MT-07 ohne Reflektor trotzdem legal?
Hallo zusammen,
ich habe mir vor 1 1/2 Monaten eine Yamaha MT-07 beim Händler gekauft, die vom Vorbesitzer schon mit einem kurzen Kennzeichenhalter ausgestattet war. Weitere Umbauten waren auch vorhanden, da habe ich aber überall für E Nummern oder eine ABE. Mir ist jetzt jedoch erst aufgefallen, dass ich hinten keinen separaten Reflektor finde. Weder am Kennzeichenhalter noch irgendwo anders.
Das Kuriose: Ich habe direkt nach dem Kauf HU machen lassen, und das Motorrad hat neuen TÜV bekommen. Im Prüfbericht steht unter (7) Ergebnis „OM“ (= ohne Mängel). Ich habe selbst nichts verändert.
Jetzt frage ich mich:
Kann es wirklich legal sein, ein Motorrad ganz ohne Reflektor zu fahren oder bin ich Blind?
An sich besteht ja eine Pflicht für den Reflektor hinten.
Danke schon mal für eure Antworten! :)