Mieter loswerden über Schenkung?

12 Antworten

Die Eigenbedarfskündigung ist in diesem Fall unberechtigt.

Der Mieter muss zwar ausziehen, kann euch dann aber auf Schadenersatz verklagen. Dies beinhaltet:

  • Umzugskosten
  • Differenz seiner neuen Miete zur alten Miete
  • Rechtsnawaltskosten
  • ...

Wird also richtig richtig teuer.

Die Lösung mit Eigenbedarf ist keine gute, die ginge in die Hose. Wenn es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung handelt bzw. Zweifamilienhaus in welchem nur Mieter und Vermieter wohnen, gäbe es eine Lösung: Vater zieht ein und kündigt nach 573a BGB ohne Begründung lediglich mit Bezug auf diesen Paragrafen. Wenn die Mietzeit bereits mehr als 8 Monate beträgt, mit der KF von 9 Monaten. Die ganze Sache zieht sich also hin.

Wenn es schnell gehen soll, wäre u. U. ein Grund für eine fristlose Kündigung zu finden der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Beispiel: Beleidigung des Vermieters, Mietschulden, regelmäßig verspätete Mietzahlung (was zu beweisen wäre).

Außerdem: Schnellstens die Miete um bis zu 20% erhöhen, dabei die Regelungen des BGB beachten (Kappungsgrenze, Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, Abstand zu letzten Mieterhöhung). Wenn das Mieterhöhungsverlangenbis 31.1 zugestellt ist, darf ab 1. April die erhöhte Miete gefordert werden. Unbedingt im MEV zur Zustimmung auffordern, sonst ist es formell für die Katz.

Ich glaube, da würde ich mich echt bei einem Rechtsanwalt beraten und rückversichern lassen.

So eine Handlung, besonders in dieser kurzen Zeitspanne, halte ich rechtlich echt bedenklich.

Wenn Euch der jetzige Mieter auf die Schliche kommt, kann er Euch echt verklagen und wie das dann ausgeht ? Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand... Richter mögen es absolut nicht, wenn Mieter benachteiligt werden, und so auch der Mieterschutz ausgehebelt wird.

Grundsätzlich ist die Eigenbedarfsklage denke ich ja nicht verkehrt. Aber wie wäre es, wenn Du als Beschenkter in die Wohnung für ein paar Monate (sagen wir drei Monate) einziehen würdest ? Dann sollte der jetzige Mieter keinen Verdacht mehr hegen und Dich auch nicht mehr verklagen, wenn tatsächlich irgendwann neu an wen anders vermietet wird...

Das Problem ist ja auch, wie sieht das dann mit dem neuen Mieter aus ? Also wenn der Euch dann auch nicht gefällt, oder ärgert....

Nein, so wie ihr euch das vorstellt, ist es rechtlich nicht möglich. Es würden hohe Schadenersatzforderungen auf euch zukommen, wenn der jetzige Mieter euch auf die Schliche kommt.

Erstens muß eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bestimmte juristische Voraussetzungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein. Die Voraussetzungen findest du im Internet. Zweitens muß sie sehr detailliert und wahrheitsgemäß begründet werden. Nach Auszug muß genau das eintreten, was in der Kündigung steht. Sich dort nur anzumelden, aber nicht in der Wohnung zu wohnen, reicht nicht aus.

Konsultiert einen Rechtsanwalt für Mietrecht!

Interessant, dass euch der rechtliche Rahmen das Leben zur Hölle macht. Dann hoffe ich für Euch, dass Ihr nie jemand als Mieter bekommt, den nicht mal der rechtliche Rahmen interessiert. Obwohl: Was kommt nach Hölle?