Wirkung des Paragraph 48 VwVfG?
Moin zusammen,
ich hätte eine Frage, da bei mir bald Verwaltungsrecht-Klausur ansteht und mir eine Sache einfach nicht in den Kopf will.
Ich erkläre mal kurz den Sachverhalt und dann meine Überlegung.
Einem Bürger wird eine Genehmigung erteilt, dass er als Türsteher arbeiten darf, dadurch dass er aber Mitglied einer ehemaligen rechtsextremen Partei ist wird ihm dieser Status wieder genommen. Da die Erteilung der Genehmigung rechtswidrig war (wird hier jetzt nicht weiter ausgeführt) und begünstigend (da ihm ja im ursprünglichen VA etwas ermöglicht wird) prüfe ich die Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltunsakts. Und hier kommen wir zu meinem Problem:
Ich hätte mir da er ja begünstigend ist, zunächst Paragraph($) 48 I 2 angeschaut, somit $48II geprüft und da es ja keine Geldleistung, sonstige teilbare Leistung ist weiter geprüft mit $48III, da ich schon vermehrt gelesen habe, dass dieser auch allgemein bei sonstigen Verwaltungsakten geprüft wird.
Die Musterlösung macht das jedoch nicht sondern hört nach dem Verneinen des $48 II auf weiter spezifisch Vertrauensschutz etc. zu prüfen, lediglich die Frist wird am Ende noch geprüft.
Sorry für die ganzen $, aber mein Handy hat keine Paragraphen:D
Vielen Dank schon mal
LG Markus