Mietwohnung?

7 Antworten

Hallo wwwnichteuch,

wenn die Außenfläche oder ein Gartenanteil deiner Wohnung zugeordnet ist, dann hast du das Hausrecht.

Falls die Fläche zur Gemeinschaftsfläche zählt, was normal wäre, dann hat der Vermieter das Hausrecht gegenüber Außenstehenden. Das kann an einen Verwalter delegiert sein.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Normalerweise haben solche Gebäude doch eine Gebäudeverwaltung ("Hausmeister"). Die sind dafür zuständig, Fremde vom Gelände fernzuhalten.

Du kannst die Leute natürlich ansprechen und darüber informieren, dass sie sich auf Privatgelände befinden. Wirklich dagegen vorgehen kannst du aber nicht.

Streng genommen kann nur die Polizei Platzverweise erteilen. Die muss vom Eigentümer verständigt und dazu "beauftragt" werden. Du bist nicht dazu befugt, solche Aufträge zu erteilen.

Vielleicht ist der Hausmeister dazu befugt. An den würde ich mich als erstes wenden.

Du kannst natürlich "Beweismaterial" anfertigen (Fotos, Videos).

wwwnickteuch 
Fragesteller
 30.06.2023, 13:16

Der Hausmeister hier kümmert sich um gar nichts. Der wird vom Vermieter als Hauswart bezeichnet.

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Als Mieter hast Du nur ein Hausrecht betreffend Deiner gem. Mietvertrag gemieteten Räumlichkeiten.

Hier darfst Du Dritten den Zutritt -notfalls mit Gewalt- sogar verwehren.

Bei den anderen Flächen, wie z.B. Treppenhaus, Waschküche, Auffahrt etc. liegt das Hausrecht beim Vermieter.

Jemanden der da rumlungert kannst und darfst Du natürlich ansprechen, darfst ihn aber rechtlich gesehen z.B. kein Hausverbot erteilen. D.h. Du bist für diese Flächen nicht Weisungsbefugt.

Solange da kein Zaun oder eine andere Art von Einfriedung ist dürfen sie es betreten, ansonsten hast du als Mieter lediglich das Hausrecht für deine Wohnung aber nicht für das Grundstück.

wwwnickteuch 
Fragesteller
 30.06.2023, 13:17

Dann muss man sich als Mieter ja quasi alles gefallen lassen, oder wie?

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Du kannst nur über die von Dir gemietete Wohnung bestimmen - draußen geht Dich "erstmal" nichts an ...

Sollte es aber Dein Mietverhältnis beeinträchtigen, kannst Du Dich an den Vermieter wenden.