Ladendiebstahl?
Hallo erstmal,
Ich bin 16 Jahre alt und Ich habe gestern etwas in einem laden geklaut, es war auch "nur" ein warenwert von 6€. Mir wurde gesagt, Dass ich eine anzeige bekomme und Mir später eine vorladung zur verhörung von Der kripo oder Staatsanwaltschaft bekommen werde und/oder Mir die kripo Dann auch nochmal fragen stellt.
Was kommt jetzt Auf much Zu? Wird mein fall fallengelassen?? Muss ich zu dieser vorladung? Was passiert wenn ich nicht gehe? Wie Lange dauert es bis ich die Vorladung bekomme? Bleibt es bei einer Anzeige oder kriege ich auch Sozialstunden? Bleibt die Anzeige in meinem führungszeugnis?
8 Antworten
Erst bekommst du eine Vorladung von der Polizei, keine Kripo. Da musst du nicht hin, nur, wenn du möchtest. Danach kommt die Post von der Staatsanwaltschaft. Wenn du das erste Mal geklaut hast, konnte die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Wenn nicht, kommt evtl. eine Geldstrafe oder einige Sozialstunden. Und nein, es gibt keine Eintragung in den Führungszeugnis. Das wird ziemlich schnell gehen.
Wieso lässt du dich denn erwischen? Habe auch mal mit 13 mehrmals was aus dem selben Laden gestohlen und mit der richtigen Taktik und der richtigen Zeit des Diebstahls wurde ich nicht erwischt. Würde ich aber selbstverständlich heute nicht mehr machen:)
Ich denke nicht, dass es fallengelassen wird. Zeig dich bei der Anhörung kooperativ und zeige Reue. Vielleicht kann das die Strafe mildern, wenn sie sehen, dass es dir wirklich leid tut. Viel Glück!
Ja die Dummheit zu denken wenn es was Billiges ist, dann kommt man damit davon..
Entscheidet aber die Staatsanwaltschaft, dann gibts eine Aufwandsentschädigung zu zahlen an den Geschädigten und dann das Hausverbot..
Einfach nicht bis zu Ende gedacht, schon ist man polizeibekannt...
Im Erziehungsregister landen auch eingestellte Verfahren und bleiben dort bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.?
Bei manchen Jobs ( Staat, Stadt ) wird auch da reingesehen..
Ins Erziehungsregister schaut bei der Bewerbung höchstens die Polizei. Die Einsicht ist eigentlich verboten. Doch auch die Polizei ist so vernünftig und wird jemanden trotz Ladendiebstahl einstellen. Daran wird es nicht scheitern. Oder denkst du Polizisten haben in ihrer Jungend keinen Mist gebaut?
Wau...
Bist du dir da sicher dass da nur "die Polizei" reinsieht?
Bist du dir WIRKLICH SICHER?
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html
(1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 21a, 42a - nur mitgeteilt werden
1.den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen,
2.den Familiengerichten für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen,
3.den Jugendämtern und den Landesjugendämtern für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe,
4.den Gnadenbehörden für Gnadensachen,
5.den für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse sowie den für luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen zuständigen Behörden mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen,
6.den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben, wenn eine Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 im Einzelfall nicht ausreicht, und mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__43.html
Oberste Bundes- oder Landesbehörden dürfen Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, einer nachgeordneten oder ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde nur mitteilen, wenn dies zur Vermeidung von Nachteilen für den Bund oder ein Land unerläßlich ist oder wenn andernfalls die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erheblich gefährdet oder erschwert würde.
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__43a.html
(1) In Verfahren nach den §§ 25, 39, 49, 55 Absatz 2 und § 63 Absatz 3 ist die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle
1.zur Verfolgung einer Straftat,
2.zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit,
3.zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person,
4.zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung des Wohls einer minderjährigen Person oder
5.zur Erledigung eines Suchvermerks
erforderlich ist.
Bist du dir wirklich sicher, dass "nur die Polizei" da reinsieht oder kann es nicht doch sein, dass dein Wissen "etwas begrenzt" ist in dieser Sache?
Und der Gesetzestext, der was anderes sagt Recht hat und du Unrecht?
Ich habe geschrieben „bei der Bewerbung“. Somit schön dass du dir die Mühe gemacht hast, war nur leider um sonst. Ich hab schon recht. Hat seinen Grund wieso da nur Befugte reinschauen dürfen ;) hast du ja selbst in Erfahrung gebracht
Und was an " Bei manchen Jobs ( Staat, Stadt ) wird auch da reingesehen.." stimmt dann nicht?
Du kannst mit Eintragungen noch nicht mal im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten! - Nur als Beispiel!
Also ist deine Aussage "sieht nur die Polizei rein" erfunden, erlogen!
Bitte also nichts schreiben wenn keine Ahnung und hinterher zu feig deinen Fehler zuzugeben!
Noch ein schönes Leben und ab jetzt bitte ehrlich antworten oder eben gar nicht, wenn du dich wie hier nicht auskennst!
Bleibt die Anzeige in meinem führungszeugnis?
Keine Anzeigen kommen ins Führungszeugnis.
Unsinn. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.