Kündigung wegen Kernsanierung durch den Vermieter?

3 Antworten

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Wenn es sich um ein reines 2-Familienhaus handelt u d der VM mit im Haus wohnt ist das rechtens…

Google mal nach § 573a Abs. 1 S. 1 BGB.

Renick  31.10.2021, 14:04
§ 573a Abs. 1 S. 1 BGB

Hätte er können. Dann muss sich der Vermieter auch auf diesen Paragraphen berufen und damit seine Kündigung begründen. Hat er aber in diesem Fall nicht.

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Vampire321  31.10.2021, 14:10
@Renick

Und?

worum gehtves jetzt? Dem VM das Leben schwer zu machen? Der war offensichtlich schon bereit die Frist auf April zu verlängern!

muss man es denn immer im bösen mit Stress auseinander gehen lassen?

ausserdem:

der VM muss sich gar nicht darauf berufen… der darf einfach kündigen!

sollte der Mieter dieser Kündigung widersprechen, beruft sich der VM darauf..,

also.., warum also alles so kompliziert machen?

der Vm hat das recht, er ist schon entgegengekommen ubd jetzt gilt es das Ganze so stressfrei wie möglich über die Zeit zu bringen - nicht vergessen: man wohnt im selben Haus und sieht sich wahrscheinlich täglich mehrfach

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oklein  31.10.2021, 14:10
@Renick

Sehe ich auch so. Der lapidare Satz mit der Kernsanierung ohne Bezug auf 573 ist m.E. nicht ausreichend und genügt auch nicht Ziff. 2 (3).

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Vampire321  31.10.2021, 14:13
@oklein

und was nutzt das?

dann geht der zum Haus-ubd Grund, die setzen eine Kündigung mit verweis auf 573 auf und das ganze geht schmutzig zu Ende … wem ist damit geholfen???

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bwhoch2  31.10.2021, 14:16
@Renick

... und die Kündigungsfrist war für diesen Fall zu kurz.

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Vampire321  31.10.2021, 14:21
@bwhoch2

… und diese wurde schon um weitere fünf Monate (November-März) verlängert…

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oklein  31.10.2021, 14:24
@Vampire321

Wenn der FS unbedingt darin wohnen bleiben will, dann greift Ziff. 3, S. 2.

Ich finde es nur erstaunlich, dass der VM dem FS zusätzlich 5 Monate MEHR Zeit einräumt (i.g. 8 Monate), obwohl die Wohnung doch kernsaniert werden muss. Beachte, wie die Definition einer Kernsanierung aussieht: "alles raus bis auf die Fundamente/Fassade; Haustechnik, Türen, Fenster, Böden, usw. neu".

Die EG-Wohnung in dem 2-Fam-Haus muss ja massiv runtergewirtschaftet sein und dass dann der VM in der oberen Etage da auch noch wohnt ...

Ich vermiete auch Wohnungen, aber das scheint mir von außen betrachtet "ein Geschmäckle" zu haben.

Und was spräche dagegen, dem FS eine Interims-Bleibe zu organisieren?

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Renick  31.10.2021, 14:26
@bwhoch2
und die Kündigungsfrist war für diesen Fall zu kurz

Ja. Aber darum ging es mir im Kommentar gar nicht.

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Vampire321  31.10.2021, 14:28
@oklein

Der VM wird entweder auf die Baugenehmigung (falls nötig) oder die terminzusage der Handwerker warten (das dauert derzeit ja etwas), deshalb wird der eine gewisse Flexibilität haben und kann damit leben noch ein paar Monate Miete zu bekommen ..,

Fakt ist doch, das er den Mieter durch den 573 problemlos aus der Wohnung raus bekommen wird - warum also als Mieter einen Kampf einleiten den man nicht ernsthaft gewinnen kann???

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Renick  31.10.2021, 14:32
@Vampire321
worum gehtves jetzt?

Es geht darum, dass deine Aussage juristisch gesehen falsch ist. Deshalb habe ich diese kommentriert, um nicht mehr und nicht weniger. Du sagst die Küdigung ist rechtswirksam wegen des Paragraphen, und das stimmt so nicht.

der VM muss sich gar nicht darauf berufen… der darf einfach kündigen!

Das stimmt nicht. Die Kündigung muss korrekt begründet werden.

sollte der Mieter dieser Kündigung widersprechen, beruft sich der VM darauf..,

Nützt dem Vermieter nur nichts, damit kommt er bei Gericht nicht durch.

warum also alles so kompliziert machen?

Wenn der Vermieter neu kündigen muss, weil die Kündigung unwirksam war, dann beginnt die Kündigungsfrist neu, und das gibt dem Mieter mehr Zeit.

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oklein  31.10.2021, 14:37
@Vampire321

Aktuell würde ich beide Argumente als nicht real bezeichnen (bin vom Baufach).

  1. Genehmigung für eine Kernsanierung ist eher ungewöhnlich, es ist ja keine Nutzungsänderung.
  2. Handwerkertermine abwarten und einfach mal 5 Monate mehr Frist einräumen? Momentan ist man als Bauherr froh, wenn man überhaupt einen Termin hat. Lässt man den verstreichen, ...

Richtiger wäre die Betrachtung, der VM lässt die Wohnung so lange leer stehen (ohne Mietzins), bis er seine Handwerker beisammen hat, also eher das Gegenteil zu Deinem Satz 1.

Keine Frage, dass ein Widerspruch im Nachgang eher unschön wird - da gebe ich Dir Recht -, aber das hängt ja vom FS selbst ab.

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Vampire321  31.10.2021, 14:56
@oklein

Also ICH. brauchte ne Baugenehmigung… bei uns wurden tragende Wände entfernt und insg. 10(!) massive stahlträger und diverse Stützen eingesetzt … Deshalb sagte ich ja ‚…entweder auf die Baugenehmigung (falls nötig) oder die terminzusage der Handwerker warten …‘

und wenn der Handwerker einem zu verstehen gegeben hat, das das vor April/mai nix wird kann er die Wohnung auch solange Vermietert lassen

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oklein  31.10.2021, 16:52
@Vampire321

Wenn der Handwerker erst im April könnte, dann kündigt er ja nicht zum 1.11.

aber lassen wir es hier gut sein. 😀 Wir sind weit ab von der Frage 😂

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Vampire321  31.10.2021, 17:01
@oklein

Naja, ‚Planung‘ ist manchmal auch ‚wunschdenken‘

… und nicht selten wird man von der Realität eingeholt…

aber du hast recht - lassen wir‘s…;)

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mohyah 
Fragesteller
 31.10.2021, 16:46

Danke für die Antwort.

Natürlich würde ich alles tun, um vor dem 01.04.2022 auszuziehen.

Das Problem ist aber, dass der Vermieter darauf besteht, dass ich ihm 3 Monate vor dem Auszug Bescheid sagen muss. Einen Nachmieter zu finden, ergibt auch keinen Sinn, da der Vermieter die Wohnung renovieren will.

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Einfach wohnen bleiben.

Eine Entscheidung kann er nicht einfach Fällen wie es ihm passt.

Habt ihr ein Gutachten erhalten indem steht das eine Kernsanierung nötig ist?

Solange eine solche nicht vorliegt ist der Kündigungsgrund nicht rechtens uns damit ungültig.

Vampire321  31.10.2021, 13:56

§ 573a Abs. 1 S. 1 BGB greift hier

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bwhoch2  31.10.2021, 14:14
@Vampire321

Dann sollte sicher der Vermieter aber auch darauf berufen. Und die Kündigungsfrist ist 3 Monate länger.

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Vampire321  31.10.2021, 14:20
@bwhoch2

Gehen wir doch mal davon aus das das ganze bis jetzt ‚zivil‘ - also ohne juristische Beratung abgelaufen ist… der VM hat die Frist ja schon um fünf monate verlängert!

ich bin mir nicht sicher ob es soviel Sinn machen würde da jetzt den stressigen Weg zu wählen.., denn dann wird der VM sich auch juristisch beraten lassen - ob das Vorteile bringt?

ich weiß es nicht…‘miteinander reden‘ ist meistens die bessere Option - insbesondere wenn man unter einem Dach wohnt

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bwhoch2  31.10.2021, 14:42
@Vampire321

Natürlich. FS sollte sich im Klaren darüber sein, dass er die Wohnung sowieso nicht halten kann. Höchstens kann er Zeit schinden. Deshalb wäre ich als Mieter jetzt auch erst einmal einverstanden, bzw. würde in Aussicht stellen, dass man bis dahin raus ist und jetzt schon fragen, ob man mit einem Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt einverstanden wäre, wenn man schon deutlich vor dem 1.4.22 was findet.

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mohyah 
Fragesteller
 31.10.2021, 16:45

Danke für die Antwort.

Natürlich würde ich alles tun, um vor dem 01.04.2022 auszuziehen.

Das Problem ist aber, dass der Vermieter darauf besteht, dass ich ihm 3 Monate vor dem Auszug Bescheid sagen muss. Einen Nachmieter zu finden, ergibt auch keinen Sinn, da der Vermieter die Wohnung renovieren will.

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Jetzt ist es wohl zu spät. Trotzdem solltest du mal zum Mieterschutzbund, die kennen sich aus