Indexmiete Wohnung Kündigen und neu anmieten?
Hallo Ihr lieben, ich bin aktuell in der Situation, dass meine Indexmiete angehoben werden soll. Mein Vermieter will einfach mal 14€/qm2.
Jetzt sehe ich, dass die Wohnungen in unserm Komplex aktuell für 12€/qm2 vermietet werden.
Wäre es wohl möglich, dass ich die Wohnung kündige und gleichzeitig ein Freund von mir die Wohnung neu anmietet und ich einfach für knapp 2400€/Jahr weniger da wohnen bleibe?
Verstehe auch nicht ganz, nach welcher Idiotie mein Mietverein mir die Miete in dem Umfang erhöhen will.^^ Ja, laut Indexmietvertrag wäre es rechtens, aber wenn die Wohnungen neu vermietet für wesentlich weniger Euros auf den Markt gehen, dann soll man mir doch zumindest mal anbieten die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete zu nehmen bezahlen.
5 Antworten
Die Ideen sind alle Quatsch.
Die Miete ist eine Verhandlungssache im Privatrecht. Zwischen Vermieter und Mieter.
Wenn der Vermieter 14€/m² will kannst du dich entschieden ob du das willst oder nicht.
Bei ja, bleibst du in der Wohnung - bei nein musst du kündigen.
Ein Anrecht darauf, dass der Vermieter gezwungen wird die Miete zu senken besteht erst einmal nicht.
Wäre es wohl möglich, dass ich die Wohnung kündige und gleichzeitig ein Freund von mir die Wohnung neu anmietet und ich einfach für knapp 2400€/Jahr weniger da wohnen bleibe?
Wenn ein Freund die Wohnung anmieten will und Du dort wieder wohnen willst, brauchst Du die Genehmigung des Vermieters. Ich denke, das Spiel wir dein Vermieter durchschauen.
Naja, er muss sich dann an die ortsübliche Vergleichsmiete halten und diese ist deutlich unter meiner Indexmiete. Wir haben da aktuell 9,33€, die ortsübliche Vergleichsmiete ist seit meiner Anmietung um 5,55% gestiegen, höher kann er die Wohnung bei einer Neuvermietung nicht anbieten.
Mein Vermieter darf die Wohnung maximal für 10% mehr anbieten, also liegt der maximal mögliche Mietpreis bei einer Neuvermietung bei knapp 12€/qm.
Er kann sich auf eigen Vergleichsmiete berufen, insbesondere den abgelaufenen Vormietvertag.
€ 14 plus z.B. 10 % = € 15,40/m² wären da kein Problem, falls man jemanden findet, der das bereit wäre zu zahlen.
Für Sie wäre die Erhöhung folglich noch ein echtes "Schnapperl"!
Theoretisch ginge das, wenn der Vermieter mitspielt.
In der Praxis nutzen Vermieter ab gerne die Chance bei einem Mieterwechsel die Miete anzuheben.
Außerdem müßte dein Freund dann den Vermieter um Zustimmung bitten das Du in der Wohnung wohnen darfst.
Und ob der Vermieter an deinen Freund vermieten würde ist auch fraglich.
Vollkommen richtig! Die einfachste Art der Erhöhung ergibt sich stets beim Neuvertrag.
Niemand zwingt einen Mieter aus zu ziehen, wenn er die Erhöhung akzeptiert.
Es ist ja auch irgendwie Quatsch, wenn ich durch die Anhebung zum Auszug gezwungen werde und mein Vermieter bei einer Folgevermietung ohnehin weniger Umsatz erzielt und ich diesen auch noch gezahlt hätte.
Durch die Neuvermietung entstehen Aufwände auf allen Seiten, wahrscheinlich geht mindestens eine Miete komplett hops, für den ersten Monat, wenn der neue Mieter einzieht. Da wäre es ja günstiger mir zumindest einen Kompromiss anzubieten.^^
Ja, aber die werden bei der nächsten Berechnung dann auch angepasst.
Ich hätte an deiner Stelle etws gekauft, wo die Zinsen noch 1% waren.
Du zahlst 15.000€ Miete im Jahr, dafür hätten sie dir eine halbe Million geliehen,
Ja, du hättest auch in Waltrop kaufen müssen und dann fährst du nahc Dortmund in die Arbeit.
Sind 15km ca, wie dir bekannt sein sollte.
Kannst über Land fahren, kommst Nordstadt rein.
und du hättest auch in dortmund für 500k ein haus bekommen
nur halt nicht in der innenstadt
und dazu kommt. dass Dortmuns mal scheiße³ ist.
Mein Sohn ist beim KFO, in der Krüger Passage.
Ich bin immer froh, wenn ich nicht dahin muss.
Ja, hätte ich mal 2021 machen sollen. Aber dass kann ich jetzt nicht ändern. ^^ Für eine halbe Million zahle ich aktuell etwa 1666€ zinsen je Monat, da wohne ich aktuell zur Miete deutlich Günstiger.
ich hab 2009 gekauft, 10 jahre zinsbindung
2019 war neuverhandlung, ich hab 20j für 0,99 gemacht
kollege hatte mich ausgelacht, weil er 10j für 0,87 gemacht hatte und gesagt hatte, die zinsen werden nie mehr steigen
ich hab ihm gesagt, für 25€ im monat, das war ca die Zinsdifferenz, schlafe ich lieber 20j gut
jetzt weint er so stark^^
ich zahle 7500 im jahr, zins+ tilgung, hab eine wohnung in meinem haus und eine garage vermietet, für 6000 im jahr
ich wohne hier für geschmeidige 1500 im jahr+nebenkosten und tilge noch dabei
23,5km bis do hbf von mir aus genau
Für Sie gilt Ihr bestehender Mietvertrag und für jeden neuen Mieter der gleichen Wohnung dessen evtl. neuer Mietvertrag in dem eine neue Mietfestlegung durchaus noch höher erfolgen darf, als die jetzt angekündigte gemäß Indexsteigerung.
Da hätten Sie dann wohl keinen Vorteil.
Naja, die Indexmiete muss sich an lokalen Vergleichmieten orientieren, dafür gibt es in Dortmund Indexe und damit dürfte eine Neuvermietung nicht teurer als 12,5 je qm werden.
Da irren Sie aber gewaltig! Mit dem Mietspiegel hat die Indexvereinbarung nichts zu schaffen.
Die Indexmiete orientiert sich am Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird und kann im Einklang mit den Lebenshaltungskosten in Deutschland erhöht werden. Die maximale Höhe der Mietpreissteigerung richtet sich nach der Veränderung des Verbraucherpreisindexes.
Neuer Vertag neuer Mietzins, der sich gerne mit 10 % über dem zuletzt erzielten Preis bewegen darf.
Immer noch kein Mietspiegel im Spiel!
Indexmietverträge beziehen sich nach § 557b BGB auf den Preisindex für die Lebenshaltungskosten privater Haushalte in der BRD. Dieser wird durch das Statistische Bundesamt bestimmt. Die Mietkosten werden also jährlich an die Inflationsrate angepasst. Zudem müssen Sie den Mieter über die Mietzinserhöhung schriftlich informieren und den genauen Betrag nennen.
Diese Arten von Mietverträgen haben den Vorteil, dass der Mieter sich auf die Mehrkosten einstellen kann und keine Diskussionen um die Rechtmäßigkeit der Erhöhung entstehen.
Vor allem bringt die Neuvermietung keinerlei Vorteil, das der Vermieter dann frei im ges. zulässigen Umfang über der letzten verlangten Miete erhöhen darf.