Aus Wohnung geschmissen?

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Welche mietrechtliche Stellung hast du im Mietvertrag mit dem Vermieter? Du sprichst von einer "Mitbewohnerin". Kann es sein, dass du mit der Mitbewohnerin eine Mieterpartei bildest und daher der Vermieter ihr gegenüber eine fristlose Kündigung erklärt hat, die du nicht erhalten hast??

Egal, wie die Verhältnisse nun sind: Diese Kündigung wäre unwirksam, weil sie dir nicht schriftlich zugegangen ist. Daher sofort zum Amtsgericht und eine einstweilige richterliche Anordnung gegen das Vorgehen des Vermieters beantragen und eine Schadensersatzforderung an den Vermieter richten, wenn du die Beherbergung in einer Pension in Anspruch nehmen musst.

die Polizei rufen ganz einfach das ist nicht möglich was der hier macht. Ohne eine ordentliche Kündigung geht das nicht.

ansonsten ab zum Anwalt / oder Mieterschutzbund.