Nachdem ich nun im Internet nicht wirklich fündig wurde, frage ich nun hier.
Beim Personalausweis und Reisepass ist es ausdrücklich gesetzlich so geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland Eigentümer des Ausweises ist (Mir sind die Gründe dafür bekannt).
Nun ist die Frage, wie das bei Führerscheinen ist, insbesondere für die im Straßenverkehr. Bin ich auch Eigentümer oder nur Besitzer des Führerscheins?
(Es geht nur um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis an sich)
Die Situation:
- Ein gültiger Führerschein ist vorhanden
- Die Fahrerlaubnis wurde nicht entzogen
- Der Führerschein wurde nicht beschlagnahmt (Polizei, gerichtlicher Beschluss, u. ä.)
- Es gibt keine anderen Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis oder für eine mögliche Beschlagnahme ("Einzug") des Führerscheins
- Es gibt keine Einträge wegen Verkehrsverstößen in Flensburg
- Es liegen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor, die eine Einschränkung oder einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen könnten
Meine Fahrerlaubnis und meinen Führerschein habe ich erworben unter der Voraussetzung, dass das Dokument nicht zeitlich befristet ist. Was kann eigentlich passieren, wenn ich meinen Führerschein ("rosa Lappen") nicht umtauschen lasse in den neuen, zeitlich befristeten Kartenführerschein?
Wie ist das mit der Besitzstandswahrung und der nachträglichen Erklärung der Ungültigkeit der bisherigen Dokumente?
Kann der Führerschein nach der angeblichen Umtauschfrist von Behörden bzw. der Polizei einbehalten werden? (Kein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern nur die Einbehaltung des Dokuments, also des Nachweises der Fahrerlaubnis)
Daher meine Frage: Gehört der Führerschein mir oder den Behörden (z. B. ausgebende Führerscheinstelle)?
Dürfen diese den Führerschein einbehalten oder nicht, da ich nicht nur im Besitz der Fahrerlaubnis bin, sondern auch Eigentümer des Dokuments dafür?
(Führerscheinklasse 4 seit 1978, Klasse 3 seit 1980, Klasse 1 + 2 seit 1986)