Führerschein sperre? Roller läuft 85?

1 Antwort

Eine Sperre und deren Dauer wird im Gerichtsurteil festgelegt, siehe §69a StGB.

Wenn der Staatsanwalt das Verfahren bei einem jugendlichen Ersttäter gegen Auflagen einstellt (Diversionsverfahren), dann kommt es zu keinem Gerichtsurteil.

Die Abschlepp- und Gutachterkosten zählen zu den Verfahrenskosten. Bei einem eingestellten Verfahren gehen sie zu Lasten der Staatskasse.

Die Polizei wird eine Mitteilung über das laufende Ermittlungsverfahren an die Fahrerlaubnisbehörde schicken, diese zieht daraufhin den Prüfauftrag bis zum vollständigen Abschluss des Verfahrens zurück. Abgeschlossen ist es erst, wenn ggf verhängte Auflagen wie z.B. Sozialstunden abgeleistet sind.

Solltest du es schaffen, die Theorieprüfung vor Rücknahme des Prüfauftrags zu absolvieren, hast du danach nur ein Jahr Zeit für die praktische Prüfung. Bis alles abgeschlossen ist, dauert es evtl länger, so dass deine Prüfung verfällt. Überlege dir, ob es nicht sinnvoller wäre, eher so langsam wie möglich weiterzumachen. Nach Abschluss der Ausbildung hast du immerhin zwei Jahre, um die Theorieprüfung abzulegen.