Untermietvertrage?

3 Antworten

Tja, da kannst du nur hoffen, dass der Mieter nach den zwei Monaten die Wohnung räumt. Aber das mit der Anzeige ist natürlich Quatsch, weil die Tatsache, dass du ihn nicht angemeldet hast, natürlich nicht vom Zahlen der Miete befreit. Also kannst du ihm genau so mit einer Gegenklage drohen. Ein Untermietvertrag besteht ja vermutlich?!


Okex404 
Beitragsersteller
 27.04.2023, 00:19

Beim Bürgeramt

IrockRTC  27.04.2023, 00:23
@Okex404

Ok, ja das gab es früher (vor 15 Jahren) offenbar noch nicht, hab gerade mal gegogelt. Oder vielleicht haben wir es damals auch einfach nicht gewusst.

Ihr Untermieter hat Anspruch auf eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Sie ihm zur Wohnungsanmeldung aushändigen.

Sofern der Untermieter mehr als zwei Monatsmieten rückständig ist, können Sie ihn fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.

Wenn ich der Eigentümer wäre, würde ich den Verwalter und dich rauswerfen, wenn ich es erfahre.

Und den Verwalter würde ich noch anzeigen, weil der sich bestimmt Kohle irgendwie einsteckt.


Okex404 
Beitragsersteller
 27.04.2023, 00:20

Hmm, wieso ich hab mich doch bei meinen Vermieter erkundigt. Ich hab doch kein Mietverhältnisses mit meinen Eigentümer

Honigpflanze  27.04.2023, 00:32
@Okex404

Doch, weil dein Vermieter ist nur der Vertreter des Eigentümers.

Sicher hast du das Mietverhältnis mit dem Eigentümer, weil dir kein anderer den Besitz einräumen kann.

Okex404 
Beitragsersteller
 29.04.2023, 21:59

Ich hab es dem Eigentümer gebeichtet, weil ich mir der Last nicht Leben konnte. Er ist natürlich sauer gewesen und die Wohngeberbescheinigung will er mir auch nicht aushändigen. Was soll ich jz machen? Mein Vermieter hat es mir erlaubt und jetzt hab ich das Problem am Hals.