Wohnung kündigen ohne Frist?
Hi zusammen,
ich hatte vor einiger Zeit mal erläutert, dass ich schlimme Probleme mit meinem Vermieter habe. (Hatte Sonntag einen Disput mit ihm, die Probleme haben sich nicht gebessert)
Jetzt habe ich eine wirklich passende Wohnung für mich gefunden, die allerdings schon zum 3.6 vermietet werden soll.
Ich habe meine Wohnung noch nicht gekündigt und müsste ja die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten...
Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Frist zu umgehen...?
Habe mal gehört, dass Vermieter ihre Mieter auch ohne Frist kündigen können, wenn nur diese zwei Parteien im Haus leben. Gilt sowas auch für Mieter?
Danke schonmal vorab :)
Habe mal gehört, dass Vermieter ihre Mieter auch ohne Frist kündigen können, wenn nur diese zwei Parteien im Haus leben. Gilt sowas auch für Mieter?
Das hier hab ich wohl falsch im Kopf gehabt.... Entschuldigt bitte :D
5 Antworten
Nein! Diesen Vorzug genießt nur der Vermieter!
Der nicht durch einen Kündigungsausschluss eingeschränkte Vermieter kann ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen, wenn sich die Wohnung des Mieters in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen befindet.
Nein, so etwas gibt es für Mieter nicht. Mann kann höchstens, mit dem Einverständnis des Vermieters, selber zügig einen Nachmieter suchen.
du kannst die Frist umgehen wenn die Wohnung unbewohnbar ist oder wenn du dich mit dem Vermieter auf eine kürzere Kündigungsfrist einigst
geht beides nicht dann wirst du wohl oder übel ein paar Monate doppelte Miete bezahlen müssen
Habe mal gehört, dass Vermieter ihre Mieter auch ohne Frist kündigen können, wenn nur diese zwei Parteien im Haus leben. Gilt sowas auch für Mieter?
auch in dem Fall wäre keine Fristlose Kündigung möglich - von beiden Seiten nicht
Eine fristlose Kündigung setzt immer voraus, dass der Mieter sich etwas zu Schulden kommen lassen hat (Miete längere Zeit nicht gezahlt, Wohnung verwüstet...). Ansonsten kann auch ein Vermieter nicht fristlos kündigen.
Das von dir vermutlich gemeinte erleichterte Kündigungsrecht im vom Vermieter mitbewohnten Zweifamilienhaus betrifft auch nur die ordentliche (fristwahrende) Kündigung.
Eine fristlose Kündigung von deiner Seite ist aufgrund der geschilderten Schwierigkeiten nicht möglich.
Du kannst nur versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln - vielleicht möchte er dich ja auch gern loswerden und stimmt einer Aufhebung des Mietvertrages zu. Oder er erklärt sich damit einverstanden, dass du einen Nachmieter suchst. Beides muss er aber nicht.
Du musst schon -anhand deiner Schilderung- fristgerecht kündigen.