Untermietvertrage?
Hallo ich hab ein dringendes Anliegen, ich Untervermiete meine Wohnung zurzeit für 2 Monate, weil ich zurzeit noch in einer Wg wohne. Mein Mieter zahlt, jedoch keine Miete und ich kann ihn nicht abmahnen, weil er sonst mit einer Anzeige droht, weil ich ihn noch nicht angemeldet habe.
Das Problem ist, dass ich ihn nicht anmelden kann, weil mein Vermieter mir keine Wohngeberbescheinigung aushändigen kann, weil er für die Wohngeberbescheinigung Die Unterschrift vom Eigentümer braucht. Mein Vermieter hat mir erlaubt die Wohnung für 2 Monate unterzuvermieten, jedoch hat er den Eigentümer nicht bescheid gegeben, deshalb will er beim Eigentümer nicht nach einer Unterschrift fragen.
3 Antworten
Tja, da kannst du nur hoffen, dass der Mieter nach den zwei Monaten die Wohnung räumt. Aber das mit der Anzeige ist natürlich Quatsch, weil die Tatsache, dass du ihn nicht angemeldet hast, natürlich nicht vom Zahlen der Miete befreit. Also kannst du ihm genau so mit einer Gegenklage drohen. Ein Untermietvertrag besteht ja vermutlich?!
Ihr Untermieter hat Anspruch auf eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Sie ihm zur Wohnungsanmeldung aushändigen.
Sofern der Untermieter mehr als zwei Monatsmieten rückständig ist, können Sie ihn fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.
Wenn ich der Eigentümer wäre, würde ich den Verwalter und dich rauswerfen, wenn ich es erfahre.
Und den Verwalter würde ich noch anzeigen, weil der sich bestimmt Kohle irgendwie einsteckt.
Hmm, wieso ich hab mich doch bei meinen Vermieter erkundigt. Ich hab doch kein Mietverhältnisses mit meinen Eigentümer
Doch, weil dein Vermieter ist nur der Vertreter des Eigentümers.
Sicher hast du das Mietverhältnis mit dem Eigentümer, weil dir kein anderer den Besitz einräumen kann.
Ich hab es dem Eigentümer gebeichtet, weil ich mir der Last nicht Leben konnte. Er ist natürlich sauer gewesen und die Wohngeberbescheinigung will er mir auch nicht aushändigen. Was soll ich jz machen? Mein Vermieter hat es mir erlaubt und jetzt hab ich das Problem am Hals.
Beim Bürgeramt