E scooter (Starftat oder Ordnungswidrigkeit)?

2 Antworten

Sollte es heraus kommen das der schneller ist als erlaubt bei einer Polizeikontrolle dann ist die Betriebserlaubnis erloschen.Versicherungsschutz ist erloschen.Beides ist eine Straftat.Das kann eine Geld oder Freiheitsstrafe geben.Kommt es zu einen selbstverschuldeten Unfall zahlt der Fahrer / Halter selbst.Einen Helm braucht man nicht.Ist genau wie beim Fahrrad keine Pflicht.

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

Kann fürs E-Scooter-Tuning eine Strafe drohen?
Entspricht ein Elektrokleinstfahrzeug nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, darf dieses nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der E-Scooter durch Tuning-Teile bzw. Manipulationen per App eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. Denn dadurch erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Wer ungeachtet dessen dennoch auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.
Mit dieser Geldsanktion ist die Angelegenheit allerdings noch nicht gegessen, denn ohne die Betriebserlaubnis besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Der Gesetzgeber bewertet den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter allerdings nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Der Fahrer muss daher bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Darüber hinaus drohen zwei bzw. drei Punkte in Flensburg und ggf. erfolgt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-tuning/

Motorrad oder Mofa fahren ohne Versicherung
In Deutschland gilt für das Fahren ohne Versicherungsschutz: Roller, Motorräder, E-Scooter oder Mopeds sind genauso zu behandeln wie Pkw. Auch sie dürfen also ohne den Schutz einer Kfz-Versicherung nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonsten drohen den Fahrerinnen und Fahrern die gleichen Strafen wie Personen mit unversicherten Pkw.
Wer zahlt, wenn ein Unfall ohne Versicherungsschutz passiert?
Ein Unfall im Straßenverkehr ist für alle Beteiligten schlimm und erschreckend. Noch größer wird das Unglück jedoch, wenn der Unfallverursacher in einem unversicherten Fahrzeug unterwegs war. 
In diesem Fall haften grundsätzlich die Fahrer. Alle entstandenen Sach- oder Personenschäden, für die normalerweise die Versicherung aufkommt, müssen sie aus eigenen Mitteln zahlen. Sitzt während des Unfalls eine Person am Steuer, der das Auto nicht gehört, muss der Halter dennoch selbst für die Kosten aufkommen.
Falls die verursachende Person die finanziellen Mittel nicht aus eigener Kraft aufbringen kann, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein, damit das Opfer nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

https://www.siegfried.de/bussgeld-strassenverkehr/fahren-ohne-versicherung/

Ab wann gilt man bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe als vorbestraft?
Strafrechtliche Verfahren haben in vielen Fällen die Verurteilung zu einer Geldstrafe zur Folge. Es stellt sich sodann die Frage, ab wann man bei der Verhängung einer Geldstrafe als vorbestraft gilt?
Verurteilungen bei Strafgerichten werden in das sog. Bundeszentralregister eingetragen. Diese Eintragungen sind für Gerichte und Staatsanwaltschaften einsehbar, gelten jedoch nicht zwingend als Vorstrafe.
Maßgeblich für eine Vorstrafe ist eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben. Vorstrafen ab einer Geldstrafe mehr als 90 Tagessätzen erscheinen auch in einem polizeilichen Führungszeugnis, welches beispielsweise von potentiellen Arbeitgebern als Einstellungsvoraussetzung gefordert wird.
Verurteilungen eines Ersttäters bis zu einer Tagessatzanzahl von einschließlich 90 Tagessätzen tauchen nicht in einem polizeilichen Führungszeugnis auf. Man gilt dann also auch nicht als vorbestraft.

https://www.kanzlei-sbp.de/aktuelles/2017/ab-wann-gilt-man-bei-einer-verurteilung-zu-einer-geldstrafe-als-vorbestraft.html

Wenn du etwas unerlaubt tunst, um schneller als zugelassen zu fahren, erlischt zumindest mal die Betriebserlaubnis. Die Versicherung könnte sich im Schadensfall quer stellen. Mal ab davon, dass man sich und andere gefährdet - danach richtet sich auch die eventuelle Strafe. Details hab ich dazu keine, pauschal ist da denke ich auch nichts zu zu sagen.