Vermieter 300mehr Miete weil Freundin einzieht?

9 Antworten

Hier muss zunächst geklärt werden, wer die Wohnung als Mieter gemietet hat.

Wenn der Vater des Freundes der Mieter ist und dein Freund lediglich bei seinem Vater wohnt, dann muss die Vermieterin deinem Zuzug nicht zustimmen und kann auch dann keine Miete in Höhe von 300€ von dir verlangen.

Nun stimmt sie dem Zuzug dennoch zu und verlangt daher von dir eine Miete von 300€. Dann wärst du Mieter in der bereits vermieteten Wohnung. Aber das ist mietrechtlich nicht möglich, denn 2 Parteien kann die Wohnung nicht gleichzeitig vermietet werden.

Es bliebe bei einer "Überlassung von Wohnraum an Dritte" des Hauptmieters an dich, Aber ich fürchte, dass du keinen eigenen Wohnraum in dieser Wohnung bekommen kannst. Wenn doch, dann hätte die Vermieterin das Recht, die Miete des Hauptmieters angemessen zu erhöhen. Die Erhöhnung um 300€ wäre aber unangemessen . Siehe dazu §553 (2) und (3) !!! BGB

Die Mietzahlung eines Untermieters steht dem Hauptmieter und nicht dessen Vermieter zu. Keinesfalls kann die Vermieterin diese vom Hauptmieter einfordern, er zahlt ja die vereinbarte Miete an seineVermieterin.

Die Forderung ist zurückzuweisen, aber trotzdem muss/soll die (schriftliche) Zustimmung des Zuzuges bzw. der Untervermietung eingeholt werden. Ohne diese könnte die Vermieterin den Mietvertrag des Vaters wg. unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigen.

Rechtlich gesehen muss man dem Vermieter mitteilen wenn eine Person zusätzlich einzieht. Bei Lebenspartnern muss er auch grundsätzlich zustimmen.

Der Vermieter darf dann angemessen die Nebenkosten, die nach Verbrauch und/oder Personenzahl bemessen werden erhöhen (z.B. Wasser).

Die Kaltmiete darf er aus diesem Grund gar nicht erhöhen. Hier bleibt ihm nur der übliche Weg über ein Mieterhöhungsverlangen. Dabei darf es in den letzten 15 Monaten keine Mieterhöhung gegeben haben und die Miete darf binnen 3 Jahren nur um maximal 15% erhöht werden.

Von dir hat die Vermieterin gar nichts zu wollen. Du bist nicht ihr Vertragspartner.

Wenn Du zu deinem Freund ziehen willst muß er, wenn er denn der Mieter ist, die Zustimmung von der VM einholen. Die kann sie aber so gut wie gar nicht verweigern.

Die VM könnte ihre Zustimmung von einer angemessen Mieterhöhung abhängig machen.

300 € sind eindeutig nicht angemessen.

Nein, das ist weder gerechtfertigt noch erlaubt…