Wenn in einer Fahrerlaubnisprüfung § 2 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung in Bezug auf das Anhalten am Ende des Einfädelungsstreifens eingehalten wurde?

Und dadurch die Erweiterung der Fahrerlaubnis Motorrad verweigert wurde, ist das rechtskonform?

Ich habe den PKW-Führerschein und für 125 ccm-Motorräder; für die Erweiterung auf die Klasse für größere Maschinen habe ich eine praktische Prüfung abgelegt. Die Grundfahraufgaben waren für den Prüfer in Ordnung, ebenso das Fahren in der Stadt. Beim Einfahren in die Autobahn war die rechte Spur zu stark befahren und ich bin am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen geblieben. Als die Prüfungsfahrt an der Fahrschule beendet war, eröffnete er mir, dass die Fahrprüfung nicht bestanden war.

Nun habe ich drei differenzierte Fragen hierzu:

I. Es wurde mir gesagt, die Rechtslage besage zwar, dass am Ende des Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifens zu halten sei; dies sei aber sehr gefährlich, weil man von einem evtl. dahinter fahrenden LKW überfahren werden könne. dem es genau so, weil dieser nur den rückwärtigen Verkehr auf der rechten Autobahnspur beobachten würde. In dem Falle solle man rechtswidrig die Standspur befahren, und von dort aus einfädeln, sobald sich eine Gelegenheit bietet. Naja, wir sind hier in einem Rechtsstaat und die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Außerdem sind dann gleichermaßen Pannenfahrzeuge und evtl. Fahrzeuge der Autobahnmeisterei durch so einen Fahrer, ob nun LKW, PKW oder auch Motorrad, der nur den seit- und rückwärtigen Verkehr auf der rechten Autobahnspur beobachtet, gefährdet und der Standstreifen kann auch plötzlich enden. Ich habe damals in der Autofahrausbildung in der Tat auch gelernt, wenn man nicht auf dem Beschleunigungsstreifen einfädeln kann, am Ende desselben anzuhalten.

Wie sehen Verkehrsrechtsjuristen das?

II. Besser sagte der Prüfer, hätte es ihm gefallen, ich hätte mich zwischen die auf der rechten Spur fahrenden Kfz eingefädelt, mit dieser Maschine geht das doch. Dazu meine ich: Ich habe das sowas in meiner ersten praktischen Autoprüfung gemacht, bin wegen Gefährdung durchgefallen und musste sie wiederholen. Das kann man machen, wenn man dieselbe Maschine wie seine Westentasche kennt. Jetzt ist mir auch klar, warum sich so viele junge Fahrer zu Tode rasen, wenn ihnen so etwas suggeriert wird.

Wie sehen Verkehrsjuristen auch das?

III. Wenn man gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt (dass man verwaltungsrechtlich erst Widerspruch einlegt und die Widerspruchsfrist in dem Fall 1 Jahr beträgt, weil die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, weiß ich selbst) und man würde in dem Rechtsstreit obsiegen, würde dies dann zur Erteilung der Fahrerlaubnis führen oder nur zu einer Kostenerstattung?

Wie sehen Verwaltungsrechtsjuristen das?

Motorrad, Verkehr, Verkehrsrecht, Autobahn, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, verwaltungsrecht
Beschwerde bei der Stadt wird abgelehnt?

Hey Freunde☺️

Ich bin sozialpädagogische Assistentin an einer IGS. In dem Job gehe ich mit den Schülern ziemlich oft in die Sporthalle. Einige der Schüler und ich zum Beispiel auch laufen dann halt in der Halle barfuß. Jetzt das Problem…

Sonntags ist immer irgendeine Sitzung von den Politikern von unserem Stadtteil in der Sporthalle. Gerade bei der Jahreszeit gehen die dann immer mit ihren schmutzigen Schuhen dort hinein. Wenn wir dann Montag morgens in die Halle gehen, laufen wir mit nackten Füßen immer durch den Dreck. Genau das habe ich dann halt der Stadtverwaltung so gemeldet bei einer Beschwerdestelle, weil es halt echt unangenehm ist😬

Heute habe ich dann dort angerufen und gefragt, ob das bearbeitet wird, weil ich es schon Mitte Dezember gemeldet hatte. Die meinten dann nur zu mir, dass die Beschwerde abgelehnt wurde und man sich um solchen Sachen nicht kümmern kann. Ich fühle mich jetzt irgendwie ein bisschen machtlos, weil ich halt nicht ernst genommen werde und nichts mehr machen kann. Wie kann man da jetzt weiter vorgehen? Gibt es irgendeine Hilfe, wenn so regionale Politik und Verwaltung einfach nichts macht? Was haltet ihr davon und was sollte ich jetzt machen?

Vielen Dank für eure Hilfe und ich wünsche euch einen super schönen Abend🥰

Liebe Grüße, Anna♥️

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Was tun nach mündl. Ablehnungsbescheid Polizei Berlin?

Hallo,

wie Ihr es dem Betreff entnommen habt, wurde ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens für den mD, nachträglich abgelehnt. Ich wurde zunächst zum sogenannten "Leumundsgespräch" eingeladen.

(Da gegen mich in der Vergangenheit zwei Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die wiederum beide gemäß Artikel 170 II. StPO eingestellt wurden.)

Ergänzung: habe auch keine Vorstrafen

Das erste Ermittlungsverfahren war eine harmlose Kleinigkeit, nichts wildes. Das zweite war ein schwerwiegender Vorwurf und hat sich auch nicht bestätigt, daher gemäß Art. 170 II. StPO eingestellt. (...)

Dort erschien ich dezent "unvorbereitet" bzw. konnte die Kommission nicht davon überzeugen, dass ich charakterlich doch geeignet bin. Als Vorwand wurde behauptet, dass meine Distanz zur vorgeworfenen Straftat fehle. Ich wollte mich auch nicht rechtfertigen, schließlich bin ich dort nicht zum Streiten hingegangen und man kann es meiner Ermittlungsakte, den ich auch gesichtet habe auch so entnehmen. Somit bestätigt sich meine Aussage in jeder Hinsicht.

Anmerkung: Die Kommission kennt mich privat garnicht, (woher denn auch?). Die haben bisher nur meine "negative Seiten" gesehen. Wieso orientieren die sich überhaupt immer nur anhand der Akte?! Ich denke nicht, dass ein krimineller sich bei der Polizei, erst recht nicht bei der Berliner Polizei bewirbt.

Wie auch immer, habt Ihr eigentlich Erfahrungen mit sowas gemacht oder könnt Ihr was empfehlen? Ich will nicht, dass mein Traum kurz vor dem Ziel platzt.

Anmerkung: Bitte NUR sachliche Kommentare! Andere Kommentare könnt Ihr mir und euch ersparen! Ich teile mein Anliegen nicht damit Ihr mich fertig macht oder euer Ego pusht.

Vielen Dank im Voraus!

LG

s19t

Berlin, Polizei, Recht, Einstellungen, Polizeirecht, verwaltungsrecht, Ablehnungsbescheid, Polizei Berlin, Polizei Auswahlverfahren
Wer muss die Rechnungen schreiben...?

Hallo ... meine Frage ist etwas kompliziert.

Kurz zum Sachverhalt. Es geht um Rechnungen Wasser/Abwasser die mir als Verbraucher nun schon über 2 Jahre nicht abgerechnet wurden.

Am 04.10.2018 habe ich die letzte Wasser/Abwasserabrechnung für das Jahr 2017 bezahlt, die mir die Max Mustermann GmbH am 22.09.2018 geschickt hat.

Selbstverständlich habe ich den Wasseruhr-Zählerstand (Foto-Abbild) dann am 31.12.2018 per E-mail der Max Mustermann GmbH gemeldet. Die Max Mustermann GmbH hat mir den Erhalt dieser Wasser-Uhr-Ablesung bestätigt.

Eine Rechnungslegung ist von der Max Mustermann GmbH nicht erfolgt.

Zum Januar 2019 hat die Firma Müller GmbH die Geschäftsanteile der Max Mustermann GmbH übernommen und das Unternehmen wurde mit seinen Aufträgen und Mitarbeitern unter eigenem Namen fortgeführt, jedoch mit einheitlicher Bearbeitung der Geschäftsvorfälle.

Da sich der Inhaber der Max Mustermann GmbH neuen Aufgaben zuwenden wollte, wurde die Firma an Firma Müller GmbH verkauft und diese haben das Unternehmen übernommen. Die Häuser gehören nach wie vor dem Max Mustermann (Besitzer), jedoch die Firma und somit die Hausverwaltung betreibt die neue Firma Müller GmbH.

Die neue Firma Müller GmbH hat sich mir vorgestellt und hat wegen Betriebsübernahme/Betriebsübung das Jahr 2019 die Wasseruhr bereits am 12.12.2019 abgelesen, damit ein Abschluss per 31.12.2019 erfolgen kann. In diesem Zusammenhang habe ich gleichzeitig auch noch den vorangegangen Zählerstand vom Vorjahr mitgegeben.

Sowohl für das Jahr 2018, wie auch für das Jahr 2019 liegt mir bis heute keine Wasser-Rechnung vor.

Der ehemaligen Max Mustermann GmbH (die es nun heute nicht mehr gibt), wie auch der neuen Firma Müller GmbH ist bekannt, dass ich noch 2 Rechnungen für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 bezahlen muss.

Meine Frage lautet nun:

Wer muss nun konkret für welchen Zeitraum die Rechnungen schreiben und auf welche Geschäftskonten müssen die Überweisungen gehen.

Ich sehe bei diesem ganzen Kuddelmuddel nicht mehr richtig durch...klare Antworten erhalte ich auch nicht.

Es ist mir durchaus klar, dass ich bezahlen muss, das steht außer Frage.

Es wäre schön, wenn mir jemand hier mal auf die Sprünge helfen könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Recht, Mietrecht, Betriebswirtschaft, verwaltungsrecht, Wirtschaft und Finanzen
SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

Auto, Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Autoreparatur, BGB, Gewährleistungsrecht, Kraftfahrzeug, Rechtswissenschaft, Skoda, Strafrecht, Vertragsrecht, verwaltungsrecht, benzinmotor, Dienstvertrag, Kurbelwelle, Nockenwelle, Auto und Motorrad
Ungerechtfertigte Personenkontrolle durch Polizei, was tun?

Ich habe heute eine öffentliche (Juden-)Schule von Außen fotografiert. Das Gebäude wird von Polizisten geschützt und sofort kam ein Beamter auf mich zu und fragte mich, was ich denn hier tue.

Ich sagte, dass ich ein öffentliches Gebäude fotografiere und das auch darf (keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte etc.). Zur Deeskalation bot ich ihm an, dass er sich die Aufnahmen ansehen könne. Er schaute sich die Fotos an und bestätigte, dass sie in Ordnung sind und ich sie anfertigen durfte.

Trotzdem bestand er auf meinen Ausweis und prüfte danach meine Personalien. Nach Prüfung sagte er mir, dass er nichts gefunden hat und ich gehen kann. Auf meine Frage, warum er eine Personenkontrolle durchgeführt hat, sagte er, er muss kontrollieren, dass hier keiner spioniert.

Nach dem Hamburger Polizeigesetz sind Personenkontrollen nur zur Gefahrenabwehr zulässig. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zwischen legitimen Fotoaufnahmen und einer Gefahr (hier: Spionage).

In welcher Form kann ich gegen die Personenkontrolle juristisch vorgehen? Oder findet ihr das Verhalten des Beamten angemessen?

Ich kann verstehen, dass mein Verhalten für die Polizisten auffällig war, aber eine einfache Nachfrage hätte schon gereicht. Bei so etwas eine Personenkontrolle durchzuführen, finde ich sehr übertrieben und sehe es als Einschüchterung.

Polizei, Recht, verwaltungsrecht
Wie lange hat der Verklagte Zeit, eine Stellungnahme zu äußern?

Guten Abend Ihr Lieben.

Wie die Überschrift bereits die Frage aufdeckt, möchte ich es aber dennoch bisschen näher erläutern:

Ich bin mit der Fachhochschule vor Gericht. Das Verwaltungsgericht hat bereits Anfang November für mich entschieden, da Sie der Meinung war, dass ich in der Klausur weder meine Anonymität aufgehoben und auch kein Täuschungsversuch begangen habe. Daraufhin gab die Fachhochschule eine Stellungnahme ab, dann mein Anwalt, daraufhin wieder die FH und letztlich wieder mein Anwalt. Jetzt habe ich mein Anwalt gefragt, wie weit das noch so geht und was der nächste Schritt sein wird. Daraufhin antwortete er, dass die Gegenseite die Gelegenheit bekäme, sich zu unserer Stellungnahme zu äußern. Geschieht dies nicht, wird ein Stillstand im Verfahren eintreten, der über viele Monate andauern kann. Irgendwann wird das Verwaltungsgericht die Sache terminieren, so mein Anwalt.

Das wäre jetzt meine frage; geht das jetzt nach Lust und Laune der FH, oder wie lange hat sie Zeit sich zu äußern. Letztendlich geht es hier auch um meine Zukunft. Ich kann doch nicht einfach auf deren Lust und Laune warten.

Wäre super, wenn mir jemand erklären könnte, wie man bei so etwas vorgeht. Super erfreulich, wenn sich die äußern würden, die mit so etwas oder ähnliches Erfahrung haben, noch besser, wenn wir Anwälte unter uns haben, die mich aufklären.

Jetzt schon mal vielen Dank für eure Zeit.

Prüfung, Anwalt, Gericht, Fachhochschule, verwaltungsrecht, Verwaltungsgericht
Wann darf ein Sicherheitsdienst einen Platzverweis erteilen?

Eine Gruppe von 15-20 (volljährigen) Jugendlichen haben sich in öffentlichen Raum getroffen. Der Raum ist kurz gesagt ein Wald nahe des Strandes in einem Ort an der Ostseeküste. Dort wurde vor einigen Jahren rechts und links vom Waldweg einige infotafeln und interaktive Gegenstände errichtet um den regionalen Wald zu Zeichen und Baumarten zu erkennen und sowas. Dazu gehört auch ein unterstand aus Holz mit einigen Sitzgelegenheiten. Dort hielt sich diese Gruppe zu später Stunde auf, hörte laut Musik und konsumierte Alkohol. Die Lautstärke hielt sich in Grenzen, was letztendlich egal ist da weit und breit keiner in der Umgebung wohnt. Wald halt. Nun kamen Sicherheitsbeamte, im Auftrag der Gemeinde. Sie forderten die Gruppe auf den Platz zu verlassen. Es sei ein Spielplatz, und ihr macht ein Partyraum daraus. Und es würden im Ort des öfteren Spielplätze kaputt gemacht. Man beachte... Es war nichts kaputt, nichts dreckig und niemand verletzt oder belästigt. Der Raum ist zu dem nicht gesondert abgesperrt und ebenso mit keiner Hausordnung versehen geschweige denn einer Spielplatzkennzeichnung. (Wenn das ein Spielplatz wär denn Top 10 der schlechtesten im Deutschenland xD)
Die Konkrete Frage ist: Dürfen die das?
Und wenn ja/nein welche Rechtsgrundlage existiert da? (Wenn nein am besten mit Quelle um nächstes mal etwas in der Hand zu haben.)
Vielen Dank im Voraus
LG BedRull

Polizei, Gesetz, Jura, Sicherheitsdienst, Unrecht, verwaltungsrecht, öffentlich, Platzverweis
Verwaltungsrecht? Nachträglich Zeugnisse u. andere Urkunden auf Ehenamen ändern

Hi!

Ich, 25 (m) bin sehr ambitioniert im puncto Karriere, habe eine tolle Freundin, mein Papa ist ein uneheliches Kind und mein Schwiegervater in Spee ein ziemlich harter Verhandlungspartner zum Thema "Hochzeit und Ehename". :-)

Nein quatsch, aber ein Wenig ist dran bzw. trägt zu meinem Dilämmer bei.

Ich möchte bald meine Freundin heiraten und wollte evtl. den Namen meiner Freundin annehmen bzw. werde schon fast dazu gezwungen (Schwiegervater ;-). Aber tatsächlich mag ich den Namen meiner Freundin, fühle mich an meinen Familiennamen - auf gutheißen meiner Eltern - nicht mehr so gebunden und würde gerne den Namen meiner Freundin annehmen (insgeheim, halte aber noch die Verhandlung mit meinen Schwiegervater mit eiserner Hand von mir fern ;-).

Jedoch habe ich Angst vor dem "Schirnrunzeln" und Vorurteilen von zukünftigen Personalchefs (Bewerbung), Geschäftspartnern und anderen Entscheidungsträgern, die zu meinem Durchsetzungsvermögen oder zerrütteten Familienverhältnissen wilde Vermutungen haben könnten, wenn Sie lesen, dass ich den Namen meiner Frau/Freundin angenommen habe. Vllt. berechtigte Angst vor nicht messbarer Diskriminierung bzw. Wettbewerbsnachteile?

Daher wäre die Patentlösung - wo ich nicht weiß ob es geht, irgend eine Anspruchsgrundlage zu haben (Verwaltungsrecht), meine Urkunden wie z.B. Abi-, Bachelor- und Master-Zeugnis nachträglich in den Ehenamen ändern zu können, um dem Problem vom vornherein aus dem Weg zu gehen?!

Gebühren dafür wären mir egal - aber kann ich das, bzw. können/müssen mir die Behörden dort helfen?

Beste grüße und vielen vielen Dank für eure Mühe.

Namensänderung, Urkunde, verwaltungsrecht
Krankenkasse nachzahlung.

Hallo

folgender Sachverhalt: Meine Frau ist selbstständig und freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse. Jedes Jahr musste Sie Ihre Einkommenserklärung an die BKK senden anhand die BKK die monatl. Beitragshöhe festgelegt hat.

Nun passierte dies: angeblich waren die Beiträge in den letzten 3 Jahren zu niedrig berechnet worden und die BKK fordert aus den letzten 3 Jahren die Beiträge nach. Es geht hier um einige tausend Euro. Wir sind uns keiner Schuld bewusst, schliesslich haben wir bzw. unser Steuerberater immer alles absolut korrekt eingereicht . Immer wenn vom Finanzamt der Bescheid kam, ging dieser als Kopie vom Steuerberater zur Krankenkasse.

Jetzt sagt die Krankenkasse, der Bescheid wär immer zu spät eingereicht? Kann das sein? Dies würde doch nur für das erste Jahr als Ausrede dienen, danach hätte man die Beitragshöhe doch immer korrekt ausrechnen können zumal das Einkommen bzw. der Jahresumsatz meiner Frau in den letzten 4 Jahren eigentlich immer ziemlich gleich hoch war.

Darf die BKK aus den letzten 3,5 Jahren Beiträge nachfordern? Unser Anwalt sagt ganz klar, das der Fehler bei der BKK liegt und wir eigentlich nicht für 3,5 Jahre nachzahlen müssten sondern nur für dies Jahr.

Unser Steuerberater hat gesagt, das man uns keinen Vorwuf machen könne aber die BKK Beiträge nachfordern darf.

Nur kommen jetzt jeden Monat Mahnungen und allmählich wird uns ein wenig unwohl. Schliesslich ist unser Anwalt ja auch nur ein Mensch und kann sich ja auch mal irren.

Sozialrecht, Krankenkasse, Sozialversicherung, verwaltungsrecht, verwaltungsakt
kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen?

Guten Tag

Ich wurde vor im Juli 2010 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagessätzen zu EUR 60,--, bzw. 900 EUR zzgl. Verfahrensgebühr verurteilt und wurde jetzt am deutschen Zoll ausgeschrieben.

Grund ist, dass mir die Berufung mit Hinweis auf ein zwielichtiges Gesetz, nämlich Nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO, verweigert wurde. In dem Beschluss wird behauptet, meine Berufung sei unbegründet und für jeden Fachmann sei es klar erkennbar, dass das Urteil rechtens und nicht zu beanstanden sei.

Dies ist jedoch eine dreiste Lüge! Denn war es offensichtlich, dass die Klägerin sich in Widersprüche verwickelt hat.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die Zahlung sowie den Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe verweigern kann?

Beim Amtsgericht scheint es keine Möglichkeit zu geben. Aber kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen? Denn die Fakten- und Indizienlage sprechen klar für mich. Außerdem ist der Staatsanwalt entweder wegen Unfähigkeit oder wegen Gewissenlosigkeit seines Amtes zu entheben.

Gemeinnützige Arbeit wird mir auch nicht mehr gewährt und ich lehne alles ab, da ich unschuldig bin und es auch belegen kann und weil ich es der Klägerin nicht gönne, aufgrund ihrer Lügen mir eins reinzudrücken. Aber auch deshalb, weil ich gerade dabei bin, mich selbstständig zu machen.

Revision, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, verwaltungsrecht, Befangenheit
Falsche Angabe im Polizeiprotokoll - was tun?

Zum Sachverhalt:

War während eines kl. Lackschadens beim Abbiegen Beifahrer in meinem Auto. Polizei kam wegen eines Großeinsatzes auf der Autobahn nicht zum Unfallort. Im Nachhinein ging der Mann (war beim "Unfall" nicht dabei) der Unfallgegnerin zur Polizei. Folglich machte ich meine Aussage als Zeuge. Obwohl ich keine Angaben zur Schadensübernahme gemacht habe steht im Polizeiprotokoll, dass ich für den Schaden aufkommen würde.

Vorweg: Ermittlungen wurden vorzeitig eingestellt und der Unfallverursacher ist nicht ermittelt. Auf Grundlage des Protokolls hat meine Versicherung den Schaden reguliert. Beschwerde bei der Versicherung und der Polizei blieben ohne Erfolg. Die Versicherung beruft sich auf das Protokoll und die Polizei behauptet, dass ich die Angaben zur Schadensübernahme mal gemacht haben müsse, da sie sonst nicht im Protokoll stehen würden. Meine Zeugenaussage habe ich bei der Polizei in meinem Wohnort gemacht und dort steht nachweislich nichts zu einer Schadensübernahme, auch nicht im Ansatz. Mit dem bearbeitenden Polizisten der anderen Polizeiwache habe ich nie persönlich oder schriftlich Kontakt gehabt, weshalb mir die Angaben zur Schadensübernahme nicht nachvollziehbar sind.

Welche Möglichkeiten bestehen um den offensichtlichen Fehler zu beseitigen, da mir hierdurch auch ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

Verkehrsrecht, verwaltungsrecht

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