Veterinäramt - MUSS man die reinlassen?

17 Antworten

Das vetamt muss man nicht reinlassen. es sei denn sie haben einen gerichtsbeschluss oder einen angekündigten termin. schon garnicht wegen ein paar häufchen im garten!! in der regel bekmmt das amt einen gerichtsbeschluss wenn du eine anzeige erhalten hast in der besagt wird das deine tiere sich in akuter lebensgefahr befinden. anzeigeerstatter kannst du ausfindig machen indem du eine gegenanzeige erstattest wegen falscher verdächtigung, dann wir dir alles inkl name und vorwürfe offengelegt vom staatsanwaltschaft.

sollte das vetamt einen gerchtsbeschluss haben rücken die in regel auch nicht alleine an sondern schon mit polizei und transporter und sehr sehr früh. du kannst bei einem normalbesuch sehr wohl verlangen das sie wieder gehen und einen termin vereinbaren mit dir um dein grundstück zu betreten, das wissen die auch, sie werden dich nur nicht drauf hinweisen.

is übrigens auch so beim tierschutz, die dürfen dir auch nich einfach die bude einrennen dagegen kann man sich sehr wohl schützen, auch die brauchen einen besclhuss und einen driftigen grund. im tierschutzggesetz ist nicht verankert das man verpflichtet ist seinen hunden eine 3 stundige gassitour zu ermöglichen, es wäre sicher das beste aber da sich das amt an das gesetz halten muss begehst du keine widrigkeit wenn deine hunde sich im garten lösen. wegräumen klar, das solltest du damit die nachbarschaft nicht angeekelt ist und das tut ma i der regel schon jeden tag einmal. wer dir allerdings untersagen kann 5 hunde zu halten ist das bauamt, wenn du in eine reinen wohngebiet wohnst. die werden dann auflagen machen hunde abzuschaffen und den lärmpegel messen. das is aber ne andere sache...

Also dass Gericht hat entschieden ich musste Sie nicht reinlassen.

Und ja ich pene bis 9 uhr weil ich Nachts von 20-5 Uhr arbeite. 

Und dann lasse ich die Hunde auch schon in den Garten wenn ich pennen gehe bis ich wieder wach bin.

Grundsätzlich sollte man eins mal feststellen :

Das Veterinärsamt ist nicht der böse Störenfried, der willkürlich die Türen eintritt.

Das Veterinärsamt wird nur aus zwei Gründen tätig. Entweder gibt es eine Anzeige durch Dritte oder sie erhalten von z.B. der Gemeindeverwaltung eine Bitte um Überprüfung eines Sachverhaltes.

Das VA muß jedem Hinweis nachgehen!

Als die Person, die kontrolliert wird, verhält man sich im Regelfall lieber kooperativ. Wenn man sich keiner Schuld bewußt ist, sollte man da eigentlich kein Problem haben.

Es kommt leider oft vor, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aus Unwissenheit passieren. In diesem Fall gibt es im Normalfall einen schriftlichen Bescheid mit einer Frist zur Abstellung des Verstoßes mit Androhung eines Ordnungsgeldes falls dies nicht erfolgt.

Natürlich kommt es dann auch zu einer Kontrolle.

Wenn man gesprächsbereit ist, kann man alles oft stresslos klären.

Und noch eine Anmerkung.....

Sollte es zu dem seltenen Fall kommen, dass das VA ungerechtfertigte Forderungen Forderungen stellt, gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.

Wenn man im sich Vorfeld kooperativ gezeigt hat, hat man auch da sicher bessere Chancen, als wenn man schon beim der Erstkontrolle die VA- Mitarbeiter nicht aufs Grundstück gelassen oder sogar beschimpft hat.

sorry um dies zu korrigieren, du musst das vetamt nicht reinlassen wenn es einfach so vor der Türe steht.....ohne Termin, mit einer Ausnahme, nämlich der, das die einen Gerichtsbeschluss haben, was sie wegen ein paar Häufchen im Garten in der Regel nicht kriegen einfach so. Ebenso steht dir die Möglichkeit offen eine Anzeige zu erstatten wegen falscher Verdächtigung, dies ermöglicht dir herauszubekommen wegen was und von wem du angezeigt wurdest. Du bekommst dann Post vom Staatsanwalt der dir dann offenlegt welche Vorwürfe dir gemacht werden.

Einen Gerichtsbeschluß wird das Amt in der Regel nur dann kriegen wenn dich jemand angezeigt hat mit der Vermutung das deine Tiere in akuter lebensgefahr sind, dann werden sie aber gleich mit Beschluß und Transporter und Polizei aufschlagen und das auch nicht mitten am Tag sondern eher direkt gleich morgens in der Früh....

Du kannst auch von Behörden Termine erwarten wenn sie aufs dein Privatgrundstück wollen ohne Voranmeldung.

Behörden nutzen in dieser hinsicht leider die Angst der leute gerne mal aus um sich unbefugt Zugang zu beschaffen..

LG nina

Es ist keine Diskussionsgrundlage. Wenn deine 5 Hunde in den Garten machen - von dem du nicht schreibst wie groß dieser ist - hast du dich täglich bis zu zwei Mal um die Entfernung der Hinterlassenschaften zu kümmern, damit die Hunde nicht in ihrem eigenen Kot herumlaufen müssen!!

Andernfalls wäre das Veterinäramt nicht gekommen auf eine Anzeige hin und würde eine Auflage nicht überprüfen wollen!! Schon interessant, dass du das nun auch noch in aller Öffentlichkeit diskutieren willst!

Halte deinen Hundeauslauf täglich sauber, lasse das Veterinärmat das überprüfen, dann brauchst du auch kein Bußgeld zu fürchten.

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