Mieter in meiner Wohnung ich will selbst rein?

5 Antworten

Du kannst natuerlich eine Eigenbedarfskuendigung aussprechen. Nach 8 Jahren Mietdauer betragt die Kuendigungsfrist allerdings 9 Monate.


Venus345  04.04.2025, 16:35

wurde das nicht geändert?

Venus345  04.04.2025, 16:39
@DerCaveman

wann es geschehen ist , dann schon über 10 Jahre her, da ist mir was im Hinterkopf,

DerCaveman  04.04.2025, 16:42
@Venus345

Du kannst wegen Eigenbedarf mit inzwischen neunmonatiger Frist kuendigen, aktuell als fruehestens zum 31. Januar 2026.

Wenn Du die eigene Wohnung gut vermietet hast, könntest Du auch eine andere Wohnung mieten und die Miete mit der Miete aus Deiner ETW bezahlen.

Vorteil: Du suchst Dir die Lage und Wohnung aus, die Dir am besten gefällt. Ist doch gut möglich, dass die vermietete ETW von der Größe, Lage, Raumaufteilung, Ausstattung etc. nicht so gut ist, als das, was Du Dir mieten könntest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Von Experte bwhoch2 bestätigt

Du kannst Eigenbedarf mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten bei 8 Jahren Mietzeit anmelden. Sind die 8 Jahre bereits überschritten, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.

aber natürlich würde ich ihm 5-6 Monate Zeit geben

der Gesetzgeber sagt da mind. 9 Monate. und ja der Grund muss in der Kündigung stehen, für wen die Wohnung gedacht ist. eigenbedarfskündigung - Suchen

Du kannst im wegen Eigenbedarf kündigen.

Kündigungsfrist aber 9 Monate da Wohndauer bereits 8 Jahre.

So nach deutschem Mietrecht.