Nein, so wie ihr euch das vorstellt, ist es rechtlich nicht möglich. Es würden hohe Schadenersatzforderungen auf euch zukommen, wenn der jetzige Mieter euch auf die Schliche kommt.

Erstens muß eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bestimmte juristische Voraussetzungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein. Die Voraussetzungen findest du im Internet. Zweitens muß sie sehr detailliert und wahrheitsgemäß begründet werden. Nach Auszug muß genau das eintreten, was in der Kündigung steht. Sich dort nur anzumelden, aber nicht in der Wohnung zu wohnen, reicht nicht aus.

Konsultiert einen Rechtsanwalt für Mietrecht!

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