Wohnungsgeberbescheinigung?
Mein Mann und und ich waren eine zeitlang getrennt und er ist ausgezogen und soweit auch woanders gemeldet. In seinem Ausweis steht aber noch unsere gemeinsame Wohnung. Jetzt kommt er wieder zurück in die gemeinsame Wohnung. Da ich mittlerweile Hauptmieter der Wohnung bin, kann ich ihm eine Wohnungsgeberbesxheinigung ausstellen? Das Internet sagt zumindest ja.
4 Antworten
Als dein Mann auszog, wurde dein Mietvertrag geändert? War er damals als Mieter im Mietvertrag eingetragen? Hast du einen neuen Mietvertrag bekommen?
Dass der PA (des Ex) nicht geändert wurde wäre eigentlich eine Ordnungswidrigkeit. Als er sich für eine neue eigene Wohnung anmeldete, hätte das vom Meldeamt veranlasst werden müssen.
Ausgehend vom derzeitigen Status müsstest du ihm bei seiner Rückkehr die Wohnungsgeberbestätigung ausfertigen.
Wenn ihr noch verheiratet seid, bedarf es lediglich einer Information an den Vermieter (ab wann und wer), wäret ihr geschieden, bräuchtest du die Zustimmung des Vermieters.
Wenn in seinem Ausweis noch diese Adresse steht, muss er sich doch nicht mehr ummelden. Wozu die Bescheinigung?
Und du bist Vermieter der Wohnung also der Wohnungsgeber?
Laut Bundesmeldegesetz § 19 bist Du verpflichtet ihm die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen
Da Du aber nicht Eigentümer der Wohnung bist mußt Du in der Bescheinigung angeben wer das ist.
Und Du mußt deinen Vermieter über den Einzug informieren.
Ob sie Vermieter ist spielt keine Rolle. Sie ist Wohnungsgeber.