Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig?

Hallo! Ich studiere Jura im 1. Semester und komme bei einem Fall in ÖffR. nicht weiter.

Meine Frage bezieht sich auf den unten genannten Sachverhalt.

Meine Frage ist, prüfe ich auch die Zulässigkeit oder nur die Begründenheit ? Darf ich den Sachverhalt soweit ausschmücken, dass nach dem Verweigern des Bundespräsidenten die Abgeordneten des Bundestages einen Antrag an das BVerfG stellen würden ?

Aus den Wahlergebnissen der letzten Bundestagswahl ergab sich nach den Vorschriften des BWahlG, dass die in § 1 I BWahlG vorgesehene Anzahl von 598 der Abgeordneten um 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate zu erhöhen war. Es bestehen nunmehr folgende Mehrheitsverhältnisse im Bundestag: Die A-Partei hat 300 Mandate erlangt, die B-Partei 250 und die C-Partei 159.

Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag die Kanzlerkandidatin der A-Partei, Frau Z, als Bundes- kanzlerin vor. Diese erhält 300 Stimmen.

Innerhalb der nächsten 10 Tage wird nach ausführlichen Beratungen die Kanzlerkandidatin der B- Fraktion bestehend aus B-Partei und C-Partei, Frau X, auf den Vorschlag, der von den Abgeordneten der B-Fraktion unterzeichnet wird, mit insgesamt 355 Stimmen gewählt.

Der Bundespräsident weigert sich nun, Frau X zur Kanzlerin zu ernennen. Er sei sich nicht verpflichtet, eine Kanzlerin zu ernennen, die er nicht selbst vorgeschlagen habe. Außerdem hätten die Parteien durch ihre ausführlichen Beratungen gegen das Ausspracheverbot in Art. 63 I GG verstoßen, das die Autorität des Bundespräsidenten beim Vorschlag eines Kanzlerkandidaten schützen soll.

Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig? 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

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Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

Hallo meine Besten, mal wieder eine Frage zum Staatsapparat BRD.

Ich bin verwarnt worden wegen eines kleineren Delikts (passiert schonmal). Habe natürlich Einspruch eingelegt und diesen an die Sachbearbeiterin addressiert und nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist. Aber das war jetzt nur die Backgroundstory. Meine eigentliche Frage ist diese:

  • Ich habe den Bußgeltbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

  • Meine Antwort habe ich an diese Frau gerichtet ("Hallo Frau XYZ")

  • Darauf habe ich eine Antwort bekommen von einem "Herrn ABC", der schrieb "(...) Ihren Brief vom 15.07. habe ich erhalten (...)" so nach dem Motto, unterschrieben "Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag,Herr ABC".

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun. Da würde mich interessieren ob man hier eine Vollmacht verlangen darf. Ich denke das ist aber durch irgendwelche Gesetze geregelt auf die die Behörde verweisen könnte.

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!? Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Kann man auf der Grundlage darauf bestehen, Antworten von Frau XYZ und niemand anderem zu bekommen?

Post, Amt, Behörden, BGB, HGB, öffentliches Recht, Staat, Vollmacht, Briefgeheimnis
Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen /Welche Grundrechte sind betroffen?

Hallo,

für meine Hausarbeit in Grund- und Menschenrechte brauche ich bzgl. des Sachverhaltes etwas Hilfe und würde gerne Wissen wollen, welche Rechte hier laut dem Sachverhalt betroffen sein könnten. Vllt ist ja der ein oder andere dabei der mir weiterhelfen kann ?! :/

Zu prüfen ist, ob diese Vorschrift mit den Grundrechten des GG und der EMRK vereinbar ist.

Der Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Ausschreitungen bei Versammlungen gegen den G 20- Gipfel in Hamburg im Sommer 2017 hat der Berliner Senat den Entwurf für ein „Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen“ beschlossen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zugeleitet. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses berät den Gesetzentwurf. Er hat den Polizeipräsidenten in Berlin um eine Stellungnahme gebeten. Das Justiziariat des Polizeipräsidiums ist mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Stellungnahme befasst. Als Mitarbeiter/in dieser Dienststelle erhalten Sie den Auftrag, ein Gutachten zu der Frage zu erstellen, ob die vorgeschlagene Vorschrift mit den Grundrechten des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.

Der Gesetzentwurf lautet:

„Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen

§ 1 Ein Camp, das keinen unmittelbaren Bezug zu Akten der Meinungskundgabe einer Versammlung hat, sondern vorwiegend der Versorgung von Personen dienen soll, die anderweitig an einer Versammlung teilnehmen, stellt keine nach § 1 Absatz 1 Versammlungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978, BGBl. I S. 1789, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.12.2008, BGBl. I S. 2366) geschützte öffentliche Versammlung dar. Ein Camp im Sinne von Satz 1 kann insbesondere dann vorliegen, wenn 1. Zelte zu Übernachtungszwecken, 2. Sanitäranlagen und 3. Kochgelegenheiten vorgesehen sind oder vorgehalten werden.

§ 2 Bei Versammlungen, bei denen ein militanter Verlauf nicht ausgeschlossen werden kann, sollen, soweit Einsatzkräfte verfügbar sind, voll ausgerüstete SEK-Einheiten die Versammlung gut sichtbar begleiten.

 § 3 Dieses Gesetz schränkt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ein.

§ 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“

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Eine Frage an Hundehalter: Weshalb Hundesteuer bezahlen?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Berechtigung von Hundesteuer:

Ich bin seit 41 Jahren Hundehalter und habe für keinen meiner Hunde jemals Hundesteuer bezahlt und habe das auch nicht vor. Anstelle Hundesteuer zu bezahlen kaufe ich lieber Rinder-Suppenknochen für meine Hunde, da ist das Geld besser angelegt.

Außerdem bezahle ich für Hundefutter eh Mehrwertsteuer, genau so wie wenn ich mir eine Fischsemmel kaufe.

Aktuell befinde ich mich in einem Disput mit einer befreundeten Hundehalterin die sich darüber empört.

Drum frage ich:

Weshalb Hundesteuer??? Welchen Vorteil habe ich von Hundesteuer? Gibt es überhaupt einen Vorteil ? Was tut die Stadtverwaltung mit bezahlter Hundesteuer für die Hundebesitzer??? Nämlich gar nichts! Vielmehr fließt das Geld ins Stadtsäckel und wird für andere Dinge ausgegeben.

Ich meine: Hundesteuer kostet jährlich 100.- € (München) und für Kampfhunde 800.- € jährlich. In 41 Jahren hätte ich über 4000.- € Hundesteuer bezahlen müssen für nichts und wieder nichts?

Tabaksteuer und Kfz-Steuer sind ja ok. Tabak ist Luxussteuer und Kfz-Steuer dient zum Ausbau von Straßen. Aber Hundesteuer??? Die Stadtverwaltung entfernt bestimmt keine Hundehaufen, das tun die Hundebesitzer schon selber. Und wenn doch einmal ein Hundehaufen auf der Straße liegt, dann saugt die Kehrmaschine das ebenso ein wie das Laub von Bäumen oder Abfälle wie Eiswaffeln oder Mc Donnalds-Verpackung. Also kein erhöhter Aufwand für die Stadtverwaltung.

Wenn wer meint, Hunde sind Luxustiere und als Luxus zu besteuern frage ich, weshalb dann keine Pferdesteuer erhoben wird? Wenn der Dackel schon Luxus ist, dann ist doch erst Recht ein Pferd Luxus ???

Ist Hundesteuer nicht rein willkürlich erhobene Steuer, gerade so wie wenn eine "Fahrradsteuer" erhoben würde?

Bin gespannt auf Eure Meinungen :-))

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