Ich beobachte mit Besorgnis, daß die freie Meinungsäußerung in Deutschland zunehmend schwieriger wird, ohnedaß man Folgen zu befürchten hätte.
Das Teilen eines Schwachkopf-professional-Memes durch einen Rentner führt zur Hausdurchsuchung. Wenn man sich über Bademäntel unterhält, weiß jeder sofort bescheid.
Ein pensionierter Polizist a.D. schreibt eine förmliche Beschwerde ans Finanzamt, weil ihm der Säumniszuschlag mißfällt, und legt eine harmlose Karikatur bei. Kurz darauf steht die Kripo vor der Tür.
Eine Schülerin wird aus der Klasse vom dem Unterricht abgeholt und bekommt eine Gefährderansprache, weil sie ein Schlumpfvideo gepostet hat. "Schlümpfe sind blau, Deutschland auch."
Als vom Demonstrationsrecht während der Pandemie Gebrauch gemacht wurde, wurden Menschen, die das Grundgesetz hochgehalten oder verschenkt haben, harsch von den staatlichen Ordnungskräften angegangen, mit der Begründung, es sein eine politische Äußerung.
Sind politische Äußerung auf öffentlichen Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt? Offiziell gilt das GG als unsere Verfassung. Wieso werden Menschen, die sich auf das GG berufen, oftmals schon als Rechtsextrem dargestellt? "Extremismus" bedeutet doch im Gegensatz zu "Radikalismus", daß man die Rechtsstaatliche Ordnung mit nicht nicht rechtsstaatlichen Mitteln beseitigen willen. Wie kann die Berufung auf die offizielle Verfassung Extremismus darstellen? Wäre es nicht eher als Extremismus zu betrachten, wenn versucht wird, die Berufung auf das GG zu verhindern?
Carlo Schmidt hatte in seiner Rede zur Einführung des GG ausdrücklich betont, was an jenem Tage beschlossen würde, sei gerade nicht eine Verfassung, sondern ein Übergangsrecht für die Selbstverwaltung eines nicht vollständig souveränen Staates. Wie kann ein ehemaliges Besatzungsselbstverwaltungsrecht ohne ein Referendum zur Verfassung erhoben werden?
Verfassungsgebende Versammlungen, derer es einige Initiativen gibt, werden häufig als "Reichsbürger" diffarmiert, obwohl das doch das einzig völkerrechtlich legitime Mittel ist, mit dem ein Volk in freier Selbstbestimmung sich selbst eine konstituierende Verfassung geben kann.
Früher galt, daß sich Personen des öffentlichen Lebens mehr Kritik mit beleidigendem Charakter gefallen lassen mußten als Privatpersonen. In jüngster wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, die im weitesten Sinne eine Art Majestätsbeleidigung strafbar erklären. Ist das für einen freiheitlichen Rechtsstaat verhältnismäßig?
Bei Kritik am Staat und dessen personellen Vertretern sieht man sich schnell dem Vorwurf ausgesetzt, eine "Delegitimierung des Staates" begangen zu haben.
Personen des politischen Tagesgeschäfts können Äußerungen tätigen, daß über die Bekämpfung einer verdächtigten Partei ggf. auch mit Waffengewalt nachgedacht werden müsse. Staatsanwaltschaften sehen hierin keine volksverhetzende Äußerung, die geeignet wäre den öffentlichen Frieden zu stören. Ist die Einschätzung juristisch nachvollziehbar?
Woran kann ich erkennen, daß sich die Bundesrepublik Deutschland noch im Rahmen eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates bewegt?
Welche Indizien müssen gegeben sein, damit wir davon ausgehen können, daß sich ein Staat möglicherweise in Richtung Faschismus, Diktatur und/oder Totalitarismus bewegt?
Sollte ich nach dieser Frage prophylaktisch eine Expresslieferung eines Bademantels ordern?