Hauptmieter wohnt nicht mehr in der Wohnung?
Ich habe eine Frage bezüglich Mietrecht.
Der Hauptmieter meiner Wohnung ist seit einigen Monaten ausgezogen. Wir drei Untermieter besitzen alle Untermietverträge. Da die Verwaltung auf unsere Anfragen nicht reagiert hat, konnten wir den Hauptmieter immer noch nicht wechseln. Ich frage mich, ob das illegal ist und uns die Verwaltung rausschmeissen könnte.
Wie gesagt: Die Verwaltung hat auf unsere Anfragen bezüglich eines Hauptmieterwechsels nicht reagiert, weshalb der alte Hauptmieter immer noch den Vertrag innehat.
Vielen Dank für die Hilfe
PS: Komme aus der Schweiz
4 Antworten
Salue
Grundsätzlich hat der Hauptmieter einen Vertrag mit dem Vermieter. Wenn er ausgezogen ist und dies dem Vermieter gemeldet wurde kann dieser dies stillschweigend akzeptieren. Natürlich ist der Hauptmieter weiterhin dafür zuständig, dass die Mietzinse bezahlt werden. Schliesslich darf man eine Wohnung für Drittpersonen mieten wenn man keinen übermässigen Gewinn damit erzielt.
Als Hauptmieter hat er unabhängige Untermietsverträge mit Euch abgeschlossen. Ihr verpflichtet Euch ihm den abgemachten Mietzins zu bezahlen und er verpflichtet sich, Euch Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Kündigt er oder wird ihm fristgemäss gekündigt, muss er auch die Mietverträge mit Euch kündigen. Kann er den Wohnraum nicht mehr anbieten, wird der schadenersatzpflichtig (z.B. Hotelkosten).
Für den Hauptmieter ist dies ein Risiko. Er kann sich aber kurzfristig, ohne Einhaltung der vollen Kündigungsfrist, von seinen Pflichten befreien. Er schlägt der Verwaltung einen oder mehrere Mietinteressenten vor, die bereit sind, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen z.b. auf den 1. Dezember 2021 zu übernehmen. Dem Vermieter sind etwa 10 bis 14 Tage Frist zu gewähren, damit der die Bonität des oder der Mietinteressenten prüfen kann. Fällt diese aus positiv aus, ist er selber von weiteren Mietzinszahlungen ab Ende November befreit, egal ob der Vermieter den vorgeschlagenen Mietinserenten übernehmen will.
Allerdings ist diese vorzeitige Kündigung problematisch, denn die Verpflichtung Euch Wohnraum zur Verfügung zu stellen bleibt bestehen. Euch muss er nämlich den Wohnraum fristgemäss vorher gekündigt haben. Vorher kann er den Mietvertrag beim Vermieter nicht freigeben.
Der nächste reguläre Kündigungstermin wäre Ende Februar 2021, oder falls die Ortüblichkeit gilt, Ende März 2021.
Tellensohn
Der Hauptmieter muss schon selbst den Vertrag mit dem Vermieter fristgerecht kündigen.
solange der den mietzins entrichtet - bleibt ihr wohnen -, auch wenn er ortsabwesend ist .
ihr werdet alle rausgeworfen werden
die verwaltung hat keine verträge mit euch, ihr seid wie jeder dritte
die kündigt den hauptmieter und eure verträge interessieren sie nicht
die muss auch keinen hauptmieter wechseln, dass ihr weiter untermieter bleiben könnt
die vermieten einfach an einen, der keine untermieter will
so ist es in D, aber es wird nicht viel anders sein
Also der momentane Hauptmieter hat nicht vor den Vertrag zu kündigen solange wir noch in der Wohnung sind. Das die Verwaltung keine Verträge mit uns hat ist mir bewusst. Sie ist natürlich nicht dazu verpflichtet uns als neue Hauptmieter zu akzeptieren
Die Verwaltung macht aber auch keine Anstalten dem alten Vermieter zu kündigen. Bzw. sie hätte dies ja schon lange tun können.
Ich frage mich nur ob wir uns derzeitig auf illegalem Boden bewegen, da der Hauptmieter gar nicht mehr in der Wohnung wohnt.