Hallo, was sagt eigentlich das Bundesverfassungsgericht zum Gefangenentausch? Hat es da nichts zu melden? Wer organisiert das alles? Bundeswehr? Tiefer Staat?
Und wird das in der Türkei gemacht, weil sie der mächtigste neutralste Staat, der Streitschlichten kann?
8 Antworten
Das Bundesverfassungsgericht ist keine überwachende Instanz. Das bedeutet, dass es sich nur dann mit einem Sachverhalt beschäftigt wenn es angerufen wird. Und damit meine ich keinen Telefonanruf.
Also..
Die Rechtliche Grundlage ist wie folgt:
[...] In der Strafprozessordnung (StPO) gibt es aber eine Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe abzusehen. Also darauf zu verzichten, dass der Verurteilte seine Strafe weiter absitzt. Diese Norm, den § 456a der StPO hat man nun herangezogen, um den Gefangenenaustausch möglich zu machen.
[...]
Durfte der Justizminister dem Generalbundesanwalt diese Weisung erteilen?
Grundsätzlich ist der Generalbundesanwalt, wie andere Staatsanwaltschaften in Deutschland auch, weisungsgebunden. Dies ergibt sich aus den Paragraphen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Nach § 146 GVG haben "die Beamten der Staatsanwaltschaft (…) den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen". Eine Weisung muss aber immer rechtmäßig sein, darf also keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Nach § 147 GVG übt der Bundesjustizminister das Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt aus.
Bisher gibt es in Deutschland keine klaren Regelungen, wie weit das Weisungsrecht geht und wie es genau ausgestaltet sein muss. Es gibt allerdings einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Buschmann, nach dem das geändert werden soll. Aus dem Weisungsrecht folgt, dass der Bundesjustizminister die politische Verantwortung für die Tätigkeit des Generalbundesanwalts trägt.
Ist der Gefangenenaustausch mit Russland rechtlich einwandfrei? | tagesschau.de
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Tiefer Staat?
Gibt es nicht
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Und wird das in der Türkei gemacht, weil sie der mächtigste neutralste Staat, der Streitschlichten kann?
Eher das Gegenteil. Die Türkei zum einen wirtschaftlich desolat und daher von größeren Saaten abhängig - zum anderen ist sie nicht bereit sich mutig und offen zu einer Seite zu bekennen sondern bleibt "zwischen den Stühlen". Sie ist somit beiden Parteien im gleichen Maße zu Diensten.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit gar nichts zu tun. Das war eine rein politische Entscheidung.
Ob das gut oder schlecht war, wird man erst viel später feststellen können.
Es heißt zwar mit Erpressern verhandelt man nicht, aber offensichtlich hat es das ja schon immer gegeben.
Gefangenenaustausch ist nichts fürs Gericht. Unterhändler organisieren das im Auftrag des Auswärtigen Amtes oder der Regierung. Inoffizielle Tauschaktionen erledigen die Geheimdienste.
Eingebunden werden wohl das Auswärtige Amt, das Justizministerium und vor allem das Kanzleramt sein. Entschieden wurde dies auf höchster Ebene. Letztendlich gibt dann der Justizminister die Anweisung an die Bundesanwaltschaft.