Wohnung mieten aber nicht die zahlende sein, ist das möglich?

10 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Natürlich ist das möglich. Du bewirbst Dich zusammen mit Deinem Freund um eine Wohnung. Dass er selbst nicht einziehen wird, muss er dabei ja nicht angeben, denn wenn er für seine Wohnung auch bezahlen muss, wird es u. U. schwierig mit seinen Einkommensnachweisen.

Also Dein Freund weist ausreichendes Einkommen nach, Schufa u. a. passt auch und Ihr bekommt den Zuschlag. Beide gemeinsam mietet Ihr die Wohnung und wer von Euch letztlich bezahlt, ist dem Vermieter egal. Es wird ihm auch egal sein, wenn Dein Freund gar nicht oder immer nur zwischendurch bei Dir wohnt. Dein Freund muss sich auch nicht ummelden. Lasst Euch vom Vermieter auf jeden Fall zwei Wohnungsgeberbescheinigungen ausstellen, sodass die separate Anmeldung durch Dich ohne Deinen Freund auch keine Schwierigkeiten macht.

Ein Vermieter, der sieht, dass hier ein ausreichendes Einkommen vorhanden ist und in Zukunft vielleicht sogar zwei, wird keine Probleme machen.

Ist rechtlich alles kein Problem.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Eine Frau hat sich von ihrem Mann getrennt. Er hat ein gutes Einkommen und wohnt im bezahlten Einfamilienhaus. Sie hatte nur einen Minijob. Wir haben ihr die Wohnung vermietet unter der Voraussetzung, dass der Ehemann auch als Mieter im Mietvertrag erscheint. Das war dann kein Problem und es gab auch nie Probleme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Möglich ist das. Erlaubt auch.

Das ein Vermieter das akzeptiert kann ich mir nicht vorstellen.

Ich meine da jemand ohne ausreichendes Einkommen eine Wohnung bei ihm mietet und sagt mein Freund zahlt die Miete.

Wenn dann würde er, der Vermieter, verlangen das der Freund als Mieter mit in den Vertrag kommt. Das bedeutet ja nicht das der Freund in die Wohnung einziehen muß. Nur das er Schuldner des Vermieters ist.

jonschneee  06.11.2023, 14:34

So etwas regelt man üblicherweise über eine Bürgschaft.

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anitari  06.11.2023, 15:32
@jonschneee

Eine Bürgschaft ist das Papier nicht wert wenn auch eine Kaution verlangt wird.

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jonschneee  06.11.2023, 21:51
@anitari

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Kaution wird einmal entrichtet und dann hat sie der Vermieter. Die Bürgschaft für die Miete ist mit einer Bonitätsauskunft des Bürgen genauso viel oder wenig wert wie die Bonitätsauskunft des Mieters selbst.

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Der jeweilige Vermieter entscheidet, ob er diese Vorgehensweise akzeptiert oder nicht. Generell spricht nichts dagegen, wenn jemand Deine Rechnungen bezahlt. Es kommt eben drauf an, wie der Vermieter entscheidet. Wenn er jemanden bekommt, der direkt zahlt, wird der u. U. als Mieter bevorzugt.

dein Freund soll eine Wohnung bezahlen, ohne drin zu wohnen. So einen Luxus soll der aufwenden. Also als Vermieter würde man sich fragen, wenn diese Beziehung platzt, weil dem das plötzlich zu teuer wird, dann war es das und man müsste diejenige da wieder raus kriegen. Stell ich mir eine Zusage schwierig vor. Vater Mutter kein Problem.

Man darf für Dritte Zahlungen durchführen, bei denen es sich aber um steuerpflichtige Schenkungen ab einer bestimmten Summe handeln dürfte.