Wohnungsrecht: Darf mein Vermieter mich rauswerfen?
Hallo, ich habe aktuell eine schwierige Phase. Ich wohne noch bis September nächstes Jahr zur Miete und habe einen Vertrag für 1 Jahr. Aufgrund einer Trennung habe ich meinen Vermieter kontaktiert, dass ich aus der Wohnung ausziehen möchte und welche Möglichkeiten es gäbe. Er meinte er stellt ein Inserat in die Zeitung um nach einem Nachmieter zu suchen. Nun haben sich die Umstände geändert und ich möchte (eventuell) doch nicht ausziehen. Gemäß dem Fall, der Vermieter hat nun einen Nachmieter, darf er mich aus Prinzip nur rauswerfen? Ich habe ja nie eine Kündigung der Wohnung abgegeben und wir haben ja einen gemeinsam Vertrag. Es tut mir natürlich leid, dass er sich die Mühe gemacht hat einen Nachmieter zu besorgen, darf ich aber noch bis August drin wohnen bleiben?
5 Antworten
Dein Verhalten finde ich dem Vermieter gegenüber recht unfair.
In Deiner Not wollte er Dir entgegenkommen und einen Nachmieter für Dich suchen. Er hätte auch sagen können, dass er Dir nicht entgegenkommt und Du an den Mietvertrag gebunden bist.
Du solltest ihm zumindest die Kosten für das Inserat und eine fette Entschuldigung zukommen lassen. Es kann aber trotzdem sein, dass Du nun bei ihm verschissen hast.
Du hast also einen Zeitmietvertrag, der am 31.08.25 endet. Diesen Vertrag kann weder der Vermieter noch du ordentlich kündigen. Eine fristlose Kündigung erfordert einen wirksamen Kündigungsgund, der hier nicht gegeben ist.
Vermutlich wolltest du den Mietvertrag einvernehmlich mit dem Vermieter auflösen , weil du dich trennen wolltest. Wohnst du mit dem/der zu Trennnenden zusammen in der Wohnung? Falls das alles retourniert werden soll, solltest das dem Vermieter mitteilen und die Kosten für das Inserat übernehmen
Es käme darauf an, was bisher besprochen wurde. Der Vermieter hat ja ein Inserat geschaltet um für dich einen Nachmieter zu beschaffen. Wenn kein Nachmieter auf deiner Schwelle steht, ist auch keine Gefahr der Vertragsauflöung in Sicht.
Das solltest du mit dem Vermieter besprechen und nicht hier.
Telefonisch ist ein Vertragauflösung möglich. Gibt es dazu auch ein Datum? Allein es fehlt wohl an der Beweiskraft der Auflösung....
Du solltest Dir erst mal klar sein, was Du tatsächlich willst. Der Vermieter war ja damit einverstanden, dass DU ausziehen kannst, also warst Du wohl bereit, auszuziehen.
Statt hier ´ne Frage zu stellen, solltest du mit dem Vermieter reden, damit er die Suche nach einem Nachmieter einstellt. Und die entstandenen Kosten solltest du natürlich auch erstatten.
So, wie du dich hier darstellst, bist du jemand, den man auf keinen Fall als Mieter haben möchte.
Hallo, vielen lieben Dank für die ausführliche und sachliche Antwort! Dass ich die Kosten für das Inserat übernehmen würde steht außer Frage. Ich wäre sogar bereit eine Entschädigung freiwillig zusätzlich zu bezahlen. Mir geht es bei der Frage rein um die rechtliche Situation. Darf er mich rein rechtlich jetzt kündigen. Da meinten Sie ja nein. Könnte der Vermieter sagen, wir haben uns mündlich am Telefon darauf geeinigt das Mietverhältnis aufzuheben? Könnte er mir das also als mündlichen Aufhebungsvertrag hindrehen? Gekündigt habe ich ja sowieso nicht, da diese Kündigung immer schriftlich erfolgen muss.