Kündigung auf Eigenbedarf, Wohnung gefunden, kann ich sofort umziehen?

8 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

Ich würde mich mit dem Vermieter kurzschließen ob ihr einen Aufhebungsvertrag zum 28.02. aufsetzen könntet.

Vorteil für dich:

  1. Du musst nicht für 2 Wohnungen gleichzeitig Miete zahlen.
  2. Du umgehst deine eigene 3-monatige Kündigungsfrist (du könntest frühestens zum 30.04. kündigen).

Vorteil für den Vermieter:

  1. Er kann selbst früher dort einziehen
  2. Er kann evtl. renovieren, wenn er dies möchte.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Muss ich jetzt nochmal extra von selber kündigen ...

Genau genommen ja. Aktuell kannst Du zum 30. April kündigen.

... oder kann ich einfach ausziehen?

Daran kann dich keiner hindern;-)

Oder muss ich im alten Haus noch bis Mai Miete zahlen?

Wenn Du nicht selbst kündigst oder der VM dich vorzeitig aus dem Vertrag entläßt, ja.

Also mit dem VM reden. Villeicht ist er ja früh früher über die Wohnung verfügen zu können und entläßt dich vorzeitig aus dem Vertrag.

Wenn du mit deiner Kündigungsfrist früher rauskommst, kannst du natürlich selbst kündigen.

Ansonsten kannst du mal mit deinem Vermieter sprechen, ob ihr nicht einen Aufhebungsvertrag machen könnt. Evtl hat dein Vermieter auch Interesse daran, früher in die Wohnung zu können.

Nein.

Es gibt zwei Optionen :

Selbst kündigen mit der gesetzlichen Frust von 3 Monaten.

Aufhebungsvertrag, wozu es das Einverständnis des Vermieters bedarf.

Rede mal mit ihm.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Du kannst natürlichen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist früher kündigen und wärst dann zum 30.04. raus aus dem Mietvertrag.