Die Deutsche Postbank gehört seit Jahren der Deutschen Bank. Die Deutsche Post AG ist ein eigenständiges Unternehmen. Hervorgegangen sind beide Unternehmen aus dem ehemaligen staatseigenen Betrieb Deutsche Bundespost.

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Die Plakette muss lesbar sein. Ob bei Versicherungsplaketten, die vom Nutzer des Fahrzeugs unlesbar gemacht wurden, dieselbe Rechtgrundlage anzuwenden ist, wie bei amtlichen Kennzeichen, ist mir nicht bekannt. In diesem Fall würde es sich um Kennzeichenmissbrauch handeln, und damit um eine Straftat.

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Ob La Banque Postale Dir ein Konto eröffnet, kannst Du ja einfach herausfinden, indem Du mal den Eröffnungsprozess startest. Alternative könntest Du ein Konto auf Guthabenbasis bei dem franz. Zahlungsdienstleister FPE eröffnen. Der Dienst heißt NiCKEL.

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Eine 2022er Maschine dürfte gar keine Betriebserlaubnis mehr haben, sondern ein CoC. Und wenn Dir die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorliegt, ist das Fahrzeug ja offensichtlich zugelassen. Geht es hier um eine Ummeldung? Dann benötigst Du das CoC und sofern vorhanden ZBL Teil 1.

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Wenn Deine kontoführende Bank noch einen Schalter hat, an dem Bargeld ausgezahlt wird, ist das möglich.

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Also, zu dem Blödsinn, den KI erzeugt, nehme ich keine Stellung. Die PayPal Zahlung kannst Du nicht zurücknehmen. PayPal hat diesen Betrag unwiderruflich an den Empfänger gezahlt. Was jetzt folgt, ist die Lastschrift auf Deinem Sparkassenkonto. Die kannst Du natürlich zurückgeben. Dann hast Du allerdings Schulden bei PayPal - und die wird PayPal auch eintreiben, per Inkasso. Du hast auf diesem Weg keine Möglichkeit, Dein Geld zurück zu erhalten.

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Nein, 79.03 und 79.04 beschränken Dich bei A1/A auf dreirädrige Fahrzeuge mit und ohne Hänger.

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Du meinst eine Girocard in Kombination mit VISA Debit? Ja mit VISA Debit kannst Du in Großbritannien bezahlen und Geldautomaten nutzen. Du solltest aber vorher mal einen Blick in das Preisverzeichnis Deiner Bank oder Sparkasse schauen, damit Du weißt, welche Gebühren dabei auf Dich zukommen.

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Dafür benötigst Du keinen „Drosselsatz“, sondern das Fahrzeug muss wieder in seinen technischen Ursprungszustand zurückgebaut werden. Dafür musst Du aber erstmal herausfinden, was verändert wurde. Die für dieses Modell noch geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist korrekt für das Baujahr. Das darfst Du mit Klasse B auch fahren.

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Ja, das macht man üblicherweise schon, da der Motor sonst kurzzeitig ohne Öl läuft. Der Zufluss wurde durch den Wechsel des Vergasers unterbrochen. Aber wirklich nur für eine Tankfüllung bzw. den Rest im Tank. 1:50 musst Du dann abschätzen. Aber mit modernen Zweitaktölen ist auch ein zu geringer Ölanteil für kurze Zeit kein Drama.

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C45 bezeichnet die NRG Power Baureihe.

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