Grundrechte – die neusten Beiträge

Die Lehrerin ignoriert den offiziellen Nachteilsausgleich?

Hallo, eine Lehrerin aus der Berufsschule ignoriert (von der Klassenkonferenz) bestätigten anhand des amtsärztlichen Stellungnahme (Gutachten) den Nachteilsausgleich.

Ich habe einen Nachteilsausgleich (Nutzung des Laptops während Tests, Klassenarbeiten und Tests+ Zeitzugabe 15 % Zeitzugabe).

Dieses Nachteilsausgleich wurde anhand des Gutachtens in der Klassenkonferenz offiziell bestätigt.

Allerdings gibt es eine Lehrerin in meiner Schule, die mein Nachteilsausgleich ignoriert und keine Verständnis dafür hat.

Sie argumentiert damit: „Gleiches Recht für Alle!" Und wenn ich halt einen Nachteilsausgleich habe und den ausnutze funktioniert das Gleiche Recht für Alle nicht und andere Schüler werden benachteiligt.

Sie hat gesagt, „Dann könnten ja andere Schüler zu mir kommen und mir sagen, jetzt möchte ich auch einen Nachteilsausgleich." Darum bekomme ich bei ihr keine 15 % Zeitzugabe

Sie sagt auch, dass im späteren Arbeitsleben den Arbeitgeber nicht interessiert, ob ich eine rheumstische Erkrankung habe oder nicht und somit gleiche Anforderungen erfüllen muss. „Das Arbeitsleben ist hart und ich bereite euch da vor".

Auch hat sie gesagt, dass es keinen Gesetz hierfür gibt, dass Lehrer sich an den Nachteilsausgleich der Schüler sich daran halten müssen.

Allerdings hat ein anderer Lehrer hat gesagt, dass mit der amtsärztlichen Stellungnahme darf mir der Nachteilsausgleich nicht verboten werden.

Zudem hat die Lehrerin dafür kein Verständnis, dass die Amtsärztin mich nicht untersucht hat, sondern nur meine Akte gelesen.

Wie findet ihr die Aussagen einer Lehrerin?

Stimmen die Aussagen der Lehrerin?

Stimmt das wirklich, dass mit den Nachteilsausgleich, Das gleiche Rech für alle nicht funktionieren würde und andere Schüler benachteiligt werden?

Stimmt das wirklich, dass andere Schüler zu ihr kommen könnten und sagen, jetzt möchte ich aber auch keinen Nachteilsausgleich wie er? Kann es sein, dass ich somit Freunde verliere oder sie nicht bekomme, wenn ich mein Nachteilsausgleich nutze?

Stimmt das wirklich, dass es hierfür keinen Gesetz gibt, wo sich die Lehrer an den Nachteilsausgleich halten müssen?

Handelt es sich anhand der Aussagen um eine gute oder schlechte Lehrerin?

Test, Lernen, Studium, Schule, Prüfung, Angst, Bildung, Noten, Recht, Schüler, Abschluss, Abitur, Behinderung, Berufsschule, Grundrechte, Gymnasium, Klausur, Lehrer, Lehrerin, Menschenrechte, Oberstufe, Rheuma, Zeugnis, Nachteilsausgleich

Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 53%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 24%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 10%
Datenschutz, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Amtsgericht, Gesetzeslage, Grundrechte, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Straftäter, Straftat, Unschuldig, Willkür, Beschuldigter, Durchsuchung, Landgericht, Meinung des Tages

Meinung des Tages: BAMF-Chef schlägt Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl vor - was haltet Ihr davon?

Systemwechsel in der Asylpolitik? In den Verhandlungen von Union und SPD geht es aktuell um die Begrenzung von Migration - dem BAMF-Chef geht das nicht weit genug. Er spricht sich für einen grundlegenden Wandel der europäischen Asylpolitik aus...

Kritik am aktuellen System und Vorschlag des BAMF-Chefs

Ende mit dem individuellen Asylrecht - so lautet der Vorschlag von Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Statt des bisherigen individuellen Asylrechts will er ein Kontingentsystem etablieren. Das derzeitige System zöge zu viele Risiken mit sich. Er betonte, dass diese Aussagen seine persönliche Einschätzung seien, nicht in seiner Funktion als BAMF-Präsidenten getätigt werden.

Kontingentsystem als Alternativoption

Die EU soll, wenn es nach Sommer geht, eine jährlich fixe Zahl von Geflüchteten aus Krisenregionen aufnehmen. Diese sollen dann fair auf alle Mitgliedsstaaten verteilt werden. Auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarktes ist für ihn ein entscheidender Faktor - als Vorbild sieht er dabei Kanada. Sommer fordert außerdem, dass unerlaubt Einreisende keine Aussicht mehr auf ein Bleiberecht hätten.

Kritik von Politikern

Bundesinnenministerin Faeser reagierte prompt und erteilte dem Vorstoß Sommers eine klare Absage. Sie verteidigte das individuelle Asylrecht. Aus den Reihen der SPD kam ebenfalls weitere Kritik am Vorschlag. Weiter gingen hingegen die Grüne und Linke - diese fordern Sommers Rücktritt.

Sommers Vorschlag würde eine Kehrtwende in Sachen Asylpolitik bedeuten. Keine individuellen Ansprüche auf Asyl mehr, die in seinen Augen eine Steuerung der Fluchtmigration unmöglich machen - sondern stattdessen ein System von planbarer und vor allem begrenzter Aufnahme.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über Sommers Vorschlag?
  • Sollte sich der BAMF-Präsident in dieser Art und Weise politisch äußern oder neutral bleiben? Versteht Ihr die Forderung nach Sommers Rücktritt?
  • Welche Gefahren würden drohen, würde man dem Vorschlag von Sommer folgen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Europa, Deutschland, Asyl, Die Grünen, DIE LINKE, Europäische Union, Flüchtlinge, Grundrechte, Migration, SPD, Flüchtlingspolitik, Migrationspolitik, bamf, Flüchtlingskrise, Nancy Faeser, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Briefwahl gewinnt an Beliebtheit - wählt auch Ihr per Briefwahl?

Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Für viele Deutsche hat sich die Briefwahl zu einer beliebten Wahloption entwickelt. Doch in diesem Jahr bringt die (Brief-)Wahl so manche Hürde mit sich …

Briefwahl gewinnt an Beliebtheit

Bereits seit der Bundestagswahl 1957 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bei Wahlen per Brief abzustimmen. Wer früher jedoch per Brief wählen wollte, musste hierfür plausible Gründe vorlegen. Das ist seit 2009 allerdings anders, da der Gesetzgeber die Regelung ein Jahr zuvor gestrichen hat.

Spätestens seit der Corona-Pandemie stieg die Anzahl der Briefwähler sukzessive an. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 betrug der Anteil an Briefwählern 47,3 % und erreichte einen neuen Höchststand.

Enger Zeitplan erschwert die Briefwahl

Obgleich die Briefwahl hierzulande immer beliebter wird, könnte sie bei der diesjährigen Bundestagswahl jedoch für Probleme sorgen: Durch die relativ kurze Frist der Wahl stehen die Organisatoren vor großen Herausforderungen. Insbesondere Briefwähler müssen ihre Unterlagen wesentlich früher beantragen, ausfüllen und wieder versenden. Zahlreiche Städte in NRW raten daher in diesem Jahr von der Briefwahl ab.

Im Ausland lebende Deutsche stehen mit Blick auf die geltenden Fristen vor noch größerem Zeitdruck.

Per Brief oder doch persönlich wählen gehen?

Die Briefwahl ist für viele bequemer und weniger zeitaufwendig. Obwohl i. d. R. genügend Wahllokale geöffnet sind, ist am Wahltag häufig mit etwas Wartezeit zu rechnen. Für manche erübrigt sich die persönliche Wahl nicht selten, wenn das Wetter nicht passt oder die Faulheit überwiegt.

Ganz unkritisch wird auch die Briefwahl nicht gesehen; so sehen Experten bei der Briefwahl das Problem, dass eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl nicht immer gegeben sein könnte. Zudem kann sich die politische Meinung bei zu früher Abgabe des Stimmzettels ggf. bis zum Wahltermin noch einmal ändern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Nutzt Ihr die Möglichkeit der Briefwahl?
  • Welche Vor- und Nachteile haben Briefwahl oder Urnengang für Euch?
  • Werdet Ihr in diesem Jahr an der Bundestagswahl teilnehmen?
  • Wie zufrieden seid Ihr mit dem System sowie dem Ablauf von Wahlen in Deutschland?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und hoffen, dass Ihr alle von Eurem Wahlrecht Gebrauch machen werdet. 😀📧🚶‍♀️

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ja, ich nutze die Möglichkeit der Briefwahl, da … 46%
Nein, ich wähle nicht per Brief, weil … 45%
Andere Meinung, und zwar … 9%
Brief, Deutschland, Schweiz, Politik, Regierung, Recht, Rechte, Post, Bundestag, Bundestagswahl, Demokratie, Grundgesetz, Grundrechte, Partei, Wahlen, wählen, Wahlrecht, Briefwahl, Bundestagswahl 2025, Meinung des Tages

Wo bleibt der einzelne und verantwortungsbewusste Mensch in dieser kranken Gesellschaft ab?

Ich konstatiere, dass die Gesellschaft krank ist. Unsere Lebensweise ist in Wirklichkeit lebensfeindlich. Wir gehen nicht nur mit der Erde um, als hätten wir eine Zweite. Wir gehen auch mit uns selbst fürchterlich schlecht um.

Antworten wie "Das ist eben so." oder gar "Das muss so sein." stellen mich absolut nicht zufrieden.

Ich mag' einsehen, dass möglichst Jeder auch arbeiten sollte. Jedoch muss man doch de facto einsehen, dass sich in Deutschland unglaublich viele Menschen kaputt arbeiten.

Viele Krankheiten entstehen durch Stress.

Und ich werde z.B. auch nie verstehen warum Menschen im 3-Schicht-Betrieb arbeiten müssen. Das ist jeglicher Vernunft entgegenstehend. Das ist einfach nicht natürlich.

Und in vielen Jobs muss man, wenn man es genau nimmt, auch lügen und betrügen. Es ist Teil des Jobs. Wenn man ganz ehrlich ist. Oder man muss Missstände verschweigen.

Ich bin noch längst keine 40. Ich bin aber bereits arbeitsunfähig krank. Wäre es nicht so würden mich Ärzte auch nicht so lang krank schreiben. Im Prinzip würde ich gern arbeiten. Ich kann mir aber nicht vorstellen wie ich das je wieder schaffen soll.

Der letzte Betrieb, in dem ich war, war so durchgeknallt und fast unmenschlich... Man hatte "on point" zu funktionieren. Und wenn das nicht gegeben war: tschüss. Jede Woche neue Sklaven. Ich war einer davon. Lohn dermaßen gering, dass man nicht weiß wie man damit über die Runden kommen soll.

Ich bin kein 100-Prozentiger. Aber ich versuche mein Handeln durchaus an ethischen Prinzipien auszurichten.

Insofern wüsste ich z.B. nicht wie ich in einem Betrieb arbeiten sollte, wo täglich in Massen geschlachtet wird. Ich wüsste auch nicht wie ich bei einem schwedischen Möbelhaus arbeiten sollte, wo massenhaft "Wegwerfmöbel" verkauft werden. Ich könnte auch nicht für die Polizei arbeiten, weil ehrliche Karrieren gestoppt werden und man an die "großen Fische" kaum ran kommt und weil man die Gewalt in den eigenen Reihen vertuschen müsste. Es gäbe unzählige Beispiele.

Wie lange wird es noch dauern, bis ganz grundsätzliche Veränderungen eintreten?

Wo bleibt der Einzelne ab?

Wo ist Platz in der Gesellschaft für Menschen wie mich?

Ich frage mich immer: Für was trage ich Verantwortung? Wie weit geht meine Verantwortung?

Gesundheit, Arbeit, Menschen, Deutschland, Krankheit, Gesetz, Psychologie, Ethik, Grundgesetz, Grundrechte

Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
Kampfsport, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Extremismus, Grundrechte, Jura, öffentliches Recht, Partei, Polizeirecht, Rechtslage, Rechtswissenschaft, Rheinland-Pfalz, Strafrecht, Versammlungsfreiheit, Der III. Weg

Ist das deutsche Grundgesetz der Grund dafür, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland bleiben können?

Als Grundrechte bezeichnet man staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie sind für alle drei Säulen staatlicher Gewalt bindend und schränken ihre Macht ein. Also für Legislative (Gesetzgebung: Bundestag und Landtage), Judikative (Rechtsprechung: Gerichte) und Exekutive (ausführende Gewalt: Polizei und Behörden). 

Die Grundrechte sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung von Deutschland. Sie stehen am Anfang von insgesamt 146 Regeln im Grundgesetz (Artikel). Einige dieser Regeln garantieren Dinge wie die Gleichheit aller Menschen, die Freiheit, seine Meinung zu äußern, die Freiheit der Presse, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit, sich zu versammeln, die Freiheit, Vereinigungen beizutreten, die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, die Privatsphäre seiner Wohnung, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Asyl.

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/glossar/grundrechte

nein 63%
ja 32%
vielleicht 5%
Menschen, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Asyl, Einwanderung, Flüchtlinge, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenwürde, Migranten, Migration, Rechtslage, Staat, Asylbewerber, illegale Einwanderung, Migrationspolitik

Rechte der Natur zuweisen?

Was soll man eigentlich darunter verstehen?

Ich vergleiche es mal mit dem Tierschutz. OK, machen wir uns nichts vor, der Tierschutz ist rechtlich gesehen ein hohler Witz in Deutschland.

Aber wie sieht es im Bezug auf die Natur aus? Verschärfte Gesetze für Pflanzen? Sagen wir als Beispiel, wenn mir auf meinen Grundstück ein paar Bäume Missfallen, und ich die einfach abholze. Dass ich nach Ihrem Gusto vor Gericht lande, weil ich aus ästhetischen Gründen, die Bäume gefällt habe? Oder wie, oder was meinen Sie mit Rechte für die Natur?

Oder ein anderes Beispiel, wenn RWE mehrere Hektar Wald für den Kohleabbau rodet, dass die Rechte für die Natur sagt, oder gilt, "Nö, RWE, jetzt ist mal Schluss mit dem Irrsinn! Der Wald hat das Recht unangetastet zu bestehen!"

Oder greift man bei dem Thema ins vorhandene Umweltschutzgesetz ein, und fordert härtere Strafen für Umweltverschmutzung wie illegales Müll entsorgen. Oder verbotene Stoffe in den Wasserkreislauf kippen? Wie literweise Farbe das Klo runter spülen?

Oder geht Ihr vorhaben soweit, dass man die Natur Bürgerrechte zuweist. Wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Oder das Recht sich frei zu entfalten. Und wenn der Baum in den Nachbargarten wächst, dann ist es eben so, dass darf der Baum, dann auch so. Und als Beispiel, die grauen Wölfe dieselbe Daseinsberichtigung genießen, wie die schöneren weißen Wölfe. Weil jeder Wolf gleiche Rechte genießt, ganz egal ob der Wolf weiß, grau, oder schwarz ist, egal woher er/ sie kommt. Also der Natur Grundrechte eingeräumt wird?

Umweltschutz, Natur, Recht, Gesetz, Tierschutz, Gesetzeslage, Grundrechte, Naturschutz, Rechtslage, Strafrecht, Tierrechte, Naturrecht

Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

75 Jahre Grundgesetz

Heute vor 75 Jahren trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der ebenfalls am selben Tag gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die BRD bildete sich nur wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus den drei westlichen Besatzungszonen der Westalliierten. Im Osten befand sich die Sowjetische Besatzungszone, aus der am 7. Oktober 1949 die von der SED regierte diktatorische Deutsche Demokratische Republik entstand.

Um Westdeutschland nach der 12-jährigen NS-Diktatur sukzessive wieder in das politisch-wirtschaftliche Geflecht der internationalen Bühne einzubinden, entschieden sich die Westalliierten dazu, in ihren Zonen eine einheitliche und demokratische Grundordnung zu etablieren. Hierzu wurde ein aus 65 Vertretern der westdeutschen Länder bestehender Parlamentarischer Rat gegründet, der unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer binnen weniger Monate das Grundgesetz erarbeitete.

Seit jeher fungiert das Grundgesetz als zentrales Dokument der deutschen Verfassungsordnung, in welchem grundlegende Werte, Rechte und Strukturen festgelegt sowie unsere demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung gesichert wird.

Artikel 1 als zentrales Element

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit Artikel 1, der folgendes besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser gewichtige und zentrale Satz der Verfassung entstand unter dem Eindruck der beispiellosen Schuld sowie der menschenverachtenenden Verbrechen, die das nationalsozialistische Regime auf sich geladen hatte.

In den darauffolgenden Artikeln 2 bis 19 werden uns einzelne Grundrechte aus unterschiedlichsten Lebensbereichen gewährt, so z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das heute oftmals zitierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gesetzestext durchlief im Laufe der Zeit zahlreiche Anpassungen. Änderungen jedoch sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags und der Länderkammer möglich. Hierdurch soll vor allem das demokratische Grundgerüst vor potentiellen Feinden geschützt werden.

International genießt das deutsche Grundgesetz einen sehr guten Ruf und dient insbesondere Ländern mit Diktatur-Vergangenheit immer noch als Vorbild.

Ein beständiges Provisorium

Interessanterweise war das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz angesichts der deutschen Teilung lediglich als Provisorium bis zur - damals noch fernen - Wiedervereinigung des Landes gedacht.

Der historisch ideale Moment für eine neue Verfassung wäre für viele Menschen die deutsche Wiedervereinigung 1990 gewesen. Die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz bemerkt, dass es zum damaligen Zeitpunkt einige Debatten über eine neue Verfassung gab, diese jedoch aus rein pragmatischen Gründen nicht in die Tat umgesetzt worden ist.

Der neu gegründete gesamtdeutsche Staat sollte möglichst rasch handlungsfähig und stabil sein. Darüber hinaus hatte sich das bisherige Grundgesetz in der Praxis Westdeutschlands inzwischen durchaus etabliert.

Per Volksabstimmung zur Verfassung?

Für den Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, würde sich zum 75.-jährigen Bestehen des Grundgesetzes die ideale Möglichkeit bieten, das Regelwerk via Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ramelow denkt, dass dieser Schritt insbesondere im Osten der Republik dabei helfen könnte, die unter vielen Menschen vorhandene "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz zu überwinden.

Weiterhin denkt er, dass man Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern damit zudem den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Reichsbürger erkennen das Grundgesetz als rechtsstaatliches Fundament der BRD nicht an und vertreten die Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs oder in denen von 1937 fortbestehen würde.

Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu würde durchaus bestehen, da Art. 146 eine solche neue Verfassungsgebung mit dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung sichert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?
  • Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?
  • Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?
  • Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?
  • War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?
  • Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und feiern 75 Jahre deutsches Grundgesetz 🎉🤗

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/75-jahre-grundgesetz-die-verfassung-im-wandel-der-zeit/a-69103000

https://www.tagesspiegel.de/politik/per-volksabstimmung-ramelow-will-grundgesetz-zur-verfassung-machen-11689508.html

https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/

Bild zum Beitrag
Ich finde unser Grundgesetz gut, da... 72%
Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar... 20%
Andere Meinung und zwar... 9%
Geschichte, Politik, Gesetz, BRD, DDR, Demokratie, deutsche Geschichte, Grundgesetz, Grundrechte, Jubiläum, Meinung, Menschenrechte, Nachkriegszeit, Ostdeutschland, Politikwissenschaft, Politische Bildung, Rechtsstaat, Verfassung, Weimarer Republik, Zweiter Weltkrieg, Westdeutschland, Rechtsstaatlichkeit, Reichsbürger, Volksabstimmung, Wiedervereinigung, Meinung des Tages

Was denkt ihr über Ganztagesschulen? Und Ausbau von Kinder Betreuung?

hallo

mir ist bewusst, dass diese hochgelobt werden, weil dann die Eltern keine Zeit mit ihren Kindern verbringen müssen, sondern stattdessen 40 Stunden die Woche für einen Unternehmer ihre Zeit als Arbeitskraft zur Verfügung stellen können.

Vollzeit zu arbeiten wird mal wieder als Selbstzweck hochgepriesen, und Zeit mit den Kindern zu verbringen wird als reines Übel hingestellt, wieso auch immer.

Ich wage auch zu bezweifeln, dass es so ideal ist, wenn Kinder von Leuten aufgezogen/betreut werden, die 0% persönlichen Bezug zu diesen haben, und das rein des Geldes wegen halt beruflich machen.

An sich ist das Aufziehen der eigenen Kinder ja etwas, das man - hoffentlich halt - einigermaßen gerne macht, also Zeit mit den eigenen Kindern verbringen.

Generell halt wieder so ein Thema, wo kategorisch ausgeblendet wird, ob die Kinder das überhaupt wollen, dass sie den ganzen Tag von zu Hause weg sind, und unter fremden Leuten sind zu denen sie keinen Bezug haben. Mir hätte das als Kind absolut nicht gefallen, auch Kindergarten und Schule haben mir fast nicht gefallen.

Das Kindeswohl wird in dieser Debatte ausgeblendet, meistens wird darüber kein Wort erwähnt.

Kinder, Mutter, Schule, Erziehung, Vater, Eltern, Psychologie, DDR, Familienleben, Grundgesetz, Grundrechte, Kindergarten, Kindesentzug, Partnerschaft, Sozialismus, Bindungsangst, Entfremdung

Meinung des Tages: Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

Viele von uns freuen sich sicherlich auf ein paar ruhige und besinnliche Osterfeiertage im Kreise der Familie. Für einige junge Menschen würde sich an Ostern jedoch die ideale Gelegenheit zum Feiern bieten. Wenn da nicht dieses Tanzverbot wäre…

Ein bundesweites Tanzverbot unterschiedlichster Ausprägung

Der Karfreitag gilt für viele Christen weltweit als der wohl wichtigste Feiertag überhaupt: Am besagten Freitag unmittelbar vor Ostern gedenken Gläubige dem Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In Kontrast zu manchen anderen christlich geprägten Ländern (z.B. Österreich) ist der Karfreitag in Deutschland allerdings ein gesetzlicher Feiertag. Und Karfreitag impliziert auch, dass gewissen weltlichen Freuden nicht gefrönt werden sollte. Typischerweise sind an diesem Tag öffentliche Tanzveranstaltungen, laute Musik, diverse Unterhaltungsveranstaltungen sowie manche Filmvorführungen ("Das Leben des Brian") verboten.

Das Tanzverbot besteht grundsätzlich in allen Bundesländern, hier allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. Während es beispielsweise in Baden-Württemberg von Gründonnerstag an ab 18:00 Uhr bis Karsamstag um 20:00 Uhr gilt, besteht das Tanzverbot in Berlin nur am Karfreitag von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. In Bayern beginnt die sogenannte "stille Zeit" am Gründonnerstag um 02:00 Uhr und endet in der Nacht zum Ostersonntag um Mitternacht.

Da mittlerweile aber immer mehr (junge) Menschen nicht gläubig bzw. aus der Kirche ausgetreten sind, stellt sich auch die Frage nach der Verhältismäßigkeit solcher Verbote...

Sind Tanzverbote heute noch zeitgemäß?

In vielen deutschen Städten formieren sich Jahr für Jahr Widerstandsverbände gegen die Beschränkungen der tanzfreien Zeit, so auch in München: Assunta Tammelleo, Vorsitzende des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit (bfg), fragt sich, wieso Menschen, die nicht an Gott oder den Gottessohn am Kreuz glauben, nicht feiern / tanzen können sollten.

Auf seiten christlicher Vertreter hingegen verweist man auf die immense Bedeutung dieses christlichen Feiertags, der selbst Atheisten die Möglichkeit zur inneren Einkehr bieten könne. Die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, erachtet die ruhige Zeit als heilsame Unterbrechung für die gesamte Gesellschaft. Die Beschränkungen an den "stillen Tagen" stünden zudem mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang und belasten Veranstalter sowie Bürger nicht über Gebühr.

In der stillen und tanzfreien Zeit zumindest sorgen die hiesigen Ordnungsämter in stichartigen Kontrollen dafür, dass es die vorgeschriebene Ruhe eingehalten und das Tanzbein nicht geschwungen wird. Nach Angaben des Innenministeriums wären bei Zuwiderhandlung Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist das Tanzverbot heute noch zeitgemäß?
  • Inwieweit sollte religiöse Tradition Einfluss auf staatliche Gesetzgebung besitzen?
  • Steht das Tanzverbot im Spannungsverhältnis zur persönlichen Freizeitgestaltung oder dem Grundrecht der Religionsfreiheit?
  • Ist es ggf. gehässig, die Vorzüge des Feiertags zu genießen, aber die Befindlichkeiten gläubiger Menschen zu missachten?
  • Welche Alternativen zum Tanzverbot wären denkbar, um sowohl Gläubigen als auch Nichtgläubigen an solchen Feiertagen entgegenzukommen?
  • Und natürlich: Geht ihr an Ostern selbst feiern / tanzen? 💃🕺

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch - egal, ob auf oder fernab der Tanzfläche - ein paar erholsame freie Ostertage 🐇🥚

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/protestpartys-gegen-tanzverbot-in-bayern-ausser-in-nuernberg,U8CUJgs

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karfreitag-tanzverbot-spd-haelt-lockerung-fuer-vorstellbar-100.html

Das Tanzverbot ist nicht mehr zeitgemäß, weil... 48%
Ich finde das Tanzverbot in Ordnung, da... 48%
Andere Meinung und zwar... 5%
Musik, Leben, Tanz, Religion, Jesus, Kirche, Party, feiern, Politik, Spiritualität, Recht, Christentum, Atheismus, Club, Feiertag, Gesellschaft, Glaube, Grundrechte, Religionsfreiheit, Veranstaltung, Verbot, tanzverbot, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundrechte