Vermieter verlangt das Mieter die Wohnung verlassen soll während der Wohnungsbesichtigung. Ist das zulässig?

5 Antworten

Die Rechtslage ist so was von eindeutig: natürlich soll und darf die Wohnung nur in eurem Beisein oder in Absprache mit euch überhaupt jemandem gezeigt werden. Das Fotografieren könnt ihr gar ganz untersagen, ungefragt ist das ohnehin nicht erlaubt.

Setzt ihm einen Termin mit dieser Bedingung. Nimmt er diesen so nicht wahr (oder entscheidet er sich unangemessen kurzfristig), ist es euch nicht zuzumuten, einen Ersatztermin mal eben aus dem Boden zu stampfen. Dann muss er eben warten, bis ihr Zeit habt.

Aber macht ihm auch klar, dass ein Betreten außerhalb eures Einverständnisses und vor allem ohne eure Anwesenheit gegen euren Willen eine Straftat ist.

Bei allem Verständnis für die Vermieter-Position: so geht es einfach nicht!

Alles Gute!

Verlangen kann er viel, einen Anspruch hat er nicht.

Netter Versuch des Vermieters.

Er ist der Eigentümer der Wohung, Du bist der Besitzer.

Und als Besitzer entscheidest alleine Du, wer sich wann in Deiner Wohnung aufhält.

Nein, das ist keinesfalls zulässig.

SOFF03 
Fragesteller
 31.01.2024, 19:08

Vielen Dank. Das denke ich auch aber gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage?

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schelm1  31.01.2024, 19:10
@SOFF03

Ihr Hausrecht, das Sie innehaben!

In einem Mietverhältnis erstreckt sich das Hausrecht auf den Besitz des Mieters, sprich die vermietete Wohnung. Das bedeutet: In Ihren eigenen vier Wänden bestimmen Sie, wer wie oft zu Besuch kommen darf, wen Sie lieber nicht hereinlassen möchten und wem Sie vielleicht sogar ein Hausverbot aussprechen wollen.

Das Hausrecht, vor allem in Bezug auf gemietete Immobilien, ist in den Paragrafen 858 ff., 903, 1004 BGB geregelt. Dabei geht es allerdings nicht explizit um Immobiliennutzung, sondern um die Nutzung von Eigentum, auch wenn es Dritten zum Gebrauch überlassen wurde.

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Mir völlig fremd und würde ich auch nicht tun.