Wie steht ihr zum Gerechtigkeitsprinzip x Auge um Auge, Zahn um Zahn"

Bin dagegen, weil 67%
Bin dafür 33%

18 Stimmen

4 Antworten

Also wenn jedes Verbrechen exakt gleich zurückgegolten wird an den Täter.

Halte ich für ziemlich bescheuert. Selbst davon ausgehend, dass wir hier keine Selbstjustiz haben, sondern ein staatliches Handeln, das diesen Grundsatz eben für die Auswahl einer Strafe wählt.

Wenn Rechtsverletzung mit ebengleicher Rechtsverletzung vergolten werden soll, dann sehe ich keine gute Basis, um der Bevölkerung zu vermitteln 'jemandem ein Auge ausstechen ist nicht okay', denn letztlich sieht es der Staat ja als adäquates Mittel.

Darüber hinaus wirst du eine Tat ohnehin nie eins zu eins replizieren können. Grob geht das vielleicht. Doch in den Feinheiten ebenso wie im Effekt auf das Opfer lässt sich das manchmal nicht kontrollieren. Ich hatte mal einen Fall vor mir liegen bei dem eine Dame um eine größere Summe Geldes betrogen wurde, daraufhin ihr Vertrauen in die Menschheit verlor und depressiv wurde. Wie willst du das beim Täter auslösen? Du kannst ihm sagen 'zahle die und die Summe Geld'... du kannst ihm auch die und die Summe Geld wegnehmen. Doch damit hat sich die Sache. Insofern richtet sich das auch wieder rein nach Schaden und ist als 'vollumfängliche Vergeltung' damit auch wieder hinfällig weil ineffektiv.

Zumal hier schnell auch Unschuldige mit reingezogen werden. Wenn A die Frau und Kinder des B umbringt... soll dann der Staat die Frau und Kinder des A umbringen? Werden die komplett entrechtet?
Und was ist wenn das Urteil letztlich falsch ist? Hat A dann gegen B einmal einen Mord an Frau und Kindern gut?

Es hat schon seinen Grund warum sowas eigentlich immer im Desaster endet, wenn es ernsthaft ausprobiert wird...

Bin dagegen, weil

Halte ich nicht viel von. Ersteinmal teile ich die Ansicht unseres Staates das der Sinn einer Haftstrafe nicht die Strafe selbst ist. Sondern das es darum geht die Menschen wieder auf den Rechten weg zu bringen. Sie eben zu ändern. Und natürlich zu verhindern das der Täter das nochmal macht.

Ich gehe mal davon aus das du hier nicht von Selbstjustiz redest sondern eben davon das die Strafen in unserem Recht entsprechend dieses Motto abbilden.

Das ist problematisch. Weil das System inflexibel ist.

Nehmen wir etwas einfaches wie eine Beleidigung oder herabwürdigung. Hier kann es sein das die "Strafe" gar keine ist. Weil ich z.b. Einfach besser damit umgehen kann beleidigt zu werden. So kann ich gerne 1000 Beleidigungen in kauf nehmen. Um mein Opfer eben 1000 mal zu beleidigen und ihm damit Vieleicht schaden zu zu fügen weil dieser damit nicht klarkommt. Und wenn mir aber jetzt was anderes Blüht haben wir nicht mehr auge um auge zahn um zahn. Weil ich ja nur beleidige.

Dann gibt es verbrechen die kann man schlecht nach diesem Prinzip überhaupt sühnen. Wenn ich 5 Leute umbringe. Wie will man mich dann 5 mal umbringen? Ich kann nur einmal umgebracht werden.

Oder dinge wie Steuerhinterziehung.

Oder Drogen Besitz. Darf ich ja auch nicht. Wie soll da überhaupt eine Solche Strafe aussehen?

Oder Verstösse gegen die STVO. Bin zu schnell gefahren. Wie soll da eine Strafe aussehen? Vorallem wenn ich niemanden geschadet habe?

Das ius talionis, aus der Bibel bekannt durch die Formel "Auge für Auge, Zahn für Zahn" (Ex 21,23 ff.), war ja ein enormer Fortschritt in der Rechtsentwicklung Israels im alten Orient, weil Vergeltung und Rache dadurch eingegrenzt wurde: "Wenn dir jemand ein Auge ausschlägt, hast du nicht das Recht, mit dem Täter alles, was du willst, zu veranstalten oder dich sogar an seiner Sippe schadlos zu halten. Nein, für ein Auge gilt ein Auge und nicht mehr."

In heutiger Alltags- und Rechtspraxis ist das immer noch in Ansätzen gängig, und zwar im reparativen Sinne: Wenn bei mir jemand eine Scheibe einschlägt, soll er sie ersetzen, wenn jemand mein Fahrrad beschädigt, haftet er für den Schaden usw.

Das bis ins letzte durchzuhalten, führt natürlich insbesondere im Strafrecht zu enormen Problemen, weil sich immer die Frage stellt: Was ist denn genau eine angemessene Strafe für eine konkrete Tat? Wenn mir jemand meine Jacke stiehlt und sie so kaputt macht, dass ich sie nicht mehr tragen kann, bringt es mir dann wirklich was, wenn ich seine Jacke stehle (die mir vielleicht gar nicht gefällt) und kaputt mache? Wenn jemand mir mein Herz bricht, in dem er mein geliebtes Kind umbringt, ist es dann wirklich zielführend, wenn ich dann sein Kind umbringe?

Daher ist es sinnvoller, dass der jemand eher das an Schaden ersetzt, was sich esetzen lässt und dass Maßnahmen gegen ihn verhängt werden, die ihn dazu bringen, künftig Straftaten zu unterlassen.

P.S.: So rein interessehalber: Steht für dich das Symbolbild eigentlich in irgendeinem Bezug zur Frage?


SchakKlusoh  18.07.2025, 14:15

Du hast die Bibel falsch in Erinnerung.

  1. Im Talmud steht GIB und nicht NIMM. Die Übersetzung sind alle unpräzise, weil sie das Verb weglassen.
  2. Auge um Auge ist verboten, denn "mein ist die Rache", spricht der Herr. Schon die Bibelschreiber wußten, daß Rache eskaliert. Am Schluß sind alle blind und zahnlos.
  3. Deshalb wurde in fast allen Kulturen die Sühnezahlung eingeführt, damit man sich wieder versöhnen kann.
HooverTPau  18.07.2025, 14:38
@filmfan69

Denselben Text hat SchaKlusoh auch bei mir gepostet, denke er hat die Beiträge nicht verstanden.

filmfan69  18.07.2025, 15:02
@HooverTPau

Ich habe auch den Eindruck. Auch schrieb ich ja von der Bibel und nicht vom Talmud. Und Dtn 32,35, worauf er sich bezieht, ist ein völlig anderer Zusammenhang als die Talionsformel in Ex 21, in der es ja nicht um Rache, sondern um Ausgleich geht.

Auge um Auge, Zahn um Zahn ist ein Schutz vor Eskalation. Die Vergeltung wird auf das Maß der Tat begrenzt. Vergeltung in dem Maß wie Schuld entstanden ist. Wenn ich am Auto eines anderen einen Schaden verursache, dann muss ich diesen Schaden in voller Höhe ersetzen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ galt als Grundlage für die Rechtssprechung durch Älteste und Richter. Im Regelfall wurde dieses Gesetz auch nicht wörtlich angewandt: Derjenige, der den Schaden verursacht hatte, musste ihn mit Geld oder ähnlichem wieder gut machen. Eigentlich also eine ganz „moderne“ Gesetzgebung.


SchakKlusoh  18.07.2025, 14:11

Du hast die Bibel falsch in Erinnerung.

  1. Im Talmud steht GIB und nicht NIMM.
  2. Auge um Auge ist verboten, denn "mein ist die Rache", spricht der Herr. Schon die Bibelschreiber wußten, daß Rache eskaliert. Am Schluß sind alle blind und zahlos.
  3. Deshalb wurde in fast allen Kulturen die Sühnezahlung eingeführt, damit man sich wieder versöhnen kann.
SchakKlusoh  18.07.2025, 23:38
@HooverTPau
Die Vergeltung wird auf das Maß der Tat begrenzt. Vergeltung in dem Maß wie Schuld entstanden ist

Das ist NIMM

Der Talmud sagt eben, daß man nur Gutes vergelten soll, Schlechtes aber nicht mit Schlechtem. Von daher ist Strafe zur Rehabilitation und Wiedergutmachung schn damals als sinnvoll erkannt worden.