Kündigungsfrist?
Hallo, ich habe von meinen Vermieter die Kündigung ewegen eigenbedarf erhalten ,da ich seit 20 Jahren da wohne beträgt meine Kündigungsfrist 9 Monate. Jetzt die frage , ich habe 2 Tage nach der Kündigung vom vermieter eine neue wohnung gefunden , muss ich jetzt die Frist von 3 Monaten einhalten und 2 mieten zahlen ?
6 Antworten
Die Sache ist sein Sohn will hier einziehen aber erst im Januar, also muss ich weiter zahlen obwohl er mich gekündigt hat? Ich würde denken das ich dann das Recht habe mir schnellstmöglich was neues zu suchen
Die Kuendigung deines Vermieters berechtigt dich nicht zu einer fristlosen Kuendigung. Wenn du das Mietverhaeltnis frueher beenden willst, kannst du aber natuerlich jederzeit fristgemaess kuendigen (knapp 3 Monate zum Monatsende).
Einem Aufhebungsvertrag zu einem noch frueheren Zeitpunkt scheint dein Vermieter ja nicht zustimmen zu wollen. Muss er auch nicht.
Wenn Du jetzt selbst kündigst, musst Du noch bis 31.12.2023 Miete zahlen.
Sprich mal mit Deinem Vermieter, ob er Dich eher aus dem Mietvertrag entlässt. Das muss er allerdings nicht. Aber vielleicht ist er auch froh, wenn er eher über die Wohnung verfügen kann.
Wenn du vor Kündigungstermin des Vermieters ausziehen willst, musst/kannst du jetzt zum 31. Januar 24 bis zum 3. !1. (Zugang b. V.) schriftlich kündigen.
Alles andere wäre zu vereinbaren.
Ja, genau. Es sei denn, du fragst deinen Vermieter, ob er mit einem Nachmieter einverstanden ist. Wenn ja, dann suchst du einen Nachmieter, schlägst ihn deinem Vermieter vor, aber die endgültige Entscheidung liegt halt bei ihm. Wenn der Vermieter einverstanden ist, dann kannst du früher aus dem Mietvertrag und der Nachmieter zieht in deine jetzige Wohnung ein.
Stimmt, dann ist das mit dem Nachmieter natürlich nicht passend
Er hat eine. Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Vielleicht mal richtig lesen.