Kann Vermieter eigenständige Räumung durchsetzen?

CryingGame  16.12.2023, 10:55

Hat sie dir denn 3 Monate vorher gekündigt?

julia30 
Fragesteller
 16.12.2023, 10:57

Nein 1 Monat, ich habe ihr aber mein Auszugstermin zum 31.01.24 genannt, früher kann ich nicht ausziehen, da ich keine Ersatzwohnung habe und sonst obdachlos wäre

5 Antworten

Ich deine letzte Frage diesbezüglich bereits beantwortet. aber nun sind die Rechtsverhältnisse klar:

Die Kündigung zum 31.12.2023 ist unwirksam. Ihr musste daher auch nicht widersprochen werden. Deine Vermieter kennt die Mietgesetze nicht im Detail und kommt daher zu Fehlinterpretationen.

Ich rate dir den aktuellen Mietvertrag selbst zum 31.01.2024 zu kündigen. Diese Kündigung ist durch die einmonatige Kündigungsklausel laut Mietvertrag gedeckt. Deine Kündigung kannst du sofort der Vermieterin übergeben gegen Quittung oder unter Zeugen aber auch durch Einwurfeinschreiben.

Bei dieser Sachlage kannst du aber auch weiterhin in deinem Zimmer wohnen.

Erkläre der Vermieterin, dass der § 549 und der damit verbundene Kündigungs§ 573c (3) nicht zur Anwendung kommen kann, weil die Vermieterin nicht in der gleichen Wohnung wohnt, also dein möbliertes Zimmer nicht Teil ihrer Wohnung ist. Beziehe dich konkret auf den § 549 (2) 2. BGB.

Es gäbe dennoch ein Schlupfloch für die Vermieterin, sie hat dir in ihrem Einfamilienhaus im Dachgeschoss ein möbl. Zimmer vermietet, und das Dachgeschoss stellt keine abgeschlossene Wohnung dar. Trifft das zu???

Wenn das Zimmer möbliert ist, dann hat sie Recht. Ist es als unmöbliertes Zimmer Untervermietet worden, so hast sie 3 oder 6 Monate Kündigungsfrist. Das würde ich mit ihr dann noch einmal besprechen.

https://www.mietrecht.com/wg/

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, aber dafür muss sie erst klagen und ein Urteil bekommen.

Das wird dann aber sauteuer für dich, wenn das passiert.

4000 alles oder so.

Du zahlst die Gerichtskosten, ihren Anwalt, deinen Anwalt, die Räumung.

8000 für eine normale Wohnung, meinte mein Anwalt.

Vielleicht kommst du mit 4000 für ein Zimmer hin.

julia30 
Fragesteller
 16.12.2023, 10:55

Ich habe ihr bereits mein Auszugtermin zum 31.01.24 genannt, früher geht nicht weil ich keine Ersatzwohnung habe

0
Boellerprinz  16.12.2023, 10:56
@julia30

Ja, das ist toll, aber nicht ihr Problem.

Die bekommt das in dem Monat nicht hin, dich rauszuräumen.

Also du könntest es einfach passieren lassen.

Nur da können auch noch mal Kosten kommen.

0
Boellerprinz  16.12.2023, 10:58
@julia30

Du ziehst einfach nicht aus, in dem einen Monat bekommt die da nix auf diie Kette, so schnell arbeiten die Gerichte nicht.

So, dann ziehst du einfach 31.01. aus und dann bist du ihr aber schadensersatzpflichtig.

Sie hat zb einen Mieter für den 01.01. der kann nicht einziehen, wegen dir.

Dafür haftet die Vermieterin dem und sie holt es sich dann von dir zurück.

0
julia30 
Fragesteller
 16.12.2023, 10:59
@Boellerprinz

Aber was denn für Kosten? Bis sie die Räumung durchsetzt bin ich schon lange draußen, bis dahin zahle ich die Miete normal weiter

0
Boellerprinz  16.12.2023, 11:02
@julia30

Ja, der Mieter, der da 01.01. einziehen wollte, hat das gleiche Problem wie du.

Der hat ncihts und zieht in ein Hotel., das muss die Vermieterin ihm ersetzen, weil er einen gültigen Vertrag hat, der nicht erfüllt werden kann.

Und diese Kosten holt sich die Vermieterin von dir zurück.

Du hast dieses Geld natürlich nicht, deshalb erwirkt sie einen Titel.

Dann vollstreckt sie damit, du hast natürlich keine Wertsachen udn sie ist unbefriedigt.

Dann nötigt sie dich zur EV.

Damit ist deine Schufa zerschossen.

Dann wird das verzinst und entweder zahlst du oder du gehst in die PI.

Das ist jetzt das Schlimmste so, was realistisch ist.

0

Durchsetzen nein, eigenständig Räumungsklage einreichen ja.

Vorausgesetzt natürlich die Kündigung ist wirksam.

Nochmal die Frage, wohnt die Vermieterin selbst mit in der Wohnung?

DerCaveman  16.12.2023, 11:09

Ich bewundere deine Geduld.

Wenn jemand meine Nachfragen ignorieren und statt dessen die gleiche Frage noch einmal neu einstellen wuerde, waere ich ganz schnell weg und wuerde ganz sicher nicht unter der neuen Frage noch einmal von vorn anfangen.

1
julia30 
Fragesteller
 16.12.2023, 11:20

Nicht in der Wohnung, aber im selben Haus. Ihre Wohnung ist durch eine Tür getrennt.

0

Nein, nur mit Gerichtsvollzieher