Untermiete Jobcenter?

2 Antworten

Es kommt darauf an mit wem Du einen Mietvertrag oder Untermietvertrag abgeschlossen hast.

Wenn es nicht die Eltern sind, bei denen Du als Kind unter 25 zur Untermiete wohnst, sollte das theoretisch kein Problem sein.

Du musst nur die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, damit dem Grunde nach auch Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter besteht.

Die Miete ist Recht hoch, aber im ersten Jahr spielt es keine Rolle ob die Warmmiete nach dem SGB - ll angemessen ist oder nicht, die Jobcenter müssen auch unangemessene KDU - Kosten der Unterkunft im ersten Jahr voll bei der Berechnung des Grundbedarfs berücksichtigen und bei Bedarf auch voll übernehmen.

Erst nach diesem einen Jahr darf es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung vom Jobcenter geben und dann sollte die unangemessene KDU - min.für weitere 6 Monate anerkannt und bei Bedarf voll übernommen werden.

Gerhart  22.03.2024, 07:01

Die Stromkosten dürfen nicht in der Miete enthalten sein, die Heiz- und WW-Kosten müssen extra ausgewiesen sein und die Summe der übrigen Betriebskosten musst im Antrag neben der Grundmiete benannt werden.

Insofern hat der Fs Recht, dass die Pauschalmiete vom JC nicht bezahlt wird.

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isomatte  22.03.2024, 10:48
@Gerhart

Das habe ich auch nicht behauptet !

Wenn Nebenkosten und Heizkosten als Abschlag gezahlt werden, kann es sich nicht um eine Pauschalmiete handeln.

Wäre es eine Pauschalmiete, müsste das Jobcenter auch den darin enthalten Teil für normalen Haushaltsstrom anerkennen, dann gibt es aber auch keine BK - Abrechnung.

Wird Strom zum Heizen der Wohnung und erwärmen von Wasser benötigt, muss dieser auch entsprechend berücksichtigt werden.

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isomatte  22.03.2024, 10:58
@Gerhart

Was die Warmmiete betrifft reichen die Infos ja aus, sollte ja jedem klar sein, dass zur Warmmiete kein Abschlag für normalen Haushaltsstrom beinhaltet.

Deshalb habe ich das auch nicht extra erwähnt, was ich im Regelfall aber sonst immer mache.

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Ob Miete oder sog. Untermiete ist irrelevant. Entscheidend ist ob Du Anspruch auf Leistungen hast und ob die KdU (Kosten der Unterkunft) den Richtlinien entsprechen. 1.200 € klingt nicht danach.

Warwanow 
Fragesteller
 21.03.2024, 12:45

Also das heißt, an sich wäre kein Problem wegen Untermietvertra?

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isomatte  21.03.2024, 13:00

Im ersten Jahr spielt es keine Rolle ob die KDU - angemessen ist oder nicht.

Sie muss im ersten Jahr voll anerkannt und bei Bedarf auch voll übernommen werden.

Erst danach darf es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben und dann müsste die unangemessene KDU - im Regelfall für min.weitere 6 Monate gezahlt werden.

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