Öffentliches Recht – die meistgelesenen Beiträge

Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig?

Hallo! Ich studiere Jura im 1. Semester und komme bei einem Fall in ÖffR. nicht weiter.

Meine Frage bezieht sich auf den unten genannten Sachverhalt.

Meine Frage ist, prüfe ich auch die Zulässigkeit oder nur die Begründenheit ? Darf ich den Sachverhalt soweit ausschmücken, dass nach dem Verweigern des Bundespräsidenten die Abgeordneten des Bundestages einen Antrag an das BVerfG stellen würden ?

Aus den Wahlergebnissen der letzten Bundestagswahl ergab sich nach den Vorschriften des BWahlG, dass die in § 1 I BWahlG vorgesehene Anzahl von 598 der Abgeordneten um 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate zu erhöhen war. Es bestehen nunmehr folgende Mehrheitsverhältnisse im Bundestag: Die A-Partei hat 300 Mandate erlangt, die B-Partei 250 und die C-Partei 159.

Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag die Kanzlerkandidatin der A-Partei, Frau Z, als Bundes- kanzlerin vor. Diese erhält 300 Stimmen.

Innerhalb der nächsten 10 Tage wird nach ausführlichen Beratungen die Kanzlerkandidatin der B- Fraktion bestehend aus B-Partei und C-Partei, Frau X, auf den Vorschlag, der von den Abgeordneten der B-Fraktion unterzeichnet wird, mit insgesamt 355 Stimmen gewählt.

Der Bundespräsident weigert sich nun, Frau X zur Kanzlerin zu ernennen. Er sei sich nicht verpflichtet, eine Kanzlerin zu ernennen, die er nicht selbst vorgeschlagen habe. Außerdem hätten die Parteien durch ihre ausführlichen Beratungen gegen das Ausspracheverbot in Art. 63 I GG verstoßen, das die Autorität des Bundespräsidenten beim Vorschlag eines Kanzlerkandidaten schützen soll.

Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig? 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

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Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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Eine Frage an Hundehalter: Weshalb Hundesteuer bezahlen?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Berechtigung von Hundesteuer:

Ich bin seit 41 Jahren Hundehalter und habe für keinen meiner Hunde jemals Hundesteuer bezahlt und habe das auch nicht vor. Anstelle Hundesteuer zu bezahlen kaufe ich lieber Rinder-Suppenknochen für meine Hunde, da ist das Geld besser angelegt.

Außerdem bezahle ich für Hundefutter eh Mehrwertsteuer, genau so wie wenn ich mir eine Fischsemmel kaufe.

Aktuell befinde ich mich in einem Disput mit einer befreundeten Hundehalterin die sich darüber empört.

Drum frage ich:

Weshalb Hundesteuer??? Welchen Vorteil habe ich von Hundesteuer? Gibt es überhaupt einen Vorteil ? Was tut die Stadtverwaltung mit bezahlter Hundesteuer für die Hundebesitzer??? Nämlich gar nichts! Vielmehr fließt das Geld ins Stadtsäckel und wird für andere Dinge ausgegeben.

Ich meine: Hundesteuer kostet jährlich 100.- € (München) und für Kampfhunde 800.- € jährlich. In 41 Jahren hätte ich über 4000.- € Hundesteuer bezahlen müssen für nichts und wieder nichts?

Tabaksteuer und Kfz-Steuer sind ja ok. Tabak ist Luxussteuer und Kfz-Steuer dient zum Ausbau von Straßen. Aber Hundesteuer??? Die Stadtverwaltung entfernt bestimmt keine Hundehaufen, das tun die Hundebesitzer schon selber. Und wenn doch einmal ein Hundehaufen auf der Straße liegt, dann saugt die Kehrmaschine das ebenso ein wie das Laub von Bäumen oder Abfälle wie Eiswaffeln oder Mc Donnalds-Verpackung. Also kein erhöhter Aufwand für die Stadtverwaltung.

Wenn wer meint, Hunde sind Luxustiere und als Luxus zu besteuern frage ich, weshalb dann keine Pferdesteuer erhoben wird? Wenn der Dackel schon Luxus ist, dann ist doch erst Recht ein Pferd Luxus ???

Ist Hundesteuer nicht rein willkürlich erhobene Steuer, gerade so wie wenn eine "Fahrradsteuer" erhoben würde?

Bin gespannt auf Eure Meinungen :-))

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