Mit A1 darf man ja 0,1 leistung zu gewicht haben,aber wie sieht das bei einer Harley aus?

2 Antworten

§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A1 - Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

Den Zusatz "...außer für Harley-Davidson" sehe ich hier nirgends, folglich gelten für diese Modelle die gleichen Vorgaben wie für alle anderen Fahrzeuge auch.

Ist egal, da es keine 125er Harley gibt.