Darf man in der Probezeit nicht mal alkoholhaltige Pralinen essen?

8 Antworten

Siehe §24c StVG:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Pralinen sind keine Getränke.

Vergiss die Mohnbrötchen und Mohnkuchen nicht beim Drogentest. 🙄

Baumkuchen und Pralinen enthalten so wenig, das es nicht weiter ins Gewicht fällt.
Ebenso wie das fast alkoholfreie Bier.

Du musst ja nicht nur auf einen messbaren Wert kommen, sondern sie müssen auch erstmal darauf kommen diesen Test mit dir zu machen.
Wenn du also nach einem Stück Baumkuchen bereits ausfallerscheinungen beim Fahren hast, solltest du die Finger davon lassen und sehr genau die Packungsbeilage lesen. Oder vielleicht gar nicht mehr fahren. Kann ja sein das die Apfelschorle in deinem Bauch mit den Hefesporen aus der Luft reagiert und in deinem Magen zu Alkohol vergährt. 🙄

Darfst Du. Wenn Du ein paar Pralinen ißt, bist Du immer noch bei <0,1 o/oo.

Schlussendlich musst du 0.0 Promille bei fahren haben. Wann du diese Pralinen ist, wann sie wieder abgebaut sind musst du dann selbst rechnen.

Weder eine Praline noch ne Ecke Baumkuchen, ein Apfelsaft oder ne Bratensoße die mit Rotwein gekocht wurde erhöhen deinen Blutalkohol messbar.

Dagegen kann schon von einem ganz und gar alkoholfreien Hustenbonbon der Promillwert beim Pusten durch die Decke gehen. Das ist mir vor Jahren passiert: Da wurde ganz allgemein kontrolliert (weil Volksfest) und jeder musste neben Papiere zeigen und 1. Hilfe Köfferchen checken auch pusten. 2,7 Promill von einem Wildkirsch-Pulmoll, 0,0Promill im Blut und zum Glück ist das ja das Einzige, das zählt. Trotzdem zum Kotzen wie ne Verbrecherin behandelt zu werden, sie piesaken lassen müssen und ewig im KH rumzusitzen für nix.