Wann Wohnung kündigen?

7 Antworten

Besser heute als morgen... Drei Monate Kündigungsfrist heißt: zum 1. Januar bist Du offiziell raus aus dem Mietvertrag. Und auf jeden Fall schriftlich!!!

Du kannst aber auch in die Kündigung schreiben, dass Du bereits zum 1.12. ausziehen würdest, und dass sie gerne die Wohnung dann auch schon weitervermieten dürfen. Dann kannst Du vielleicht mit etwas Glück die dortige Miete für den Dezember sparen.

Tatsächlich bist Du aber vielleicht froh, wenn Du erst zum 1. Januar (bzw. 31. Dezember) übergeben musst. Ein Monat "Überlappung" ist nichts, je nachdem, was Du dort (und vielleicht in der neuen Wohnung) noch renovieren musst, und wieviel Kleinkram Du hast, der auch transportiert werden will... Oft täuscht man sich darin, wie schnell man so einen Umzug bewältigen kann...

Ich finde das Timing eigentlich perfekt: jetzt kündigen (eingehend bis 5. Oktober beim alten Vermieter), ab 01.12. neue Wohnung, bis 31 12. alte Wohnung.

Oder wie wolltest du das ohne doppelte Miete für einen Monat (= Dezember) machen? Einen Monatswechsel mit Sack und Pack unter der Brücke?

Ich würde allerdings auch erst dann die alte Wohnung kündigen, wenn ich für die neue einen unterschriebenen Mietvertrag habe und da alles in trockenen Tüchern ist.

Um das doppelte Miete zahlen kommst Du nicht herum. Kündige auf gar keinen Fall bevor Du den unterschriebenen Mietvertrag der neuen Wohnung in der Hand hast.

Zusagen sind nichtig, man kann sie auch zurückziehen und anderweitig vermieten.

anjanni  28.09.2023, 13:14

Na ja - auch eine mündliche Zusage/ein mündlicher Vertrag ist bindend. Es ist dabei nur schlecht um die Nachweisbarkeit bestellt... Außer es war zufällig ein Zeuge dabei!

1
14Gungnir18  28.09.2023, 13:58
@anjanni

Und der muß auch willens sein in DEINEM Interesse auszusagen. Mündlich ist nichts.

0
14Gungnir18  28.09.2023, 15:07
@anjanni

Du bist recht naiv habe ich den Eindruck.

Warst Du schon einmal vor Gericht ? Hast Du einmal miterlebt wie ein gewiefter Anwalt die Glaubwürdigkeit eines Zeugen reduziert ? Oder einen labilen Zeugen - der durchaus die Wahrheit sagt - so zurichtet bis der selber nicht mehr weiß was er gesehen oder gehört hat ?

Es nützt nichts die Wahrheit zu sagen wenn man Dich für unglaubwürdig hältt.

0
anjanni  28.09.2023, 15:11
@14Gungnir18

Ich bin öfter bei Gericht... Aber ich habe noch nicht erlebt, dass man Zeugen per se für unglaubwürdig hält... Da schaust Du wohl zu oft schlechte Fernsehserien...

0
14Gungnir18  28.09.2023, 16:04
@anjanni

Da irrst Du Dich aber sehr. Ich war oft bei Gericht und habe in den Bückeburger Prozessen miterlebt das ein Zeuge der aussagte das er sich an Manches nicht erinnern könne im Gerichtssaal festgenommen wurde da man ihm "Falschaussage" unterstellte. Allein aus der Aussage "Daran erinnere ich mich nicht". Der Zeuge stand dem Angeklagten, Michael Kühnen nahe. Dieser Zeuge wurde später wegen "Uneidlicher Falschaussage" zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt - er war ja wegen seiner Aussage bereits 6 Monate in U - Haft.

Ich frage mich wie man "Ich erinnere mich nicht" zu einer Falschaussage machen kann, denn ein Nachweis wurde nicht geführt das der Zeuge sich erinnere und ich frage mich wie "Ich erinnere mich nicht" zu 6 Monaten U - Haft führen kann und zu einer Verurteilung wegen "Falschaussage".

Immerhin leben wir doch in einem "Rechtsstaat". Diese Behauptung brachte mich des Öfteren zum Lachen.

0

Du wirst einen Monat doppelt zahlen, da du drei Monate Kündigungsfrist hast. Du solltest besser heute die Kündigung schriftlich bei deinem Vermieter abgeben.

Für eine Kündigung zum 30.11. ist es zu spät.

Du kannst mit deinem jetzigen Vermieter absprechen, ob er einen Nachmitter von dir akzeptiert.

Sofort,

deine Kündigung muss bis zum 30.9. bei deinem jetzigen Vermieter sein.

Dann bist du zum 31.12 aus dem Vertrag und musst nur einmal doppelte Miete zahlen.

anjanni  28.09.2023, 12:46

[war falsch, sorry

0
DerCaveman  28.09.2023, 12:52
deine Kündigung muss bis zum 30.9. bei deinem jetzigen Vermieter sein.

Der 5. Oktober (3. Werktag im Oktober 23) wuerde auch noch reichen.

1