E Roller mit Sitz bis 20 kmh

2 Antworten

Nur wenn das Fahrzeug selbstbalancierend wäre (z.B. Segway), würde es trotz Sitz als Elektrokleinstfahrzeug zählen.

Ein gewöhnlicher E-Scooter mit Sitz kann kein Elektrokleinstfahrzeug sein. Völlig egal, wie langsam er fährt.

Der ADAC kennt die Rechtslage und würde folglich keinen solchen Humbug verbreiten, wie ihm das quellenlose Zitat unterstellt.