Zweit Mieter oder Untermieter?
Hallo.
Vielleicht kennt sich jemand hier ja aus.
Ich möchte mit meinem Freund zusammenziehen. Er ist im Moment der Hauptmieter der Wohnung und erhält Krankengeld.
Ich bin ab 29.3.21 ALG1, da ich leider noch keine Arbeitsstelle gefunden habe (15h/Woche), und erhalte somit 400 Euro ALG1.
Nun die Frage zwecks Mietvertrag: Die Wohnung kostet rund 600 kalt.
Soll ich mich als zweit Mieter eintragen lassen? (300 Euro ich 300 Euro Er)? Wie wirkt sich das auf das Amt aus? ( Jobcenter! -Grundsicherung) zahlt mir das Jobcenter dann die 300 Euro? (Von 400 AlG1 ist das ja schwierig. )
Wie ist es als Untermieter? Gibt es da andere Regeln? Oder ist es direkt besser Er bleibt als Hauptmieter (alleinig, volle Miete -was zur Gefahr wird falls er mal Hartz 4 werden sollte ) -ich denke da immer etwas voraus und spiele alle Möglichkeiten durch 🤔🤔🤔
Was meint ihr ? Kann mir jemand helfen?
Danke für eure Hilfe
Frage ERGÄNZEND:
DER VERMIETER hat mich gefragt ob ich Zweitmieter sein will oder nicht oder was ich sein will.
Daher rührt meine Frage !!
9 Antworten
Er bleibt weiter Hauptmieter.
Ihr braucht weder den Mietvertrag zu ändern noch einen Untermietvertrag zu machen, Das Amt berechnet dann die anteilige Miete auf dich.
Achtet darauf, das ihr im ersten Jahr eine BG auf Probe seit und daher eure Finanzen nicht zusammen berechnet werden, erst ab dem 2. Jahr.
Mieter ist dein Freund. Für dich als Hauptmieter mit in den Vertrag zu nehmen müßte ein neuer Vertrag gemacht werden. Dem muß der Vermieter nicht zustimmen.
Wenn du vom Jobcenter im Rahmen deiner Aufstockung einen Mietvertrag als Untermieterin abgibst, wird das JC das berücksichtigen.
Allerdings kommt dann die böse Falle mit der eheähnlichen Gemeinschaft, die spätestens nach 1 Jahr gemeinsam leben zum tragen kommt.
Je nach Konstellation kann es dann sein, dass dein Freund für dich aufkommen muß, weil er die Grenzbeträge überschreitet.
Auf keinen Fall solltest du dich im Mietvertrag aufnehmen lassen, dass bringt am Ende nur Probleme, falls es einmal zur Trennung kommt, denn dann müsstet ihr beide kündigen.
Ein Untermietvertrag bringt wegen der Verlobung eigentlich auch nichts, weil dann nach einem Zusammenzug das Jobcenter im Regelfall spätestens nach einem Jahr nach dem Zusammenzug von einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ausgehen wird, dann würdet ihr praktisch wie ein Ehepaar behandelt, also die Einkommen auf den Gesamtbedarf angerechnet.
Du solltest dann bei deiner zusätzlichen ALG - 2 Beantragung darauf achten, dass du deinen Partner nicht als Mitglied deiner BG - angibst, dann würdet ihr gleich wie eine BG - behandelt und es käme dann auf das Einkommen des Partners an.
Wo wohnt ihr denn und was muss an Warmmiete gezahlt werden ?
Warum suchst du nur eine Beschäftigung von 15 Stunden die Woche, ist das durch Krankheit bedingt ?
Wie alt bist du denn und wo wohnst du derzeit ?
Soll ich mich als zweit Mieter eintragen lassen?
Bloß nicht! Nicht wegen Amt, nicht wegen Deinem Freund und auch nicht wegen Vermieter.
In diesem Forum hier gibt es schon sehr viele Fragen, wie man aus einem solchen Mietverhältnis wieder schadlos raus kommen könne, weil es nach einer Trennung offenbar nur noch Zoff gibt und keine einvernehmliche Klärung mehr. Es ist anscheinend häufig schwieriger, wieder aus einem solchen Dreiecks-Mietverhältnis raus zu kommen, als eine Ehe zu scheiden.
Der Vermieter hätte den Vorteil, dass er zwei Personen hat, die künftig voll für alles haften, was zu bezahlen ist. Da ist dann nichts mit 50:50-Aufteilung oder so. Er kann immer alles von der-/demjenigen verlangen, der ihm am besten geeignet erscheint.
Du kommst auch bei einer Trennung, egal ob diese von Dir oder von Deinem Freund ausgeht, nicht aus dem Mietverhältnis raus, wenn der Vermieter nicht zustimmt. Angenommen Dein Freund verlässt Dich und Du willst die Wohnung kündigen? Ohne dass Dein Freund auch eine Kündigung unterschreibt, geht das nicht.
Besser also einfach zu ihm ziehen und ihm einen Anteil der Miete zu bezahlen oder aber als Untermieterin bei ihm einziehen. Dann könnte er Dich nicht so Knall auf Fall vor die Tür setzen.
Als zweiter Mieter kann man sich nicht einfach "eintragen" lassen.
Dazu müßten der Hauptmieter und Vermieter zustimmen.
Für sog. Untermietverträge gelten die selben Bestimmungen wie für jeden anderen Mietvertrag auch.
Ausnahme Mietgegenstand ist ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.