Wie bekomme ich den Untermieter Untermieter schnell aus meiner Mietwohnung?


22.04.2022, 08:37

Untermietvertrag


22.04.2022, 08:47

Der befristete Untermietsvertrag geht noch bis 31. juli

PhotonX  22.04.2022, 08:24

Bitte doch die Untermieterin, den Vertrag mit ihrem Untermieter aufzuheben, sie scheint ja vernünftig zu sein, oder?

morelife 
Fragesteller
 22.04.2022, 08:27

sie möchte ja aus dem Vertrag raus nur ihr Untermieter stellt sich quer.

4 Antworten

Wohnt Deine Mieterin noch mit in der Wohnung? Ist der Untermietvertrag mit ihr befristet? Oder hat sie einen befristeten Vertrag mit ihrem Untermieter gemacht?

Wenn beide Verträge befristet bis Ende Juli sind, kannst Du Dir den Aufhebungsvertrag direkt sparen.

Ist der Vertrag mit dem jetzt mit drin wohnenden Untermieter unbefristet, kann er zum Monatsende Mai von Deiner UM gekündigt werden, wenn sie selbst auch mit in der Wohnung wohnt. Wenn nicht, gilt gleiches, wie oben.

Wenn Deine UM einen Aufhebungsvertrag mit Dir macht und sie kann ihren UM nicht dazu bewegen, auch auszuziehen, bleibt dieser wohnen bis Ende Juli, wird hoffentlich seine Miete bezahlen und Du wirst auch die Miete bekommen und dann lohnt es sich noch nicht einmal, irgendwie gerichtlich vorzugehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
morelife 
Fragesteller
 23.04.2022, 20:17

Nein wohnt sie nicht. Nur Ihr Untermieter denn ich raushaben möchte.

Was hat das mit befristet zu tun und dem unbefristeten.

Beide sind befristet bis Ende Juli. Wir Leben im tollen Deutschland wo man den Unter-Untermiete nicht einfach vor die Türe setzen kann. Bei Eigenbedarf muss ich 3 Monate warten lächerlich.

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bwhoch2  24.04.2022, 09:22
@morelife

Wenn der UM-Vertrag zwischen deiner UM und ihrem UM befristet ist, hat sie keine Möglichkeit, ihn vorzeitig aus der Wohnung zu befördern, wenn er sich nichts Gravierendes zu Schulden kommen lässt.

Ist dieser MV unbefristet und würde Deine UM noch mit in der Wohnung wohnen, könnte sie ihn jetzt zu Ende Mai kündigen.

Das Mietrecht im tollen Deutschland ist gar nicht so kompliziert. Man sollte sich vorher damit befassen, bevor man solchen Unsinn zulässt. TML

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morelife 
Fragesteller
 24.04.2022, 13:46
@bwhoch2

Und warum gilt Eigenbedarf bei Untermiete genau wie bei einem normalen Mietverhältnis

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bwhoch2  24.04.2022, 14:19
@morelife

Wiederum ganz einfach: Es gibt im Mietrecht keinen Unterschied zwischen Miete und Untermiete.

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morelife 
Fragesteller
 24.04.2022, 23:34
@bwhoch2

Und warum bringt kein Aufhebungsvertrag nicht!?

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bwhoch2  25.04.2022, 09:10
@morelife

Deine Untermieterin hat eine vertragliche Verpflichtung ihrem Untermieter gegenüber zu erfüllen. Wenn sie das nicht mehr kann, weil sie einfach mal den Mietvertrag einvernehmlich mit Dir zu Ende Mai beendet hat, muss sie bis dahin eine Lösung für ihren UM finden.

Wenn dieser sich aber stur stellt und nicht daran denkt auszuziehen, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Deine Untermieterin und ihre Untermieter auf Räumung zu verklagen.

Bis so eine Klage durch ist, sind 2 Monate längst vorbei und der Mietvertrag ist doch am 31.7. auch sowieso beendet, oder nicht?

Spar Dir also Zeit und Geld und den ganzen Aufwand und mach einen Aufhebungsvertrag erst, wenn auch Deine UM ihrerseits einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Untermieter vorlegen kann.

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Vor 15 Tagen haben wir dein Problem schon einmal diskutiert. Deine Untermieterin hat mit dir einen wirksamen mündlichen Untermietvertrag, denn sie hat in der Vergangenheit MIETE an dich bezahlt, die Wohnung in Besitz genommen und auch darin gewohnt. Sie ist deine Vertragspartnerin.

Wenn sie nun weder für März noch für April 22 keine Miete bezahlt hat, musst du keinen Aufhebungsvertrag anstreben sondern schlicht fristlos kündigen. Alles andere mit ihren Untermieter muss dich nicht mehr interessieren.

Nun steht dennoch das Mietgeldproblem im Raum. Du wohnst docjh auch in einer anderen Wohnung zur Miete? Musst du nun doppelt Miete bezahlen? Ein Aufhebungsvertrag ändert da nicht. Wie hoch ist die Kaution? Was habt ihr zu den Betriebskosten vereinbart? Eine Zahlungsklage scheint mir außerdem geboten.

morelife 
Fragesteller
 23.04.2022, 20:20

Ja sie hat märz und April Mitte des Monats bezahlt gehabt. Immer verspätet bezahlt. Ihr Untermieter zahlt jetzt die Miete. Fakt war befristetes Verhältnis bis Ende Juli und ich kann selbst nicht Einziehen muss selbst warten bis Ende Juli. Ich bin der Hauptmieter und fühle mich allein gelassen

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Gerhart  24.04.2022, 06:13
@morelife

Der Untermieter deiner Untermieterin ist nicht dein Vertragspartner. Er zahlt vermutlich an dich die Miete stellvertetend. Nur deine Untermieterin schuldet dir die Miete.

Die aktuelle Situation hast du selbst herbei geführt. Der Aufhebungsvertrag beendet diese und der unliebsame UUM muss damit auch weichen.

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morelife 
Fragesteller
 24.04.2022, 13:43
@Gerhart

Er zahlt die Miete ihr und sie verapätet mir. Aufhebungsvertrag mache ich fertig und hoffe das der UUM auch auszieht.

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Gerhart  24.04.2022, 13:49
@morelife

Die Sorge sollte zunächst deine Untermieterin haben.

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Der Untermieter deiner Mieterin muß zum Vertragsende, ebenso wie deine Mieterin, ausziehen.

Tut er das nicht habt ihr Beide, Du und deine Mieterin, ein Problem.

Du müßtest deine Mieterin auf Räumung der Wohnung verklagen. Die dann irgendwann folgende Zwangsräumung muß auch gegen den Untermieter der Mieterin gerichtet sein, auch wenn der nicht dein Vertragspartner war.

Deine Mieterin hat das Problem mit ihrem Mieter. Denn dem müßte sie Kündigen. Das geht aber so einfach, ohne wichtigen Grund nicht. Es sei denn es wurde nur ein möbliertes Zimmer vermietet und die Vermieterin (deine Mieterin) wohnt selbst mit in der Wohnung.

Ein Mietaufhebungsvertrag kann formlos geschlossen werden.

Zum Beipiel so:

Mietaufhebungsvertrag

Die unterzeichnenden Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis

zwischen ………………………… (Vermieter) und ………………………………(Mieter)

über die Wohnung im Haus ………………………………… (Ort, Straße, Nr., Etage)

am …………………. (Tag, Monat, Jahr) beendet ist.

Unterschrift des Vermieters Unterschrift des Mieters

morelife 
Fragesteller
 22.04.2022, 09:01

aber wenn ich mit meiner Mieterin die Aufhebung mache muss ihr Untermieter nicht direkt raus, er ist ja in Besitz der Schlüssel

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anitari  22.04.2022, 09:09
@morelife

Für den Mieter deiner Mieterin ist deine Mieterin zuständig, nicht Du.

Wenn der Mieter deiner Mieterin nicht auszieht bleibt nur die Räumungsklage. Gegen deine Mieterin.

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morelife 
Fragesteller
 23.04.2022, 21:59
@anitari

Es ist möbiliert vermietet. Ich möchte den Untermieter unbedingt raushaben. Eigenbedarf geht nicht auf kurze zeit. Ich brauche Hilfe der macht mir die Wohnung kaputt

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anitari  24.04.2022, 09:59
@morelife

Mit dem Untermieter deiner Mieterin hast Du aber keinen Vertrag. Heißt den rauszubekommen ist eigentlich Sache deiner Mieterin. Kann dir deine Mieterin die Wohnung nicht frei von allen Bewohnern zurück geben bleibt dir nur die Rämungsklage. Gegen deine Mieterin und deren Mieter.

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morelife 
Fragesteller
 25.04.2022, 04:52
@anitari

Und warum ist ein Aufhebungsvertrag wirkungslos?

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anitari  25.04.2022, 08:08
@morelife

Zwischen Dir und deiner Mieterin ist er das ja nicht. Nur für den Mieter deiner Mieterin gilt der nicht. Außer deine Mieterin schließt mit ihrem Mieter auch einen Aufhebnungsvertrag ab.

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Hallo morelife,

die Frage ist ja erstmal, ob du einen Vertrag mit deinem Untermieter abgeschlossen hast, welcher dem Untermieter erlaubt einen weiteren Untermieter aufzunehmen.

Wenn dem so ist und du deinem Untermieter kündigst müsste dem Untermieter vom Untermieter auch gekündigt sein, weil dieser keinen Mietvertrag mit dir abgeschlossen hat.

Aber zuerst würde ich checken, ob der Vertrag weitere Untermieter überhaupt erlaubt.

Ben

morelife 
Fragesteller
 22.04.2022, 08:21

Leider ja. Sie hatte mich gefragt ob sie Untervermieten kann, da sie die Miete nicht mehr zahlen konnte ich hatte Mündlich zugestimmt. Laut Vertrag ist es an Dritte möglich

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morelife 
Fragesteller
 22.04.2022, 08:22

aber sie muss selbst ihren Untermieter kündigen? Ich lasse ihr den Aufhebungsvertrag zur Wohnung zukommen. Mir sind also die Hände gebunden was ihren Untermieter angeht?

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