommt, zu steigen scheint.
Wenn ich mich nicht irre, dürfte sich das in den PKS Zahlen zu Tatmitteln so widerspiegeln.
Aber wenn man das trotzdem in Relation dazu sieht, wie viele Leute insgesamt auf der Straße sind, wird der prozentuale Anteil derer mit Messer deutlich geringer ausfallen als erwartet. Da du die Frage außerdem auf das gesamte Volk beziehst, sind dort auch unfassbar viele Personengruppen dabei, die wahrscheinlich nicht unter deine Vorstellung von Messerträgern im Sinne von Waffe (also Handwerker, Angler usw. rausgerechnet) fallen: Kleinstkinder, Rentner, Leute die behütet auf dem Land leben (bewusst Plakativ formuliert!), ne ganze Menge „normaler“ Menschen (ebenfalls bewusst Plakativ) usw.
Tendenziell würde ich auch vermuten, dass der Anteil an Personen mit Messer bei Frauen erheblich geringer ausfallen wird als bei Männern.
Wenn man das alles zusammenrechnet wäre meine Vermutung sogar deutlich unter 10%
Bezüglich vorgehen gibt es keinen vorgeschriebenen Weg. Man kann es letztlich so machen, wie man sich eben einigt.
Man könnte es in deinem Fall z.B. könnte man direkt vor Ort einen Kaufvertrag unterschreiben, falls du dich zum Kauf entscheidest, eine Anzahlung leisten und den Rest überweisen oder direkt im Beisein des Verkäufers die Überweisung tätigen.
Letztlich haben mit dem wirksamen Kaufvertrag beide Seiten den Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Der Verkäufer muss dir den Wagen wie vereinbart überlassen und du musst zahlen. Kommt eine Seite ihrem Teil nicht nach, kann dieser Eingeklagt werden. Eine Vorlage gibt es z.B. hier beim ADAC.
Das Fahrzeug abzuholen wäre mit einem Kurzzeitkennzeichen am saubersten. Damit kannst du das Fahrzeug eine begrenzte Zeit bewegen (ich meine es wären 5 Tage). Du fährst so also bequem zu dir in den Ort mit Fahrzeug und Papieren und kannst es dann Zulassen.
Ja, das wäre durchaus möglich. Du müsstest dir halt ausrechnen, wie viel Geld monatlich allein fürs Auto gebunden wäre und ob es dir das Wert ist.
Weil das wird sich dann schon ein paar Raten ziehen und auch keine geringen.
Vieles zum Thema Diesel behalten wurde ja schon entweder von dir oder anderen Antworten erwähnt. Dem stimme ich in großen Teilen auch zu, würde aber vor allem deshalb noch warten, da wie schon erwähnt aktuell viel passiert in dem Bereich EVs.
Ob das jetzt die Ladeinfrastruktur, die Technik, Preise und Reichweite der Fahrzeuge etc. betrifft ist man in allen Bereichen dran die E-Autos attraktiver zu machen. Das wäre mir persönlich z.B. auch ein Anliegen. Ich bin zwar großer Auto Fan und mag auch große Motoren, würde mich aber dem Fortschritt auch nicht verschließen. Nur sehe ich mich aktuell nicht an besetzten Ladesäulen anstehen (dauert dann ja nunmal auch länger als tanken), im Winter mit großen Reichweitenproblemen kämpfen und auch nicht den Preis bezahlen, der für E-Autos oft noch deutlich über dem liegt, was ein vergleichbarer Verbrenner kostet. Aber das wird sich denke ich eben ändern. Noch ist mir das aber nicht ausgereift genug.
Was ich mir aber auch jetzt schon vorstellen könnte wäre einen Plug-In Hybriden. Auch da werden die Reichweiten immer besser und man kann die täglichen Strecken oftmals schon ganz oder zu großen Teilen elektrisch schaffen. Sollte das mit der Ladesäule aber mal nicht klappen oder auf längeren Strecken hat man noch die Zapfsäule um voranzukommen. Und falls es den Verbrennern irgendwann an den Kragen gehen sollte, werden die Hybriden mit Sicherheit nicht die ersten sein und meiner Vermutung nach noch am längsten nutzbar sein.
Ja das halte ich für absolut sinnvoll.
Wie du schon sagst sind für den Mord die Merkmale nötig. Diese stehen vor allem für eine besondere Verwerflichkeit der Tat.
Beispiel aus der Praxis (Fall Bachmeier): dort erschoss ein Elternteil den Mörder der eigenen Tochter.
Weil kein Mordmerkmal vorliegt, war es „nur“ Totschlag. Das ist ein wichtiger Unterschied. Töten ist beinahe immer falsch, aber in manchen Fällen sind die umstände eben weniger verwerflich als andere. Die individuellen Umstände sollten immer beachtet werden, daher finde ich es richtig.
Der Knackpunkt ist hier folgender: das du schon beim Tüv warst ist nicht relevant.
Warum ist das so? Du sagst selbst du hast die Plakette nicht erhalten. Relevant ist der Zeitpunkt der Kontrolle. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, kannst du nur belegen, dass der Wagen zwar schon beim Tüv war, aber aufgrund von Mängeln nicht bestanden hat. Und genau dieser Zustand (zum Kontrollzeitpunkt keine bestandene Hauptuntersuchung) ist es ja, den man dir vorwirft und nicht, dass der Wagen nicht vorgeführt wurde.
Vielleicht anders gesagt: die Frist auf der Plakette besagt nicht, wann du beim Tüv zu erscheinen hast, sondern wann die Hauptuntersuchung bestanden sein muss.
Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass vom Gesetz her schon indirekt Kulanz eingeräumt wird, denn einen Strafzettel kann es frühestens nach 2 Monaten nach Fristablauf geben —> im Umkehrschluss kann die Bußgeldstelle aber genauso argumentieren es wäre genug Zeit gewesen.
Ich hoffe es ist klar was ich meine, falls nicht gerne Rückfragen.
Das kann man pauschal nicht sagen, da es unendlich viele Möglichkeiten gibt.
Die kurze sehr vereinfachte Antwort ist im Grunde: dann wenn es nicht anders geht. Und wann das der Fall ist, ist eben immer vom konkreten Einzelfall abhängig —> daher allgemeingültige Antwort unmöglich
Wenn man z.B. körperlich definitiv unterlegen ist und die nächst stärkere Verteidigungsmöglichkeit z.B. eine Pistole ist, dann kann auch die Pistole das mildeste wirksame Verteidigungsmittel sein das im Moment zur Verfügung steht.
Juristisch betrachtet gehört dazu zwar noch mehr, aber ich denke das würde den Rahmen hier sprengen.
Nein wenn du es abgebrochen hast, wird keine Anruf aufgebaut worden sein.
Wird ein Notruf aufgebaut und wieder unterbrochen versucht die Leitstelle eigentlich immer zurückzurufen, denn es könnte ja auch sein, dass der Notruf selbst auch ungewollt abgebrochen wurde. Passiert das nicht, hast du wahrscheinlich rechtzeitig abgebrochen.
Außerdem selbst wenn man im Ende wirklich einen Notruf abgesetzt hätte: dort sitzen auch Menschen am anderen Ende. Hätte man dort die Lage erklärt wäre das Thema aller Wahrscheinlichkeit nach gegessen.
In der Regel ziehen die das bis zum Ende durch. Aus nem ganz einfachen Grund: diejenigen die das Bearbeiten machen oft nichts anderes außer Bußgeldverfahren. Das ist dann deren einzige Aufgabe.
Also grundsätzlich: ja man kann auch für Kommentare angezeigt werden. Gesetze gelten auch im Internet und auch dafür kann man belangt werden.
In diesem Fall liegt nach meiner Auffassung aber nichts strafbares vor. Da wird also nicht kommen würde ich mal stark vermuten.
Hättet ihr jetzt sonst was an Beleidigungen oder so da hingeschrieben, würde das wieder anders aussehen.
Eine Ampel funktioniert immer in Verbindung mit der Haltelinie.
Ein Rotlichverstoß wäre es nur dann gewesen, wenn du bei Rot zeigender Ampel über die Haltelinie gefahren wärst. Da das nicht der Fall war, war es kein Verstoß.
Blinkt die Ampel gelb ist sie defekt oder außer Betrieb (haben manche z.B. Nachts). In diesem Fall gilt nicht die Ampel, sondern die Beschilderung.
Weiß es nicht. Es ist die Mechanik die so gebaut ist, dass automatisch die Drehzahlunterschiede ausgeglichen werden.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: würdest du mit dem rechten Rad festgefahren und das linke wäre auf Asphalt, würde der Wagen trotzdem stecken bleiben, da die Mechanik im Differential keine Kraft auf das Rad auf dem Asphalt übertragen könnte.
Solche Probleme treten eben dadurch auf, dass das Differential sowas nicht aktiv steuern kann. Es passiert einfach aufgrund der Bauart
Da ich kein Interesse daran habe mich bei einem Unfall schlimmer zu verletzen als nötig.
Im eigenen Garten oder der eigenen Wohnung (wo der Balkon ja zu gehört) darf man rumlaufen wie es einem gefällt u.a. eben auch Nackt.