Nach der MPU, die Prüfungen erneut ablegen?

2 Antworten

Das wäre zulässig, bei einer Neuerteilung entfällt die Ausbildungspflicht, §7 FahrschAusbO:

(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll

Du kannst direkt in die Theorieprüfung, allerdings wird dich wohl keine Fahrschule zur praktischen Prüfung anmelden, ohne vorher sichergestellt zu haben, dass du auch tatsächlich fahren kannst.

MrGoodlife401 
Fragesteller
 11.07.2023, 14:43

Hey vielen Dank für die Antwort!

Das ich für die Praktische Prüfung mich nochmal ans Steuer setzen muss war mir klar, wäre mir auch zu unsicher ohne in die Prüfung zugehen. Ich hatte nur die Angst dass ich jetzt wieder Monate lange auf meine Papiere warten muss um an der Theorie teilzunehmen.

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Hey vielen Dank für die Antwort!

Das ich für die Praktische Prüfung mich nochmal ans Steuer setzen muss war mir klar, wäre mir auch zu unsicher ohne in die Prüfung zugehen. Ich hatte nur die Angst dass ich jetzt wieder Monate lange auf meine Papiere warten muss um an der Theorie teilzunehmen.