darf ich den vermieter nicht in meine Wohnung reinlassen?

3 Antworten

Das ist nicht einmal das Problem des Vermieters, sondern des Gasablesers. Der kann verlangen, dass er die Zähler zu sehen bekommt und ablesen kann. Ansonsten wird der Verbrauch geschätzt und die Schätzung fällt mit Sicherheit nicht günstig aus.

Und deshalb kann man nicht gekündigt werden. Auch als Eigentümer darf er nur mit der Erlaubnis des Besitzers rein. Nicht einmal die Polizei darf ohne triftigen Grund (z. B. bei Gefahr) nicht rein. Und das Ablesen kann man wirklich verschieben.

Nur nützt das alles nichts. Abgelesen werden muss so oder so. Warum es so kompliziert für alle machen?

Mit Ankündigung darf der Vermieter natürlich den Zähler ablesen wenn das nötig ist und nicht anders geht.

Und in anderen Ausnahmefällen darf er auch in die Wohnung.

Roula1996 
Fragesteller
 31.07.2023, 16:01

Zähler ablesen habe ich schon selber geschickt ein foto, und der gaszähler müsste angemessen „ein man aus andere firma sollte kommen, und das abmessen.“ er läuft einfach nur rum mit ihm ind schaut in der Wohnungen rein. Bin nicht in der Wohnung anwesend und ich habe das Recht nicht in der Wohnung reinlassen wenn es nicht benötigt oder ?

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Destranix  31.07.2023, 16:05
@Roula1996
„ein man aus andere firma sollte kommen, und das abmessen.“

Nun, das kann ein valider Grund sein, wenn es etwas zu messen gibt.
Der Mann vom Gasablesen kann dann einen termin mit dir ausmachen dafür.

Die dürften aber nur in die Wohnung wenn du da bist oder jemandem in deinem Auftrag schickst der sie rein lässt. Außer es wäre akut ein Problem vorhanden wie z.B. ein Wasserrohrbruch oder so.

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Roula1996 
Fragesteller
 31.07.2023, 16:06
@Destranix

genau die haben uns eine Papier auf den Flur gelassen dass die auf diesen Termin da sein würden und muss jemand besorgen wenn ich nicht zu hause bin.

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Destranix  31.07.2023, 16:08
@Roula1996

Wenn ihr da könnt dann wäre das ja kein problem. Wenn nicht müsstet ihr einen anderen termin finden.

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Gerhart  14.03.2024, 06:43

Damit wird aber nicht die Frage beantwortet. Der Gasableser kann die Wohnung bis zu dem Raum betreten, wo die Gasmesseinrichtung installiert ist. Der Vermieter muss da nicht dabei sein, er blebt also vor der Wohnungseingangstür.

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Destranix  14.03.2024, 08:53
@Gerhart

Deshalb das "wenn das nötig ist". Wenn der gasableser das selbst macht braucht es den Vermieter dafür nicht.

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