Vermieter will Eigentumswohnung verkaufen?

11 Antworten

Ein Verkaufsargument des Vermieters könnte sein, als Kapitalanlage - langfristig sehr gut vermietet. Um dieses Argument zu unterfüttern, braucht er vielleicht vorher noch eine höhere Miete, um damit hausieren zu gehen.

Anderes Argument könnte sein: Sehr verkehrsgünstige, aber doch sehr ruhige Lage. Von hier aus erreichen Sie ... in sehr kurzer Zeit. Dann weißt Du, dass sich das Inserat an Leute wendet, die selbst einziehen wollen.

Sollte es soweit kommen, dass Interessenten die Wohnungen besichtigen wollen, kannst Du auch ein wenig mitwirken. Frag doch die Besucher direkt, ob sie selbst einziehen wollen oder Dich gerne weiterhin als Mieter behalten wollen. Du musst Dich dazu natürlich von Deiner Schokoladenseite zeigen. Äußerlich und auch vom Verhalten her.

Wenn Du merkst, da will einer selber einziehen, lenke ruhig die Blicke der Interessenten auf nicht so gute Seiten der Wohnung. Öffne mal das Fenster, damit man den Lärm von draußen hört, sofern es eine unruhige Gegend ist und lass ein paar Seufzer über die lieben Nachbarn los. Alles aber auf eine Art, die Dir nicht als "bashing" der Wohnung nachgesagt werden kann.

Wenn aber die Wohnung wirklich einer zum Selbstbezug haben will, hast Du am Ende keine Chance. Deshalb ist es durchaus nicht verkehrt, frühzeitig Augen und Ohren offen zu halten für eine neue Wohnung.

Bei Verkauf geht der Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über.

Wegen Eigenbedarf hätte er sogar längere Fristen einzuhalten, das ist eher nicht zu erwarten, da vermietete Wohnungen eher zur Kapitalanlage gekauft werden. Anders wäre es, wenn ein Mieter seit 20 Jahren dort wohnt und eine Mini-Miete bezahlt.

Überlegen kannst du höchstens, die Wohnung selber zu kaufen, hätte den Vorteil keinen Umzug und zur Zeit kann man auch mit etwas gesunkenen Preisen rechnen. Der Verkauf der vermieteten Wohnung ist auch nicht so einfach wie der Verkauf wenn die Wohnung leer steht. Also für beide Seiten interessant.

Erst mal musst du gar nichts tun. Du kannst natürlich deinen Vermieter bitten dich auf dem Laufenden zu halten. Bevor aber der neue Eigentümer nicht im Grundbuch steht, kann er auch keinen Eigenbedarf anmelden. Erst mal gilt dein MV wie bisher weiter.

Ob dir der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigt kann dir hier niemand sagen.

Er kann oder nicht.

Auch wie schnell die Wohnung verkauft wird kann keiner sagen.

Das kann innerhalb weniger Wochen geschehen, einige Monate, ein Jahr oder länger dauern.

Erstmal muß er den bestehenden Mietvertrag übernehmen.

War die Wohnung schon eine ETW als Du sie angemietet hast oder wurde sie jetzt erst umgewandelt?

Wolke2727 
Fragesteller
 25.07.2023, 15:26

Hallo vielen Danke für die ausführliche Antwort. Die Wohnung war schon immer eine Eigentumswohnung.

0
anitari  25.07.2023, 15:28
@Wolke2727

Das ist schade für dich. Denn wenn sie erst jetzt umgewandelt wird könnte der neue Vermieter frühestens 3 Jahre nach Kauf wegen Eigenbedarf kündigen.

Sonst sobald er als Eigentümer im Grundbuch steht.

Aber wie geschrieben, erstmal muß er den Vertrag übernehmen.

2
Wird mein neuer Vermieter mich kündigen, weil er oder sie die Wohnung selber bewohnen will.

Das kann Dir niemand beantworten. Es kann sein, dass der neue Eigentümer da selbst wohnen will, es kann aber auch sein, dass er diese als Kapitalanlage ansieht.

Ich weiß echt nicht was ich tun soll.

Solange Du keine Kündigung wegen Eigenbedarf hast, gar nichts. Erst einmal abwarten.