Wird der Roller direkt eingezogen (Polizei)?

2 Antworten

Wenn du mit einem 50er Roller ohne Führerschein und Kennzeichen fährst und von der Polizei angehalten wirst, drohen mehrere Konsequenzen. Ich erkläre dir, was dabei passieren kann:

1. Roller wird direkt eingezogen?
  • Ja, in der Regel wird der Roller direkt von der Polizei sichergestellt, da kein gültiges Kennzeichen vorhanden ist und du nicht berechtigt bist, ihn zu fahren. Die Sicherstellung erfolgt, um weitere Verstöße zu verhindern.
2. Konsequenzen für dich
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG):
  • Das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
  • Es kann eine Geldstrafe oder, in seltenen Fällen, eine Jugendstrafe drohen. Meistens wird dies bei Ersttätern mit Sozialstunden geahndet.
  • Zudem kann eine Führersperre verhängt werden, was bedeutet, dass du deinen Führerschein erst später machen darfst.
  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§6 PflVG):
  • Ohne Kennzeichen gibt es keinen Versicherungsschutz. Auch das ist eine Straftat.
  • Hier droht ebenfalls eine Geldstrafe oder Jugendstrafe.
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz:
  • Auch das Nichtvorhandensein eines gültigen Kennzeichens ist ein Problem, da die Haftpflichtversicherung fehlt.
3. Konsequenzen für die Eltern (falls relevant)
  • Solltest du den Roller ohne Erlaubnis der Eltern gefahren haben, könnten diese eventuell mitverantwortlich gemacht werden (je nach Einzelfall), vor allem, wenn sie wussten, dass du den Roller benutzt.
4. Folgen im Verkehrszentralregister
  • Der Vorfall wird im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen.
  • Das kann deine zukünftige Führerscheinbeantragung negativ beeinflussen.
5. Bußgelder und Strafen
  • Die genauen Strafen hängen von den Umständen ab. Folgende Punkte könnten auftreten:
  • Sozialstunden oder eine Geldstrafe nach Jugendstrafrecht.
  • Führersperre (z. B. Führerschein erst ab 18, statt 17 Jahren).
  • Verwaltungsgebühren und Kosten für die Sicherstellung des Rollers.

wattdennnu2  05.01.2025, 16:03
Ohne Kennzeichen gibt es keinen Versicherungsschutz.

Wer behauptet das?

Auch das Nichtvorhandensein eines gültigen Kennzeichens ist ein Problem, da die Haftpflichtversicherung fehlt.

Warum sollte sie fehlen? Wenn lediglich das Kennzeichen fehlt, aber eine Haftpflichtvertrag vorhanden ist, besteht Versicherungsschutz!

Wenn es dabei zu einem Unfall mit Personenschaden kommt, ist sogar eine Haftstrafe möglich.

Und (leider) werden die Fahrzeuge nicht alle sofort eingezogen.