Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach negativer MPU?

10 Jahre oder 15 Jahre?...Habe 2008 eine MPU absolviert mit negativem Ergebnis. Habe mir bis zum heutigen Tag keine weiter Sachen zu schulden kommen lassen. Weder im Straßenverkehr noch sonst iwo. Quasi eine weiße Weste. Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefordert. Daten:

Tilgungsdatum 17.10.2023

Eingangsdatum 28.10.2008

FE-Merkmal ENTV B

Dat. d. Entsch./Ausstellung. 15.09.2008

Datum der Unanfechtbarkeit Abgabe Vorlage 17.10.2008

Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis

§ 3 StVG, Par. 46 Abs. 1 FeV

Entscheidung für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis

312 - Neigung zur Rauschgiftsucht

Am schlimmsten Tag meines Lebens wurde ich auf dem Fahrrad angehalten mit Alkohol und Cannabis im Blut...

Wenn mich nicht alles täuscht sind das die Daten nach denen die Füherscheinstelle/Landkreis entscheidet ob und wann ich meinen Führerschein wiederbekomme oder nicht!?...Richtig?...oder gibt es da noch Sachen nach den sich gerichtet wird?

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.

Hab ich Chancen...in welcher Form auch immer...den Führerschein schon nach Ablauf von 10 Jahren (Jetzt 13 Jahre) ohne MPU wieder zu erlangen (Anwalt). Oder sind die Daten aus Fahreignungsregister eindeutig und es besteht keine Chance das vor dem Ablauf der 15 Jahre Frist iwas machbar ist?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

HankChief

MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnisentzug, Fahrerlaubnisrecht, Auto und Motorrad
Wer ist der Eigentümer des Führerscheins?

Nachdem ich nun im Internet nicht wirklich fündig wurde, frage ich nun hier.

Beim Personalausweis und Reisepass ist es ausdrücklich gesetzlich so geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland Eigentümer des Ausweises ist (Mir sind die Gründe dafür bekannt).

Nun ist die Frage, wie das bei Führerscheinen ist, insbesondere für die im Straßenverkehr. Bin ich auch Eigentümer oder nur Besitzer des Führerscheins?

(Es geht nur um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis an sich)

Die Situation:

  • Ein gültiger Führerschein ist vorhanden
  • Die Fahrerlaubnis wurde nicht entzogen
  • Der Führerschein wurde nicht beschlagnahmt (Polizei, gerichtlicher Beschluss, u. ä.)
  • Es gibt keine anderen Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis oder für eine mögliche Beschlagnahme ("Einzug") des Führerscheins
  • Es gibt keine Einträge wegen Verkehrsverstößen in Flensburg
  • Es liegen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor, die eine Einschränkung oder einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen könnten

Meine Fahrerlaubnis und meinen Führerschein habe ich erworben unter der Voraussetzung, dass das Dokument nicht zeitlich befristet ist. Was kann eigentlich passieren, wenn ich meinen Führerschein ("rosa Lappen") nicht umtauschen lasse in den neuen, zeitlich befristeten Kartenführerschein?

Wie ist das mit der Besitzstandswahrung und der nachträglichen Erklärung der Ungültigkeit der bisherigen Dokumente?

Kann der Führerschein nach der angeblichen Umtauschfrist von Behörden bzw. der Polizei einbehalten werden? (Kein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern nur die Einbehaltung des Dokuments, also des Nachweises der Fahrerlaubnis)

Daher meine Frage: Gehört der Führerschein mir oder den Behörden (z. B. ausgebende Führerscheinstelle)?

Dürfen diese den Führerschein einbehalten oder nicht, da ich nicht nur im Besitz der Fahrerlaubnis bin, sondern auch Eigentümer des Dokuments dafür?

(Führerscheinklasse 4 seit 1978, Klasse 3 seit 1980, Klasse 1 + 2 seit 1986)

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Dokumente, EU-Recht, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, Auto und Motorrad

Meistgelesene Fragen zum Thema Fahrerlaubnisrecht