Grundprinzipien und Mechanismen mal zusammengefasst:
#Lizenzvergabe:
Es kann ein offizieller, staatlicher Prozess existieren, der sogenannte Free-Use-Lizenzen vergibt. Die Lizenz würde festlegen, wer wen, wann, wie oft oder unter welchen Bedingungen sexuell „benutzen“ darf oder muss. Die Kriterien könnten gesellschaftlich, demografisch und Bedürfnissorientiert festgelegt werden
#Vertragscharakter:
Die Lizenz ersetzt normale Zustimmung. Während in der Realität freiwillige und jederzeit widerrufbare Einwilligung das Fundament sexueller Kontakte bildet, würde die Lizenz dieses Prinzip rechtlich außer Kraft setzen. Sexuelle Verfügbarkeit wäre damit für die lizensierte Person zur Pflicht.
#Dauer und Gültigkeit:
Lizenzen könnten zeitlich befristet, lebenslang oder an bestimmte Ereignisse/Leistungen gebunden sein. Eine automatische Erneuerung, Übertragung oder Vererbung wäre ebenfalls denkbar.
#Einschränkungen und Bedingungen:
Mögliche Regularien wären z. B. Ausschluss bestimmter Situationen (z. B. bei Krankheit), Pflichtuntersuchungen oder Einschränkungen einzelner Sexualpraktiken.
#Überwachung & Kontrolle:
Überwachung durch Behörden, digitale Tracking-Systeme oder Implantate könnten sicherstellen, dass „Lizenznehmer“ und „Lizenzgeber“ ihre Rechte und Pflichten einhalten. Verstöße würden bestraft, Widerstand könnte kriminialisiert oder sanktioniert werden.