Untervermietung?

3 Antworten

Der/ein Untermieter bekommt seine Wohnungsgeberbestätigung von seinem Vermieter (dem Hauptmieter) und nicht dem Vermieter seines Vermieters. Mit dieser muss er sich beim EMA anmelden. Dabei muss der Vermieter (Hauptmieter) nicht in der untervermieteten Wohnung wohnen.

Wichtig ist, dass er von seinem Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung hat. Wenn nicht, dürfte sein Vermieter ihm den MV fristlos wg. unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte kündigen.

Inwiefern muss der Vermieter dort noch gemeldet sein? Man darf eine Wohnung anmieten, ohne in ihr zu wohnen. Für die Untervermietung brauchts halt das Einverständnis des "Hauptvermieters", sofern der Untervermieter nicht Eigentümer ist.

DerCaveman  04.03.2022, 09:27
Für die Untervermietung brauchts halt das Einverständnis des "Hauptvermieters" ...

Was aber fuer die Wirksamkeit des "Untermietvertrags" voellig bedeutungslos ist und die Meldebehoerde auch nicht interessiert.

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Ob der "Untervermieter" selbst dort wohnt oder in Timbuktu, hat fuer die Wirksamkeit des Mietvertrags ueberhaupt keine Bedeutung.

Dass die Anmeldung nicht geklappt hat, liegt moeglicherweise daran, dass der "Untervermieter" seine Adresse in der Wohnungsgeberbescheinigung falsch angegeben hat. Dann muss da dir korrekte rein.