Wohnung anmieten und als WG untervermieten?

6 Antworten

Untervermietung ist üblicherweise im Mietvertrag ausgeschlossen.

Kaufe dir ein Haus und vermiete es dann.

Erstmal müßtest Du einen Vermieter finden der dir als Student ein so teure Wohnung bzw. ein Haus vermietet.

Vorausgesetzt Du hast überhaupt die finanziellen Mittel.

Dann müßtest Du einen Vermieter finden der damit einverstanden ist das Du die Wohnung bzw. das Haus weiter vermietest.

Und dann müßtest Du dir darüber in klaren sein das alles was deine Mieter evtl. verbocken, z. B. Partys am laufenden Band oder die Wohnung/das Haus, beschädigen, auf deine Kappe geht.

Das, was die anderen schon geschrieben haben und:

Mir persönlich wäre das Risiko als Student - also vermutlich ohne größere Einnahmequellen - zu groß. Wenn du mit so vielen Mietparteien zu tun hast, musst du immer damit rechnen, dass es Zahlungsausfälle gibt. Miete kommt zu spät oder gar nicht... das Übliche. Der Eigentümer des Hauses will trotzdem pünktlich seine Miete - und zwar von dir. Zu Recht. Du kannst nicht sagen "Untermieter XY hat noch nicht gezahlt."

Mir wäre das zu riskant.

Unrealistisch ist das nicht. Allerdings muss der Vermieter damit einverstanden sein. Einfach anmieten und dann untervermieten ohne Erlaubnis geht nicht.

2000 monatlich oder wie?

Das muss schon alles genau geregelt sein, erstmal müssen genug renovierte Wohnungen bzw Zimmer da sein und 7 x Wohnraum für insgesamt nur 2000 euro, ?

In welcher Bahn rechnest du oder haste ne Null vergessen?

Christian628 
Fragesteller
 14.07.2023, 16:07

Naja 7x WG Zimmer. DIe Leben ja teils auf 10m2 und teilen sich bad und küche... Da ist ein 2000€ Haus schon realistisch. Oder?

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ewigsuzu  14.07.2023, 16:09
@Christian628

2000 Euro für das Haus? als monatsmiete eventuell als komplettzahlung nein

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Christian628 
Fragesteller
 14.07.2023, 16:11
@ewigsuzu

Das war ja nur ein Rechenbeispiel um meinen Gedanken zu erklären. Halt einfach was großes billiges Anmieten und in kleinen Häppchen(WG) für insgesamt weitervermieten. Das ist der Grundgedanke.

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ewigsuzu  14.07.2023, 16:11
@Christian628

Geht schon wenn der Haupteigentümmer damit einverstanden ist bzw Vermieter und der Wohnraum in allen Belangen als angemessen gilt.

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