Führerschein Neuerteilung ohne Prüfung?

3 Antworten

Über den Notwand und Umfang etwaiger Nachschulungen und Prüfungen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde unter Rücksicht auf die Vorgeschichte und Fahrerfahrung der antragstellenden Person selbst.

Ansonsten brauchst Du grundlegend z.B. für Klasse B:

- amtliches Führungszeugnis der Belegart "O"

- Personalausweis

- gültiger Sehtest

- Erste Hilfe

- aktuelles biometrisches Passbild

§ 20 FeV

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 [Anm.: Fahrerlaubnisprüfung] findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Es ist eine Einzelfallentscheidung, aber ab 10 Jahren ohne Fahrpraxis wird in der Regel eine Prüfung fällig.

Nach über 15 Jahren kannst du ziemlich fest davon ausgehen, dass du eine Prüfung machen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig