Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?
Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).
Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).
Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.
Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.
Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?
46 Stimmen
Begründe deine Behauptungen bitte.
Was für eine "Behauptung"?
7 Antworten
Wenn du das Vorgehen der Polizei für verfassungswidrig hältst, kannst du Klage beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Mal sehen was die dazu sagen.
Der Dritte Weg ist eine Rechtsextreme Organisation, die nur aufgrund ihr Größe nicht verboten wird. Wer die Grundrechte eines Landes abschaffen möchte, darf sich nicht beschweren, wenn man ihn selbst einschränkt.
lg
Man genießt nicht dadurch weniger Grundrechte, dass man diese abschaffen will.
Doch kannst du ja sehen. 😅
Wenn es rechtswidrig war, wird das ein Gericht entscheiden.
Doch kannst du ja sehen.
Faktisch ja, weil die Polizei sich mal wieder nicht um Recht und Gesetz schert. Mir ging es jedoch um die Rechtslage.
Wenn es rechtswidrig war, wird das ein Gericht entscheiden.
Ja, die objektiven deutschen Gerichte werden das schon entscheiden...
Faktisch ja, weil die Polizei sich mal wieder nicht um Recht und Gesetz schert. Mir ging es jedoch um die Rechtslage.
Die Entscheidung das ganze zu stoppen kam mir Sicherheit nicht von der Polizei, sondern viel mehr von einer Behörde oder der Staatsanwaltschaft.
Die Polizei führt das ganze auf. Und glaub mir die kennen sich mit den Grundrechten und den geltenden Gesetzten deutlich besser aus als du.
Die Entscheidung das ganze zu stoppen kam mir Sicherheit nicht von der Polizei, sondern viel mehr von einer Behörde oder der Staatsanwaltschaft.
Ist die Polizei keine Behörde? Und Gefahrenabwehr ist originäre Aufgabe der Polizei, nicht der Staatsanwaltschaft.
Und glaub mir die kennen sich mit den Grundrechten und den geltenden Gesetzten deutlich besser aus als du.
Ja, deshalb verstoßen sie auch ständig dagegen.
Klar ist die Polizei eine Behörde. Das ändert nichts an meiner Aussage.
Da ich die originäre Zielrichtung der Maßnahme nicht kenne, kann das durchaus von der Staatsanwaltschaft kommen.
Ja, deshalb verstoßen sie auch ständig dagegen.
Klar und das weiß Philippus von Gutefrage so genau 😅😅🤡🤡
Klar und das weiß Philippus von Gutefrage so genau 😅😅🤡🤡
Ich weiß das in der Tat aus eigener Erfahrung sehr genau, ja. Das kann aber auch jeder wissen, der in der Lage ist zu recherchieren (siehe zum Beispiel hier, hier und hier). Die Polizei agiert regelmäßig und fast schon gewohnheitsmäßig rechtswidrig. Und nur ein kleiner Teil dieser Fälle wird öffentlich, weil sich Betroffene rechtswidriger Polizeimaßnahmen juristisch dagegen wehren. Insofern ist die hohe Anzahl gerichtlich festgestellter Rechtsverstöße durch die Polizei durchaus bemerkenswert.
Ich kann mich deiner Aussage in keiner Weise anschließen.
Aber Erfahrungen lassen sich leider nicht beweisen.
Aber Erfahrungen lassen sich leider nicht beweisen.
In meinem Fall schon, weil die Polizei die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme zugegeben hat.
Nur hat das alles exakt 0 mit dem hiesigen Fall zu tun. Aber so macht ihr Rechtsradikalen das: Ihr schnappt euch irgendwo etwas raus, wo alle 10 Jahre mal irgendwer irgendeinen Fehler gemacht hat und dann posaunt ihr herum, dass die gesamte Polizei stets und ständig alles falsch machen würde, sobald es gegen euresgleichen geht.
Wie du das hier willst, funktioniert das ganze Rechtssystem aber (zum Glück) nicht.
Deine Antwortmöglichkeiten sind schon sehr entlarvend. Entweder sind die Personen rechtlos, oder sie wurden Oper eines Gesetzesbruches. Der von dir Verlinkte Artikel führt ebenfalls noch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf.
Wenn sich eine Gruppe zu einer Kampfveranstaltung trifft hierbei wahrscheinlich Straftaten, wie die von dir unterschlagene Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen ist das ein Grund für die Behörden einzuschreiten.
Dies geschah nach Recht und Gesetz, was du hier von den Umfrageteilnehmern "unterstützt" abstreiten willst.
Der von dir Verlinkte Artikel führt ebenfalls noch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf.
Der "Artikel" ist eine Pressemitteilung der Polizei und spricht bloß davon, dass diverse Gegenstände beschlagnahmt worden seien und nun auf entsprechende Kennzeichen überprüft würden. Von einem konkreten Tatverdacht nach § 86a StGB ist indes nicht die Rede.
Wenn sich eine Gruppe zu einer Kampfveranstaltung trifft hierbei wahrscheinlich Straftaten, wie die von dir unterschlagene Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen ist das ein Grund für die Behörden einzuschreiten.
Kampfsportveranstaltungen sind nicht illegal. Und dass verfassungsfeindliche Kennzeichen gezeigt werden, ist nicht mehr als Spekulation.
Genau so kann man es als Spekulation abtun, dass dort ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt. Der wird auch von der Polizei, ebenso wie das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen, nur ermittelt. Die abschließende Beurteilung treffen andere, namentlich Staatsanwaltschaft und Gericht.
Kampfsportveranstaltungen sind per se nicht illegal. Stimmt. Wurden die Brandschutzbestimmungen eingehalten? Gab es Alkoholausschank? Wenn ja, war dieser genehmigt? Wurde der Jugendschutz eingehalten?
Alles Fragestellungen die eine jede Veranstaltung rechtswidrig werden lassen können.
Genau so kann man es als Spekulation abtun, dass dort ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt.
Ne, wenn die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, besteht zumindest ein Anfangsverdacht. Der Formulierung der Pressemitteilung entnehme ich drei Ermittlungsverfahren. Ist aber auch ziemlich ungenau verfasst.
Kampfsportveranstaltungen sind per se nicht illegal. Stimmt. Wurden die Brandschutzbestimmungen eingehalten? Gab es Alkoholausschank? Wenn ja, war dieser genehmigt? Wurde der Jugendschutz eingehalten?
Hört sich nach Vorwänden an, um politischen Gegnern das Leben schwer machen zu können. Bei Linken kümmert sich da keine Sau drum.
Alles Fragestellungen die eine jede Veranstaltung rechtswidrig werden lassen können.
Die Veranstaltung wird nicht durch Alkoholausschank o. Ä. rechtswidrig.
Falsch. Nicht genehmigter Alkoholausschank kann zum behördlichen Abbruch einer Veranstaltung führen. Ebenso Verstöße gegen den Jugendschutz.
Bei Linken kümmert sich da keine Sau drum.
Eine Lüge und ein Strohmannargument um das Fortbestehen der beiden Handlungsoption die auf die Opferrolle herauslaufen aufrechtzuerhalnten.
Komisch, dass die Betreiber der Kadterschmiede sich darüber beklagen durch Razzien von der Polizei beklagen.
Linksradikale beschweren sich auch, wenn sie ein Polizist schief anschaut.
Anderen eine Lüge zu unterstellen, selbst aber zu lügen mit dem, was man als Beweis bringt, wirkt natürlich besonders clever. Ja.
die versammlungs- und meinungsfreiheit endet auf seite 1 des StGB.
und wer meint, dass hier meinungsfreiheit und grundrechte unterdrückt werden, der sollte es mal in der türkei oder in russland probieren, dort den machthaber nur gaaanz klein wenig öffentlich zu kritisieren. stichtwort: "nawallny"
die versammlungs- und meinungsfreiheit endet auf seite 1 des StGB.
Das Strafrecht hat mit dem Stürmen der Veranstaltung bloß gar nichts zu tun.
und wer meint, dass hier meinungsfreiheit und grundrechte unterdrückt werden, der sollte es mal in der türkei oder in russland probieren, dort den machthaber nur gaaanz klein wenig öffentlich zu kritisieren. stichtwort: "nawallny"
Whataboutism.
Das Strafrecht hat mit dem Stürmen der Veranstaltung bloß gar nichts zu tun.
Doch. Hat es. Und die Gründe wurden von der Polizei auch aufgeführt.
Das Vorgehen ist selbstverständlich richtig. Ich als Bürgerin erwarte das.
Du erwartest, dass die Polizei Bürger aufgrund ihrer politischen Gesinnung belästigt?
Wenn diese "Belästigung" die Demokratie verteidigt und Demokratiefeinde in ihre Schranken weißt, so dass uns nicht das Schicksal der Weimarer Republik ereilt...
Es ist der Job der Polizei, exakt das zu tun. Nicht mehr. Nicht weniger.
Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?
Ich kreuze jetzt einfach mal "Ja" an.
Ich denke wenn etwa der Palästina-Kongress, wegen einer zuvor bereits angekündigten und damit effektiv genehmigte Videoschalte abgebrochen werden kann, dass auch eine solche Veranstaltung der, so ehrlich muss man nun mal seien unzweifelhaft Rechtsextremen Partei III. Weg aufgelöst werden sollte.
Und falls du dich ggf. darauf berufst, dass jemand wie Salman Abu Sitta, wegen dessen Videoschalte der Kongress abgebrochen wurde, ein "tatsächlicher Extremist" sei, dann behalte im Hinterkopf das der III. Weg ähnlich, wenn nicht noch extremere Positionen wie Abu Sitta vertritt... Abu Sitta unterstellt wenigstens nicht, dass die Juden BRD oder USA kontrollieren:
Auch eine andere neonazistische Splittergruppe wetterte gegen die angegriffenen Jüdinnen und Juden. »Die Partei ›Der III. Weg‹ lehnt jede Solidarität mit dem imperialistischen Terrorstaat Israel entschieden ab«, hieß es am 11. Oktober auf deren Homepage. Die Anschläge der Hamas werden als »Gegenangriff auf das zionistische Gebilde Israel« und Reaktion auf »anhaltende jüdische Provokationen gegen autochthone Araber« verbrämt. Diese hätten die Mauer überwunden, »mit der Israel die Palästinenser einpferchen will«. In der Region erwartet »Der III. Weg« nun »zionistische Pogrome«. Eine »klare Solidarität mit Palästina« könne es jedoch erst dann geben, »wenn auch die von Arabern okkupierten Gebiete in Deutschland und Westeuropa wieder freigegeben« würden, schreibt die Partei. An anderer Stelle bezeichnet sie die Mitglieder der deutschen Bundesregierung als »Zions willfährige Knechte«. Die »Herrschenden des BRD-Systems« hätten sich »nicht dem Wohle des deutschen Volkes verschworen, sondern ausschließlich ihrer ›auserwählten‹ jahwistischen Herren«.
Eine Verfassungsbeschwerde kann ich als Nichtbetroffener gerade nicht erheben, weil ich nicht in meinen Rechten verletzt worden bin. Im Übrigen sollte spätestens seit der Wunsiedel-Entscheidung 2009 klar sein, dass das Bundesverfassungsgericht ein Sonderrechtsprechung "gegen Rechts" etabliert hat und man da als Rechter nicht auf Hilfe hoffen darf. Was auch nicht allzu überraschend ist, weil die Richter von den etablierten Parteien ausgewählt werden. Ohnehin wäre vor einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten auszuschöpfen.
Doch, eigentlich schon. Man genießt nicht dadurch weniger Grundrechte, dass man diese abschaffen will.